Norm: ZPO §530 Abs2 HZPO §538ZPO §543
Rechtssatz: Das Fehlen der Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Wiederaufnahmsklage ist in jeder Lage des Verfahrens auch von Amts wegen wahrzunehmen (hier Mangel eines Verschuldens im Sinne des § 530 Abs 2 ZPO). Hängt die Wahrnehmung eines solchen Verschuldens von strittigen Tatsachen ab, so ist nicht schon im Vorprüfungsverfahren (§ 538 ZPO), sondern erst in der mündlichen Verhandlung mit Urteil zu entsche... mehr lesen...
Norm: RatenG §12ZPO §261ZPO §538 C4
Rechtssatz: Haben beide Untergerichte übereinstimmend den Einwand der örtlichen Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes im Sinne des § 12 RatenG als nicht berechtigt erkannt, ist eine Anfechtung in dieser Hinsicht in dritter Instanz unzulässig; die bestätigende Zuständigkeitsentscheidung ist auch dann unanfechtbar, wenn das Urteil in der Hauptsache mit Revision angefochten wird. Daß Unzuständigkeit im Sinne... mehr lesen...
Norm: ZPO §138ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538
Rechtssatz: Der Beweiswert der unter dem Gesichtspunkt des Wiederaufnahmsgrundes des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO angebotenen Beweismittel ist im Rahmen einer nach § 538 ZPO zu treffenden Entscheidung nicht zu überprüfen, wohl aber ist bei dieser Entscheidung zu untersuchen, ob die Klagsvoraussetzungen der Wiederaufnahmsklage, daher auch die des Wiederaufnahmsgrundes nach § 530 Abs 1 Z 7 ZPO nach den Klagsbehauptun... mehr lesen...
Christian M. hat beim Arbeitsgericht Völkermarkt gegen seinen Dienstgeber, den Bezirksfürsorgeverband V. eine Klage auf Einstufung in Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe c, Entlohnungsstufe 3, des VertragsbedienstetenG. 1948 und auf Zahlung von Differenzbeträgen eingebracht. Das Arbeitsgericht hat der Verhandlung als Beisitzer aus dem Kreis der Beschäftigten Josef L. beigezogen. Es hat mit Zwischenurteil vom 5. Juni 1962 erkannt, daß ein Teil des Klagebegehrens dem Gründe: nach zu R... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §26ZPO §538
Rechtssatz: Die Prüfung nach § 538 Abs 1 ZPO obliegt beim OGH einem aus fünf Berufsrichtern zusammengesetzten Senat. Entscheidungstexte 4 Ob 111/63 Entscheidungstext OGH 12.11.1963 4 Ob 111/63 Veröff: Arb 7829 = SZ 36/141 4 Ob 78/77 Entscheidungstext OGH 17.05.1977 4 Ob 78/77 Ausdrücklich g... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DVZPO §530 Abs1 Z7 G1ZPO §538
Rechtssatz: Sinn und Zweck der Wiederaufnahmsklage nach § 530 Abs 1 Z 7 ZPO ist es, eine unrichtige Tatsachengrundlage des mit der Wiederaufnahmsklage angefochtenen Urteils zu beseitigen, nicht aber, Fehler der Partei bei Führung des Vorprozesses zu korrigieren. Eine Wiederaufnahmsklage, die auf einen Wiederaufnahmsgrund gestützt wird, dessen Verwertung den vorherigen Widerruf eines vom Wiederaufnahm... mehr lesen...
