Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht den Beschluss des Erstgerichtes bestätigt, mit dem die Wiederaufnahmsklage der im Verfahren 3 C 2040/98b des Bezirksgerichtes Bad Ischl beklagten Partei mangels Eignung, im genannten Verfahren eine andere Entscheidung herbeizuführen, zurückgewiesen wurde. Obgleich ein bestätigender Beschluss vorliegt, ist er gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO nicht absolut unanfechtbar, weil ... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 12 C 1869/94d des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien wurde die nunmehr klagende Partei verpflichtet, der nunmehr beklagten Partei S 88.339,96 sA samt Kosten zu bezahlen. Mit der vorliegenden, auf den Wiederaufnahmsgrund des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO gestützten Wiederaufnahmsklage beantragt die klagende Partei, ihr die Wiederaufnahme des Verfahrens 12 C 1869/94d des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien zu bewilligen und das in diesem Verfahren ergang... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Verstoß gegen die prozessuale Diligenzpflicht kann auch darin bestehen, dass eine Partei nicht die ihr zumutbaren Erhebungen pflegt, um die zur Dartuung ihres Prozessstandpunktes erforderlichen Zeugen auszuforschen (24. 3. 1998, 1 Ob 375/97x = EvBl 1998/149, 671). Die Neuerungszulässigkeit besteht kraft Umkehrschlusses zu § 483a Abs 2 ZPO nicht für das Scheidungsverfahren, sodass die Annahme, alleine eine Beweisrüge... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen war zu 5 C 124/98y des Bezirksgerichts für Zivilrechtssachen Graz ein Besitzstörungsverfahren anhängig, in dem am 30. 4. 1998 der Endbeschluss verkündet wurde. Der Endbeschluss wurde vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz am 27. 7. 1998 (3 R 232/98d, 3 R 233/98a, 3 R 234/98y, 3 R 235/98w, 3 R 236/98t, 3 R 237/98i, 3 R 238/98m, 3 R 239/98h, 3 R 269/98w), von einer Verlängerung der Wiederherstellungsfrist abgesehen, bestätigt. Gegen den ... mehr lesen...
Begründung: Der am 5. 2. 1949 geborene Kläger bezog bis zum 30. 6. 1995 von der beklagten Partei eine zeitlich begrenzte Berufsunfähigkeitspension. Mit Bescheid vom 29. 6. 1995 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf Weitergewährung dieser Berufsunfähigkeitspension mangels Vorliegens einer Berufsunfähigkeit ab. Gegen diesen Bescheid erhob der Kläger Klage mit dem Begehren auf Weitergewährung der genannten Pension. Dieses Begehren wurde mit Urteil des Arbeits- und... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Favoriten vom 23. 7. 1997, GZ 8 C 802/96z-19, wurde die am 29. 11. 1975 geschlossene Ehe der Streitteile aus dem Verschulden der Klägerin, die im Scheidungsprozeß die Beklagtenrolle innehatte, geschieden. Die Berufung und die außerordentliche Revision der Klägerin blieben ohne Erfolg. Die Klägerin stützt ihre Klage auf Wiederaufnahme des Scheidungsverfahrens darauf, daß sie im Vorprozeß aufgrund ihrer psychischen Beeinträchtigung nac... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die Wiederaufnahmsklage des Klägers gemäß § 538 Abs 1 ZPO im Vorprüfungsverfahren - also noch vor der Zustellung der Klage an die beklagte Partei und der Anberaumung einer Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung - zurück. Das Erstgericht wies die Wiederaufnahmsklage des Klägers gemäß Paragraph 538, Absatz eins, ZPO im Vorprüfungsverfahren - also noch vor der Zustellung der Klage an die beklagte Partei und der Anberaumung einer Tagsatzung zur mündl... mehr lesen...
Begründung: In dem beim Bezirksgericht Urfahr-Umgebung anhängig gewesenen Verfahren AZ 4 C 3/92y begehrten die Streitteile mit Klage und Widerklage die Scheidung ihrer Ehe aus dem Alleinverschulden der jeweils anderen Partei. Mit Urteil vom 6. Juli 1992 wurde die Ehe aus dem überwiegenden Verschulden der dort klagenden und widerbeklagten sowie hier wiederaufnahmsklagenden Frau (im folgenden nur Klägerin) geschieden. Das Landesgericht Linz als Berufungsgericht gab mit Urteil vom... mehr lesen...
