Begründung: Der Beschluß des Bezirksgerichtes Floridsdorf vom 27.Juli 1984, ON 61, mit dem der Antrag des Vaters Hans A, seine derzeitige Unterhaltsverpflichtung gegen den mj. Rene von monatlich S 1.010 auf monatlich S 700 herabzusetzen, abgewiesen wurde, wurde dem Vater am 31. August 1984 zugestellt. Am 14.September 1984 gab der Vater, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Graz hat, beim Bezirksgericht für ZRS Graz einen Rekurs gegen diesen Beschluß zu gerichtlichem Protokoll. Das ... mehr lesen...
Norm: ZPO §521ZPO §521a
Rechtssatz: Die Anfechtung eines Beschlusses, mit welchem der Antrag des Klägers auf Zurückweisung der Aufrechnungseinrede verworfen wird, ist kein Fall des § 521 a Abs 1 Z 3 ZPO; die Rekursfrist beträgt daher vierzehn Tage, das Rekursverfahren ist einseitig. Entscheidungstexte 1 Ob 541/84 Entscheidungstext OGH 23.05.1984 1 Ob 541/84 Veröff: RZ 1985/36 S... mehr lesen...
Norm: EO §65 AZPO §465ZPO §520 E3ZPO §521
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß selbst während des Laufes der Rechtsmittelfrist eingebrachte Nachträge, Ergänzungen und Ausdehnungen der ersten Rechtsmittelschrift unzulässig sind, gilt auch dann, wenn der angefochtene Beschluß über Anträge absprach, für die gesondert verschieden lange Rechtsmittelfristen zu anwendung kämen, durch die Zusammenfassung in einer Entscheidung aber, gleichgültig welcher Teil ... mehr lesen...
Der Kläger begehrte mit der am 6. Feber 1978 eingebrachten Klage, die vier im Ausland wohnhaften Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung eines Betrages von 16 200 S zu verurteilen. Nach dem Vorbringen des Klägers sei Sophie B am 27. September 1976 gestorben. Diese habe bis zu ihrem Ableben eine Steuerberatungskanzlei geführt. Als bestellter Substitut und Liquidator habe der Kläger in der Zeit von Mai 1976 bis März 1977 Besprechungen bei Finanzämtern geführt und für die Klientel der... mehr lesen...
Norm: ZPO §464 IZPO §521
Rechtssatz: Fehlt es für die Bestellung eines gemeinschaftlichen Zustellungsbevollmächtigten nach § 97 Abs 2 ZPO an den gesetzlichen Voraussetzungen, wird durch die Ausfolgung einer Ausfertigung der einstweiligen Verfügung an den gerichtlich bestellten Zustellungsbevollmächtigten keine wirksame Zustellung an die Beklagten vollzogen und daher auch die Rechtsmittelfrist nicht in Gang gesetzt. Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Rekursgericht den von der Verpflichteten gegen den Beschluss des Erstgerichtes vom 6. Februar 1976, E 25/75-21, erhobenen Rekurs als verspätet zurück. Die Ausfertigung dieses Zurückweisungsbeschlusses wurde der Verpflichteten am 12. April 1976 zugestellt. Die Verpflichtete erhob gegen den Zurückweisungsbeschluss in einem an das Rekursgericht adressierten und an dieses gerichteten, anw... mehr lesen...
Norm: ZPO §224 Abs1ZPO §234ZPO §464 IZPO §505 Abs2ZPO §521
Rechtssatz: Tritt anstelle des klagenden Zedenten der Zessionar in den Rechtsstreit ein, was nach Maßgabe des § 234 ZPO zulässig ist (Fasching III 101, 102), so ändern sich die Rechtsmittelfristen aus dem Gesichtspunkt des § 224 ZPO nicht. Entscheidungstexte 5 Ob 318/74 Entscheidungstext OGH 25.03.1975 5 Ob 318/74 Veröf... mehr lesen...