Norm: ZPO §538
Rechtssatz: In den Rahmen der Vorprüfung fällt die Prüfung der Fragen, ob rechtliche Erwägungen, Unschlüssigkeit des Vorbringens oder absolute Untauglichkeit des Wiederaufnahmsgrundes einer weiteren Behandlung der Klage entgegenstehen. Entscheidungstexte 1 Ob 224/57 Entscheidungstext OGH 17.04.1957 1 Ob 224/57 Veröff: EvBl 1957/224 S 328 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §534 Abs1ZPO §538ZPO §543
Rechtssatz: Nur bei erwiesener Verspätung, nicht aber schon mangels Erweislichkeit der Rechtzeitigkeit, darf eine Wiederaufnahmsklage zurückgewiesen werden; im Zweifelsfall kann die urteilsmäßige Sachentscheidung nicht abgelehnt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 81/57 Entscheidungstext OGH 06.03.1957 7 Ob 81/57 Veröff: JBl 1957 H22,596 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §538
Rechtssatz: Keine Anwendung des § 502 Abs 5 ZPO, wenn zweite Instanz bei Rekurs gegen die a limine - Zurückweisung der Wiederaufnahmsklage in ihrem Aufhebungsbeschluß die streitentscheidende Rechtsansicht ausspricht (meritorische Abweisung). Entscheidungstexte 1 Ob 330/55 Entscheidungstext OGH 25.05.1955 1 Ob 330/55 Eu... mehr lesen...
Norm: ZPO §538ZPO §543
Rechtssatz: Der Revisionsrekurs gegen den Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem in Abänderung der Zurückweisung einer Wiederaufnahmsklage oder Nichtigkeitsklage nach § 543 ZPO dem Prozeßgerichte die Entscheidung unter Abstandnahme von dieser Zurückweisung aufgetragen wurde, ist zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 72/55 Entscheidungstext OGH 06.04.1955 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §538
Rechtssatz: Ist die Eignung oder Nichteignung der als Wiederaufnahmsgrund angeführten Tatsachen (hier: ein nachträglich ergangenes Erkenntnis des VwGH) mit Rücksicht auf ihre Art ohne Durchführung eines formellen Beweisverfahren bereits auf Grund der Prozeßbehauptungen in der Wiederaufnahmsklage erkennbar, dann hat das Prozeßgericht schon im Vorprüfungsverfahren darüber zu entscheiden, ob der geltend gemachte Wiederaufnahmsgrund ... mehr lesen...
Norm: ZPO §538
Rechtssatz: Zurückweisung einer Nichtigkeitsklage durch den OGH gemäß § 538 ZPO. Entscheidungstexte 1 Ob 345/54 Entscheidungstext OGH 29.05.1954 1 Ob 345/54 1 Ob 555/78 Entscheidungstext OGH 17.03.1978 1 Ob 555/78 Veröff: RZ 1978/127 S 243 = JBl 1979,98 7 Ob 684/... mehr lesen...
Das Erstgericht hat das Klagebegehren auf Bewilligung der Wiederaufnahme des Verfahrens in der Rechtssache Gustav P. gegen Franziska H. wegen Ungültigkeit eines Testamentes zu 15 Cg 5/52 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien abgewiesen und in den Entscheidungsgründen ausgeführt: Im Vorprozeß 15 Cg 5/52 habe der nunmehrige Beklagte die nunmehrige Klägerin auf Feststellung geklagt, daß ihm auf Grund des Gesetzes das Erbrecht zum Nachlaß des am 13. Oktober 1951 verstorbenen Ru... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G1ZPO §530 Abs1 Z7 G4ZPO §538ZPO §541
Rechtssatz: Die Untersuchung, ob die Behauptungen in der Wiederaufnahmsklage über das Vorliegen des geltend gemachten Wiederaufnahmsgrundes nach § 530 Abs 1 Z 7 ZPO richtig sind, muss im judicium rescindens vorgenommen werden, da nur einer gerechtfertigten Klage stattgegeben werden kann. Hiezu gehört notwendig auch die Prüfung, ob die klagende Partei von den neuen Tatsachen oder Bewei... mehr lesen...
Norm: JN §43JN §44ZPO §230ZPO §261 Abs6ZPO §532ZPO §538
Rechtssatz: Keine Überweisung durch das angerufene, unzuständige (nach § 532 ZPO) Wiederaufnahmsgericht an das zuständige. Entscheidungstexte 3 Ob 127/54 Entscheidungstext OGH 24.02.1954 3 Ob 127/54 1 Ob 225/71 Entscheidungstext OGH 23.09.1971 1 Ob 225/71 Veröff: S... mehr lesen...