Begründung: Die Wiederaufnahmsbeklagten haben als Kläger im Verfahren zu 2 Cg 434/87 des Landesgerichtes Linz ein Feststellungsbegehren dahin erhoben, daß ein am 10. 7. 1984 zwischen ihnen und dem nunmehrigen Wiederaufnahmskläger (dort Beklagten) abgeschlossener Kaufvertrag ungültig und unwirksam sei. Weiters wurde begehrt, daß die betreffende Einverleibung des Eigentumsrechtes des Beklagten für unwirksam erklärt und gelöscht und der zuvor bestehende Grundbuchsstand wiederherges... mehr lesen...
Begründung: Die Wiederaufnahmeklägerin begehrte im Hauptprozeß die Herausgabe verschiedener Einrichtungsgegenstände. Dieser Klage wurde mittels Teilanerkenntnisurteils in Hinsicht auf bestimmte Sachen stattgegeben, sie wurde jedoch sonst mit Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgerichts vom 5. Dezember 1996 abgewiesen, nachdem das Gericht zweiter Instanz eine Beweiswiederholung durchgeführt und Feststellungen getroffen hatte, aus denen es einen Eigentumserwerb des ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte gewährte Anton V***** jun., dem Sohn des Erstklägers und Bruders des Nebenintervenienten, für den Betrieb einer Tankstelle Kredite, zu deren Besicherung der Kläger und seine mittlerweile verstorbene Ehegattin, deren Verlassenschaft als Zweitklägerin auftritt, ihre Liegenschaft verpfändeten. Ihre Klage auf Ungültigerklärung der Verpfändung und auf Feststellung, daß die Pfandrechte erloschen seien, wurde rechtskräftig abgewiesen (6 Cg 263/87 = 6 Cg 53/93h ... mehr lesen...
Norm: ZPO §538ZPO §543
Rechtssatz: Das Fehlen der Zulässigkeitsvoraussetzung für das Wiederaufnahmeverfahren führt zur Nichtigkeit des Verfahrens und der Entscheidung, sodass nicht nur die Urteile der Vorinstanzen sondern auch das ihnen vorangegangene Verfahren als nichtig aufzuheben sind. Entscheidungstexte 9 ObA 351/98b Entscheidungstext OGH 20.01.1999 9 ObA 351/98b ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten erwarben 1988 bzw 1987 Hausanteilsscheine einer Immobilienbeteiligungsgesellschaft um 206.000 S bzw 412.000 S und finanzierten diese Anlagegeschäfte mit Krediten der klagenden Partei von 225.000 S bzw 450.000 S. In Vorprozessen, die seit dem 1. März 1993 zur gemeinsamen Verhandlung verbunden waren, deren Verbindung jedoch vor der Urteilsfällung wieder aufgehoben wurde, begehrten die nunmehrigen Beklagten als Kläger hilfsweise unter anderem die ... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 13 Cg 1045/92z des Landesgerichtes Innsbruck erwirkte die Beklagte am 29. 9. 1992 ua gegen den Kläger ein Versäumungsurteil gemäß der §§ 396, 398 ZPO, mit dem der Kläger zur Zahlung von S 117.667,46 sA an die Beklagte verurteilt wurde. Die Klage enthielt das Tatsachenvorbringen, daß die Beklagte dem Kläger über dessen Antrag einen Teilzahlungskredit eingeräumt habe, der wegen eingetretenen Terminsverlustes in der eingeklagten Höhe zur Rückzahlung fällig... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 11. Juli 1996, GZ 11 Cg 245/93s-50, wurde das Begehren der klagenden - nunmehr wiederaufnahmsklagenden - Partei gegen den Beklagten - nunmehr Wiederaufnahmsbeklagten - auf Zahlung von S 832.000 sA abgewiesen. Nunmehr begehrt die im Vorprozeß unterlegene klagende Partei die Wiederaufnahme des Verfahrens aus dem Grunde des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO mit der
Begründung: , Ausgangspunkt im wiederaufzunehmenden Verfahren sei ein d... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch als Arbeits- und Sozialgericht vom 15.5.1990, 35 Cgs 1/90-41 (bestätigt mit Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 25.9.1990, 5 Rs 128/90), wurde die beklagte Partei verpflichtet, der Klägerin für die Zeit vom 15.9.1987 bis 21.9.1988 (in der Wiederaufnahmeklage unrichtig: "1978") für die Folgen ihres Arbeitsunfalles vom 23.9.1978 eine Versehrtenrente im Ausmaß 20 vH der Vollrente zu gewähren; das Mehrgehren auf Gewährung... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Favoriten vom 28. 3. 1996, 9 C 2157/94v-33, war der Wiederaufnahmskläger zur Zahlung von S 100.000 sA an die Wiederaufnahmsbeklagte verpflichtet worden. Nach den Urteilsfeststellungen hatte er sich verpflichtet, Rückzahlungen für Darlehen zu übernehmen, die die nunmehrige Beklagte zur Finanzierung von Erwerb und Umbau eines Lokals zu seinen Gunsten aufgenommen hatte. Mit seiner am 11.12.1997 eingelangten Wiederaufnahm... mehr lesen...