Norm: ZPO §464 IZPO §521
Rechtssatz: Rechtsmittelfrist wird durch Zustellung bloß der zweiten Seite einer Entscheidung, aus welcher weder
Spruch: noch Geschäftszahl ersichtlich ist, also nicht einmal die entschiedene causa verläßlich entnommen werden kann, nicht in Gang gesetzt. Entscheidungstexte 3 Ob 169/74 Entscheidungstext OGH 17.09.1974 3 Ob 169/74 ... mehr lesen...
Norm: EO §65 AZPO §520 AZPO §521
Rechtssatz: Prüfung der Zulässigkeit eines verspäteten Rekurses. Entscheidungstexte 3 Ob 113/74 Entscheidungstext OGH 11.06.1974 3 Ob 113/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0001990 Dokumentnummer JJR_19740611_OGH0002_0030OB00113_7400000_001 mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 AZPO §520 E1ZPO §521
Rechtssatz: Wird der Rekurs gegen eine Entscheidung der zweiten Instanz bei dieser selbst eingebracht, ist er von Amts wegen dem Erstgericht zu überweisen. Die Rechtzeitigkeit des Rekurses ist nach dem Zeitpunkt seines Einlangens beim Gericht erster Instanz zu beurteilen (ZBl 1928/106 ua). Entscheidungstexte 6 Ob 160/71 Entscheidungstext OGH 07.07.... mehr lesen...
Norm: ZPO §416ZPO §461ZPO §464 IZPO §514 AZPO §521AußStrG 2005 §38AußStrG 2005 §40AußStrG 2005 §45 ICAAußStrG 2005 §46 Abs1 AAußStrG 2005 §65 Abs1
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung ist das Rechtsmittel nicht erst nach Zustellung der Entscheidung, sondern schon von dem Zeitpunkt an zulässig, in dem die Bindung des Gerichtes an seine Entscheidung eingetreten ist (vgl SZ XXI/2). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Im vorangehenden Verfahren hat das Erstgericht die Exekution bewilligt. Das Rekursgericht hat den Rekurs der Sachwalter im Ausgleichsverfahren der verpflichteten Partei mangels Legitimation zurückgewiesen. Der Oberste Gerichtshof hat diesen Beschluß aufgehoben und dem Rekursgericht die Sachentscheidung aufgetragen. Das Rekursgericht hat sohin dem Rekurs der Sachwalter Folge gegeben und den Antrag auf Exekutionsbewilligung abgewiesen. In ihrem Revisionsrekurs bekämpft die betreibende... mehr lesen...
Norm: ZPO §520 E1ZPO §521
Rechtssatz: Wird ein Rekurs beim Bezirksgericht des Wohnortes zu Protokoll gegeben, so ist seine Rechtzeitigkeit nach dem Zeitpunkte der Protokollaufnahme und nicht nach dem des Einlangens des Protokolls beim Prozeßgericht zu beurteilen. Entscheidungstexte 1 Ob 702/47 Entscheidungstext OGH 15.10.1947 1 Ob 702/47 Veröff: SZ 21/48 ... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte die von der betreibenden Partei beantragte Exekution durch Lohnpfändung nur teilweise. Der angefochtene Beschluß war am 10. Juni 1947 an die Parteien abgefertigt worden. Ein Zustellausweis liegt wohl nicht ein, doch ist nach der Sachlage die Behauptung des Rekurswerbers, der Beschluß sei ihm am 12. Juni 1947 zugestellt worden, durchaus glaubhaft. Am 16. Juni 1947 erschien der gesetzliche Vertreter der betreibenden Partei beim Bezirksgericht seines Wohnsitz... mehr lesen...
Norm: ZPO §416ZPO §461ZPO §464 IZPO §514 AZPO §521ZPO §562 DZPO §563AußStrG 2005 §38AußStrG 2005 §40AußStrG 2005 §45 ICAAußStrG 2005 §46 Abs1 AAußStrG 2005 §65 Abs1
Rechtssatz: Die Berufung kann auch vor Urteilszustellung erhoben werden. Entscheidungstexte 1 Ob 50/46 Entscheidungstext OGH 29.04.1946 1 Ob 50/46 Veröff: SZ 21/2 1 Ob 980/52 ... mehr lesen...