Begründung: Mit Endbeschluß vom 11. Juni 1992 wurde der Verpflichtete, dessen Ehe mit der betreibenden Gläubigerin aufrecht ist, verhalten, "sich jeder weiteren Störung zu enthalten und den vorigen Zustand durch Wiederherstellung der Stromzufuhr bzw. durch Veranlassung der Wiederherstellung der Stromzufuhr wiederherzustellen". Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei auf Grund dieses Endbeschlusses die Exekution nach § 353 EO. Das Rekursgericht wies den Exekutionsa... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte den betreibenden Parteien auf Grund des Urteils des Amtsgerichtes in Sremska Mitrovica (Jugoslawien) vom 28.5.1990, GZ P 676/90, gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von "Dinar 16.800/Unterhalt vom 1.12.1989 bis 1.3.1992/Umrechnungskurs zum Zeitpunkt der Rechtskraft 9/90 = 100 Dinar/öS 147, entspricht öS 24.696" die Gehaltsexekution. Das Gericht zweiter Instanz änderte in teilweiser Stattgebung des dag... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §382 Z8 lita IVBEO §402 Abs4ZPO §528 Abs2 Z1aZPO §528 Abs2 Z1 KZPO §528 Abs2 Z2a LZPO §528 Abs2a L
Rechtssatz: Der im Exekutionsverfahren sowie im Verfahren über einstweilige Verfügungen anzuwendende § 528 Abs 2 Z 1 ZPO enthält für Unterhaltsstreitigkeiten (gesetzlicher Unterhalt) keine dem § 502 Abs 3 ZPO vergleichbare Ausnahmebestimmung über die Wertunabhängigkeit des Rechtsmittels. Anhaltspunkte dafür, dass es sich dabei um ke... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Ingeborg SCH*****, vertreten durch Dr. Alfons Adam, Rechtsanwalt in Neulengbach, wider den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei Gerhard SCH*****, vertreten durch Dr. Stefan Gloß... mehr lesen...