Norm
ZPO §528 GRechtssatz
Weist ein Gericht zweiter Instanz eine bei diesem gemäß § 532 Abs 1 ZPO eingebrachte Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung im Besitzstörungsverfahren gemäß § 538 Abs 1 ZPO zurück, so ist gegen letztere Entscheidung ein Rekurs nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0044285Zuletzt aktualisiert am
09.09.2009