Norm: ZPO §532 Abs2ZPO §538JN §31 VII
Rechtssatz: Die Delegierung des Verfahrens über eine Wiederaufnahmsklage von dem nach § 532 Abs 2 ZPO zuständigen Prozessgericht erster Instanz an ein anderes Gericht aus Gründen der Zweckmäßigkeit (§ 31 JN) kommt erst in Betracht, wenn feststeht, dass es zu einer kontradiktorischen Auseinandersetzung kommt. Dazu muss bereits das Vorprüfungsverfahren nach § 538 ZPO abgeschlossen sein. En... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Delegierung des Verfahrens über eine Wiederaufnahmsklage von dem nach § 532 Abs 2 ZPO zuständigen Prozeßgericht erster Instanz an ein anderes Gericht aus Gründen der Zweckmäßigkeit (§ 31 JN) ist zwar nicht ausgeschlossen (Fasching IV, 523), kommt aber erst in Betracht, wenn feststeht, daß es zu einer kontradiktorischen Auseinandersetzung kommt (vgl 2 Nd 2/98 = RIS-Justiz RS0109839 zum Fall eines noch unerledigten An... mehr lesen...
Begründung: Im Sommer 1994 fand im Hotel der klagenden Partei ein Seminar eines näher bezeichneten Unternehmens statt, an dem als Hotelgäste und Mitarbeiter des Unternehmens der Beklagte und andere Mitarbeiter, darunter Theo H***** und Stefan V*****, teilnahmen. Eines späten Abends wollten einige Mitarbeiter nach einer Feier noch in dem - zu diesem Zeitpunkt mit einer Rollabdeckung aus Plastiklamellen (Plane) zugedeckten - im Freien liegenden Swimmingpool (Pool) baden. Die Plane w... mehr lesen...
Begründung: In dem zu 14 C 3/92 des Bezirksgerichtes Urfahr-Umgebung anhängig gewesenen Verfahren begehrten die Streitteile mit Klage und Widerklage die Scheidung ihrer Ehe aus dem Alleinverschulden der jeweils anderen Partei. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Urfahr-Umgebung vom 6.7.1992, 14 C 3/92-17 wurde die Ehe aus dem überwiegenden Verschulden der klagenden und widerbeklagten Partei (Ehefrau) geschieden. Das Landesgericht Linz als Berufungsgericht gab mit Urteil vom 18.1.199... mehr lesen...
Norm: ZPO §538
Rechtssatz: Wenn der Kläger die Rechtzeitigkeit seiner Klageführung schlüssig behauptet, kommt eine Zurückweisung der Klage ohne mündliche Verhandlung (§ 538 ZPO) nicht in Frage. Entscheidungstexte 4 Ob 297/97y Entscheidungstext OGH 07.10.1997 4 Ob 297/97y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Verstoß gegen das Neuerungsverbot stellt keinen Revisionsgrund dar (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 6 zu § 482 mwN). Die in der Revision als gegenteilig zitierte Entscheidung EvBl 1968/425 betrifft die Berücksichtigung von Neuerungen durch das Rekursgericht, die Entscheidungen SZ 27/65 und EvBl 1969/344 betreffen Rekurse gegen Aufhebungsbeschlüsse, die unter Verletzung des Neuerungsverbotes gefaßt wurden. Ein Verstoß ge... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Hernals als Erstgericht hat die Verfahren 5 C 1007/92b (Räumungsklage gemäß § 1118 ABGB) und 5 C 1012/92p (Aufkündigung) zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden und mit Urteil vom 3.11.1994 die Aufkündigung aufgehoben und das damit verbundene und das auf § 1118 ABGB gestützte Räumungsbegehren abgewiesen. Das Berufungsgericht bestätigte die Aufhebung der Aufkündigung, gab aber der Berufung der klagenden Parteien, soweit sie sich gege... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer beim Obersten Gerichtshof eingebrachten Klage begehrt die Klägerin die Aufhebung des Verfahrens 5 E 2321/95b des BG Frankenmarkt als nichtig; die Aufhebung der Entscheidungen 3 Ob 2387/96t des Obersten Gerichtshofs, 22 R 88/97s des Landesgerichtes Wels und der ON 2, 32, 36 und 43 im genannten Verfahren des Bezirksgerichtes Frankenmarkt als nichtig und schließlich in der Hauptsache die Zurück- bzw Abweisung des Antrages der beklagten Partei auf Exekution und... mehr lesen...