Norm: ZPO §521ZPO §521aMRK Art6 Abs1 II5a4
Rechtssatz: Für den Fall, dass mit einem Beschluss über Rechtsschutzansprüche abgesprochen wird, ist dem Rechtsmittelgegner insbesondere in letzter Instanz eine Möglichkeit zur allfälligen Widerlegung der Rechtsmittelgründe zu geben, um eine Entscheidung zu seinen Lasten durch die Überzeugungskraft seiner Gegenargumente zu verhindern. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Erst- und der Drittantragsteller machen einen Leistungsanspruch von je 17,840.240 S und der Zweitantragsteller einen solchen von 35,292.821 S - jeweils gestützt auf das Dritte Rückstellungsgesetz vom 6. 2. 1947 BGBl 54 idF BGBl 1947/148 (RG) - geltend. Der Erst- und der Drittantragsteller machen einen Leistungsanspruch von je 17,840.240 S und der Zweitantragsteller einen solchen von 35,292.821 S - jeweils gestützt auf das Dritte Rückstellungsgesetz vom 6. 2. 194... mehr lesen...
Norm: ZPO §14ZPO §127ZPO §521
Rechtssatz: Der Lauf der Rechtsmittelfristen ist für jeden Teilgenossen einer einheitlichen Streitpartei gesondert zu beurteilen. Die Rechtsmittelfristen laufen für jeden dieser Streitgenossen gesondert an und ab, aber werden durch das rechtzeitige Handeln auch nur eines Streitgenossen gewahrt. Der untätige Streitgenosse ist an den Antrag und an eine evcentuelle Rücknahme des Rechtsmittels durch den tätigen gebunde... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht den Rekurs des 30. Antragsgegners gegen den Sachbeschluss vom 20.9.1999, 54 Msch 16/99a-7 zurück. Dabei ging das Erstgericht davon aus, dass der angefochtene Sachbeschluss am 27.9.1999 an die Vertreterin des Rekurswerbers zugestellt und am 29.9.1999 im Hause 1030 Wien, Am Heumarkt 7 angeschlagen worden sei. Im Zeitpunkt der Postaufgabe des Rekurses am 13.3.2000 sei daher die dem Rekurswerber zur Verfügung stehende ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach mit dem Beschluß vom 22. Mai 1998 aus, daß die Klagsänderung des Inhalts, "die beklagte Partei sei schuldig, dem Kläger binnen 14 Tagen zu Handen des Klagevertreters den Betrag S 613.463,98 sA zu bezahlen" nicht zugelassen wird. Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Gericht zweiter Instanz dem Rekurs der klagenden Partei Folge gegeben und den angefochtenen Beschluß ersatzlos aufgehoben und ausgesprochen, daß der Revisionsrekurs nicht zulässi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1.12.1991 beim Beklagten als Apothekerin angestellt. Der Beklagte kündigte ihr Dienstverhältnis am 24.1.1995 zum 31.3.1995 auf. Mit ihrer Klage vom 30.1.1995 focht die Klägerin diese Kündigung gemäß § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG iVm § 107 ArbVG inhaltlich an, stellte formell jedoch nur ein Feststellungsbegehren, wonach das Dienstverhältnis der Klägerin zum Beklagten über den 31.3.1995 hinaus im ungekündigten Zustand aufrecht bestehe. In der Fo... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ließ mit einem in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 26.11.1996 verkündeten und am 18.9.1997 unter ON 44 ausgefertigten Beschluß eine von der klagenden Partei vorgenommene Klageänderung nicht zu. Das Gericht zweiter Instanz änderte mit dem angefochtenen und der beklagten Partei am 19.12.1997 zugestellten Beschluß diese Entscheidung im Sinne der Zulassung der Klageänderung ab und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes... mehr lesen...