Norm: ZPO §527 Abs2 B3bZPO §538
Rechtssatz: Gegen die Aufhebung eines Zurückweisungsbeschlusses nach § 538 ZPO, verbunden mit dem Auftrag, die erste Instanz habe durch Urteil zu entscheiden, ist kein weiteres Rechtsmittel zulässig. (Gleicher
Rechtssatz: wie SZ 21/149). Entscheidungstexte 2 Ob 398/50 Entscheidungstext OGH 14.06.1950 2 Ob 398/50 Gegenteilig ... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs2 HZPO §538
Rechtssatz: Ob der Wiederaufnahmskläger die neuen Tatsachen oder Beweismittel schon im Vorprozeß hätte geltend machen können, ist vor Anberaumung einer Tagsatzung nicht zu prüfen. Entscheidungstexte 1 Ob 578/51 Entscheidungstext OGH 22.08.1951 1 Ob 578/51 Veröff: EvBl 1951/439 S 544 3 Ob 640/54 Entscheidungs... mehr lesen...
Die beiden beklagten Parteien brachten zu . K ./50 des Bezirksgerichtes Innere Stadt gegen die klagende Partei eine Kündigung ein. Da bei der Zustellung der Aufkündigung am 17. April 1950 der Kläger in seiner Wohnung nicht angetroffen wurde, hat der Postzusteller Georg Sch. die schriftliche Aufforderung zur Entgegennahme der Zustellung für 18. April 1950 zurückgelassen, indem er diese Aufforderung in den Briefkasten einwarf. Dieser Briefkasten ist für beide Streitteile gemeinsam, da b... mehr lesen...
Norm: EO §35 CZPO §411 EZPO §538
Rechtssatz: Kommen für die Geltendmachung eines Umstandes scheinbar zwei verschiedene prozessuale Behelfe in Frage und wurde einer dieser Behelfe vom Gericht rechtskräftig als prozessual ungeeignet bezeichnet, wenngleich es sich in Wahrheit um den richtigen Behelf handelte, so ist der nunmehr geltend gemachte andere Rechtsbehelf nicht mehr weiter auf seine Zulässigkeit zu prüfen, sondern über den später geltend ... mehr lesen...
Der am 8. Mai 1942 geborene Kläger hatte beim Bezirksgericht Mauerkirchen gegen den Beklagten eine Klage auf Feststellung der a. e. Vaterschaft und Leistung des Unterhaltes eingebracht. Die Klage war darauf gestützt, daß der Beklagte mit der Mutter des Klägers im kritischen Zeitraume verkehrt hat. Die Mutter des Klägers hat im Verlaufe des Rechtsstreites angegeben, daß sie nur einmal, u. zw. am 26. August 1941, in St., in dem sich dort anderthalb Stunden aufhaltenden Abendzug, stehend... mehr lesen...
Norm: ZPO §538
Rechtssatz: Muster der Erledigung einer Nichtigkeitsklage (Zurückweisung als zur Bestimmung einer Tagsatzung für die mündliche Verhandlung ungeeignet). Entscheidungstexte 1 Ob 523/50 Entscheidungstext OGH 25.10.1950 1 Ob 523/50 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0044675 D... mehr lesen...
Die klagende Partei hat zu 10 Cg 84/46 des Handelsgerichtes Wien von der beklagten Partei einen Betrag von 3398.98 S s. A. für ihr gelieferte, bzw. zu ihrem Nutzen verwendete Tarnfarben verlangt und sich in diesem Rechtsstreit auf den Zeugen Alfred T. berufen. Das Klagebegehren wurde vom Handelsgericht Wien mit Urteil vom 12. Juni 1946, 10 Cg 84/46-5, abgewiesen. Das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht hat dieses abweisende Urteil mit seinem Urteil vom 14. November 1946, 1 R 5... mehr lesen...
Das Erstgericht hatte eine Wiederaufnahmsklage als verspätet zurückgewiesen; das Rekursgericht hat diesen Beschluß aufgehoben, da es das Fristengesetz auf die Frist des § 534 ZPO. anwendete. Der Oberste Gerichtshof hat dem Revisionsrekurs der beklagten Partei Folge gegeben und den erstgerichtlichen Beschluß wiederhergestellt. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Oberste Gerichtshof vermag sich der Rechtsmeinung des Rekursgerichtes hinsichtlich der... mehr lesen...
