RS OGH 1949/1/12 3Ob12/49, 4Ob285/99m, 3Ob270/99y (3Ob271/99w, 3Ob272/99t)

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Veröffentlicht am 12.01.1949
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Norm

ZPO §528 G
ZPO §538

Rechtssatz

Weist ein Gericht zweiter Instanz eine bei diesem gemäß § 532 Abs 1 ZPO eingebrachte Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung im Besitzstörungsverfahren gemäß § 538 Abs 1 ZPO zurück, so ist gegen letztere Entscheidung ein Rekurs nicht zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0044285

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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