Norm: ZPO §521ZPO §521a
Rechtssatz: Spricht das Erstgericht - etwa infolge einer Einrede des Beklagten - seine örtliche Unzuständigkeit aus und überweist es, obwohl der vom Kläger gestellte Überweisungsantrag bedingt und deshalb unwirksam ist, sodaß er als nicht gestellt zu beurteilen ist, die Rechtssache an das seiner Auffassung nach nicht offenbar unzuständige Gericht, ist das darüber abgeführte Rekursverfahren zweiseitig. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 AZPO §521ZPO §528 K
Rechtssatz: Die Prüfung der Zulässigkeit einer vom Erstgericht ohne formellen Beschluss zugelassenen Klagsänderung erfolgt nicht im Rahmen des Berufungsverfahrens, die zweite Instanz wird insoweit vielmehr als Rekursgericht tätig. Die Anfechtung einschließlich der dafür vorgesehenen Frist richtet sich daher nicht nach § 519 ZPO, sondern nach § 521 ZPO. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §417aZPO §459ZPO §461 Abs2ZPO §521
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 461 Abs 2 ZPO über die Anmeldung der Berufung gilt im Rekursverfahren - mit der ausdrücklichen Ausnahme des § 459 ZPO in Verbindung mit § 417a ZPO für das Besitzstörungsverfahren - nicht. Entscheidungstexte 9 ObA 100/94 Entscheidungstext OGH 13.07.1994 9 ObA 100/94 ... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber wurde vom Erstgericht mit Beschluß vom 3.7.1992 (ON 24) anstelle der bisherigen Unterhaltsleistung von monatlich S 1.500,-- ab 1.12.1990 zu einer solchen von S 2.630,-- zu Handen der Mutter des Minderjährigen verpflichtet. Das Erstgericht stellte unter anderem fest, daß sich der Revisionsrekurswerber bis 13.7.1992 in England auf Urlaub befindet. Dieser Beschluß wurde dem Revisionsrekurswerber aber dennoch am 8.7.1992, nach der er am 7.7.1992... mehr lesen...
Norm: ZPO §521ZPO §521a Abs1
Rechtssatz: Für Rekurse gegen die Zurückweisung der Klagebeantwortung gilt die vierzehntägige Rechtsmittelfrist des § 521 Abs 1 ZPO. Entscheidungstexte 5 Ob 1566/92 Entscheidungstext OGH 22.09.1992 5 Ob 1566/92 7 Ob 166/05w Entscheidungstext OGH 31.08.2005 7 Ob 166/05w Auch; Beisatz: Einseitigke... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Ausnahmetatbestand des § 521a Abs 1 Z 3 ZPO, der die Entscheidung über das Vorliegen der Prozeßvoraussetzungen für ein materielles Rechtsschutzbegehren betrifft, liegt nicht vor. Für Rekurse gegen die Zurückweisung der Klagebeantwortung gilt die 14-tägige Rechtsmittelfrist des § 521 Abs 1 ZPO. Anmerkung E30629 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Bregenz vom 2.1.1992, P 193/86-14, wurden die Geldunterhaltsansprüche der Minderjährigen Björn und Romina P*****gegen ihren Vater, Gerhard P*****, antragsgemäß mit je S 2.500,-- monatlich bemessen. Dabei wurde als erwiesen angenommen, daß der Vater als Eisenleger ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen von S 23.005,-- bezieht und keine weiteren Sorgepflichten hat.Einem dagegen erhobenen Rekurs des Vaters gab das Gericht zweiter I... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs1 AZPO §520 AZPO §520 E4ZPO §521
Rechtssatz: Will der Rekurswerber innerhalb der Rechtsmittelfrist den Rekurs zu Protokoll geben, wird ihm aber wegen einer Verhinderung des Richters ein außerhalb der Frist liegender Termin zur Aufnahme des Protokollarrekurses gegeben, ist der zu diesem Termin zu Protokoll gegeben Rekurs rechtzeitig; eine derartige Terminisierung der Aufnahme eines Protokollarrekurses darf den Rechtsmittelwe... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei hat bei der beklagten Partei eine Krankheitskostenversicherung abgeschlossen. Sie begehrt von ihr die Refundierung von Kosten in Höhe von S 32.439,96 sA, die sie für ihren Aufenthalt im Landessonderkrankenhaus Buchberg auslegen mußte. Die beklagte Partei lehnte die Deckung mit der
Begründung: ab, daß sie nach den dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Bedingungen nicht zur Übernahme solcher Kosten verpflichtet sei. Die Klägerin habe es unterlassen... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht, ein Gerichtshof erster Instanz, bewilligte als Titelgericht der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung der Forderung von 494.686,30 S sA die Exekution durch Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, auf der ein Veräußerungs- und Belastungsverbot eingetragen ist. Die Verbotsberechtigte, der die Exekutionsbewilligung am 19.10.1990 zugestellt wurde, gab am 30.10.1990 bei dem vom Erstgericht verschiedenen Exekutionsgericht einen Reku... mehr lesen...