Die Beklagte hat im Jahre 1947 vor der Rückstellungskommission ein Rückstellungsverfahren gegen den Kläger und gegen G. P. eingeleitet. Der gerichtlich bestellte Abwesenheitskurator der Klägerin hat vor der Rückstellungskommission mit der Beklagten drei Vergleiche abgeschlossen, die pflegschaftsbehördlich genehmigt wurden. Der Kläger ficht nun die drei vor der Rückstellungskommission geschlossenen Vergleiche durch Klage vor dem Landesgericht für ZRS. Wien als nichtig an. Das Prozeßg... mehr lesen...
Der Kläger brachte durch den Rechtsanwalt Dr. H. H., dem er nur für diese Sache Prozeßvollmacht erteilt hatte, gegen St. B. und F. F. zu C 48/47 des Bezirksgerichtes Scheibbs am 27. Juni 1947 eine Besitzstörungsklage ein. Am 18. Juli 1947 überreichte der Kläger eine mit der vorerwähnten Klage im Zusammenhang stehende, von ihm selbst verfaßte Besitzstörungsklage gegen J. E. zu C 51/47 des Bezirksgerichtes Scheibbs. In letzterer Rechtssache fand am 7. August 1947 eine Streitverhandlung ... mehr lesen...
Norm: ZPO §535ZPO §538
Rechtssatz: Zur Entscheidung über den Rekurs gegen die Zurückweisung einer Nichtigkeitsklage gemäß § 538 Abs 1 ZPO durch ein Gericht zweiter Instanz, das gemäß § 532 Abs 1 ZPO über die Nichtigkeitsklage in erster Instanz entschieden hat, ist der OGH zuständig. Entscheidungstexte 3 Ob 12/49 Entscheidungstext OGH 12.01.1949 3 Ob 12/49 Veröff: SZ 22/8 = EvBl 19... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 GZPO §538
Rechtssatz: Weist ein Gericht zweiter Instanz eine bei diesem gemäß § 532 Abs 1 ZPO eingebrachte Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung im Besitzstörungsverfahren gemäß § 538 Abs 1 ZPO zurück, so ist gegen letztere Entscheidung ein Rekurs nicht zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 12/49 Entscheidungstext OGH 12.01.1949 3 Ob 12/49 Veröff: EvBl... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit dem angefochtenen Beschluß das Begehren der klagenden Partei auf Wiederaufnahme des Räumungsverfahrens 2 C 31/46 des Bezirksgerichtes Hernals nach durchgeführter mündlicher Verhandlung abgewiesen, und zwar deshalb, weil nach Ansicht des Erstgerichtes der geltend gemachte Wiederaufnahmsgrund, nämlich die rechtskräftige Aufhebung einer dem Beklagten erteilten Benützungsbewilligung, niemals gegenüber dem Beklagten eine günstigere Entscheidung herbeiführen könnte, ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 C2ZPO §538ZPO §543
Rechtssatz: Hat die zweite Instanz die irrig mit Urteil erfolgte Zurückweisung der Wiederaufnahmsklage dem Inhalte nach mit Beschluss bestätigt, so ist ein weiterer Rekurs nach § 528 ZPO ausgeschlossen. Entscheidungstexte 3 Ob 253/76 Entscheidungstext OGH 24.03.1936 3 Ob 253/76 Veröff: SZ 18/56 7 Ob 457/56 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §538
Rechtssatz: Umfang der Prüfung der Wiederaufnahmsklage gemäß § 538 Abs 1 ZPO. Entscheidungstexte 3 Ob 144/25 Entscheidungstext OGH 25.02.1925 3 Ob 144/25 Veröff: SZ 7/64 6 Ob 157/73 Entscheidungstext OGH 20.09.1973 6 Ob 157/73 1 Ob 574/78 Entscheidungstext O... mehr lesen...