Begründung: Franz O*** hat mit Adoptionsvertrag vom 8. November 1989 die Ehegatten Hubert und Annemarie T***, seinen Neffen und dessen Ehegattin, an Kindes Statt angenommen. Mit notariellem Übergabsvertrag vom selben Tag hat Franz O*** den beiden Wahlkindern seinen landwirtschaftlichen Betrieb in Waidhofen an der Ybbs übergeben; die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages wurde von der Bewilligung der Annahme an Kindes Statt abhängig gemacht. Wahlvater und Wahlkinder stellten am 15. Jä... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile begehrten mit Klage und Widerklage die Scheidung ihrer Ehe aus dem Verschulden des Gegners. Die Verfahren wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Im Zuge dieses Rechtsstreites stellte die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge als Klägerin bezeichnet) den Antrag, den Beklagten und Widerkläger (in der Folge als Beklagter bezeichnet) mit einstweiliger Verfügung zur Leistung eines einstweiligen Unterhaltes von monatlich S 2.700,-... mehr lesen...
Norm: ZPO §224ZPO §464ZPO §521
Rechtssatz: Ein Ehescheidungsverfahren wird nicht dadurch zur Ferialsache, daß in seinem Verlauf von einer Partei ein Antrag auf Bestimmung eines einstweiligen Unterhaltes gestellt wurde. Ergehen in einem solchen Fall das Ehescheidungsurteil und der Beschluß über die einstweilige Verfügung in einer einheitlichen Ausfertigung, dann gilt - gleichgültig, welcher Teil der Entscheidung angefochten wird - die längere Re... mehr lesen...
Begründung: Das Kreisgericht Leoben als Titelgericht bewilligte zur Hereinbringung von 240.984,20 S samt Anhang die Fahrnisexekution. Der Exekutionsbewilligungsbeschluß wurde dem Verpflichteten beim Vollzug am 4.Juli 1989 zugestellt. Er brachte beim Exekutionsgericht (Bezirksgericht seines Wohnsitzes) einen Rekurs gegen den Exekutionsbewilligungsbeschluß zu gerichtlichem Protokoll, in dem er auf ein anhängig gewesenes Ausgleichsverfahren und eine angeordnete Sachwalterschaft zur Ü... mehr lesen...
Norm: ZPO §460 Z10ZPO §464 IZPO §521ZPO §521aAußStrG 2005 §46 Abs1 AAußStrG 2005 §65 Abs1AußStrG 2005 §94 Abs3MRG §37 Abs3 Z15
Rechtssatz: Sämtliche in einem einheitlichen Erkenntnis zusammengefassten Entscheidungen können innerhalb der jeweils zur Verfügung stehenden längeren Rechtsmittelfrist angefochten werden (Beschluss über Richtigstellung der Parteienbezeichnung und Aufhebungsbeschluss gemäß § 519 Abs 1 Z 3 ZPO). Entsc... mehr lesen...
Begründung: Am 27. April 1984 wurde im Handelsregister des Handelsgerichtes Wien die Firma "Institut B***" Leopold H*** eingetragen. Geschäftsinhaber war zunächst Leopold H***, Kaufmann in Wien. Laut Eintragung vom 25. Mai 1984 ist das Unternehmen auf Dkfm. Heinrich L***, Kaufmann in Wien, übergegangen. Mit der am 23. Juni 1986 erhobenen Klage begehrte die als "Leopold H***, Inhaber des Institutes B***, Prinz Eugen-Straße 66, 1040 Wien" bezeichnete klagende Partei von der Beklagte... mehr lesen...
Begründung: Der Rekurswerber (Betroffener in der Sachwalterschaftssache 17 SW 50/85 des Bezirksgerichtes für ZRS Graz) lehnte zwei Richter, die in der Sachwalterschaftssache tätig geworden waren, ab. Der Vorsteher des Bezirksgerichtes für ZRS Graz wies die Ablehnungsanträge zurück. Das Rekursgericht wies den Rekurs des Betroffenen als verspätet zurück. Der Betroffene, dem der Beschluß des Rekursgerichtes am 15. September 1986 zugestellt worden war, gab ab 29.September 1986 ein Rec... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht eine Entscheidung des Erstgerichtes bestätigt, mit der es Dr. Ingrid R*** zum Sachwalter der Christine R*** für die Vertretung bei Behörden und zur Regelung der Wohnungs- und Mietzinsangelegenheiten bestellt hat. Hiebei hat sich das Rekursgericht eingehend mit Einvernahmen, Untersuchungen und Gutachten betreffend Christine R*** auseinandergesetzt. Dieser Beschluß wurde Christine R*** am 15. Mai 1986 zugestellt. Am 30. ... mehr lesen...