Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei J***** H*****, vertreten durch Dr. Frank Riel und Dr. Wolfgang Grohmann, Rechtsanwälte in Krems an der Donau, gegen die beklagte Partei S***** H*****, vertreten durch Dr. Alois Autherith und andere Rechtsanwälte in Krems an de... mehr lesen...
Begründung: Ob der im
Kopf: dieser Entscheidung angeführten Liegenschaft sind die Antragstellerin (B-LNR 11) und die am 15. 7. 2010 verstorbenen Margarete H***** (B-LNR 12) als Miteigentümer zu je 91/2730 Anteilen (Eigentümerpartnerschaft) einverleibt. Mit diesen Anteilen ist das Wohnungseigentum an W 9 verbunden. Die Antragstellerin begehrte die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung der Liegenschaft als bücherliche Eigentümerin hinsichtlich B-LNR 11 und als Eig... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Revisionsrekurswerber lehnt in seinem Rechtsmittel die dem Rekursgericht angehörenden Senatsmitglieder Dr. J***** M***** und Mag. K***** T***** wegen Befangenheit aus den Gründen ab, die er „bereits anlässlich des Verfahrens zu 44 R 96/07d“ geltend gemacht habe. Rechtliche Beurteilung Im Rechtsmittelverfahren vor dem Obersten Gerichtshof sind Verweise im Rechtsmittel auf Ausführungen in anderen Schriftsätzen unzulässig und unbeachtlich, w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahr 1993 wurde in Österreich von Unternehmern der Markenartikelindustrie, des Handels und der Verpackungswirtschaft unter der Ägide der Wirtschaftskammer Österreich der Altstoffrecycling Austria Verein (ARA-Verein) gegründet, dem jedes Unternehmen beitreten kann, welches direkt von der damals geplanten Verpackungsverordnung betroffen ist und dessen überwiegender Geschäftszweck nicht im Entsorgen von Verpackungsmaterial besteht. Zielsetzung dieses Vereins war... mehr lesen...
Begründung: Ausgangsverfahren ist ein beim Landesgericht Innsbruck anhängiger Amtshaftungsprozess. Der mit der Amtshaftungsklage eingebrachte Verfahrenshilfeantrag der Klägerin blieb erfolglos. Mit Beschluss vom 20. 10. 2010 trug das Erstgericht der Klägerin unter Hinweis auf den absoluten Anwaltszwang fristgebunden auf, die Klage durch anwaltliche Unterfertigung zu verbessern. Gegen diesen Beschluss erhob die Klägerin Rekurs, lehnte darin den Erstrichter ab und beantragte die Bewil... mehr lesen...
Begründung: Ausgangsverfahren ist ein beim Landesgericht Innsbruck anhängiger Amtshaftungsprozess. Der mit der Amtshaftungsklage eingebrachte Verfahrenshilfeantrag wurde mit Beschluss vom 7. 5. 2010 abgewiesen. Dem dagegen erhobenen Rekurs der Klägerin gab das Oberlandesgericht Innsbruck mit Beschluss vom 11. 6. 2010 nicht Folge und sprach aus, dass der Revisionsrekurs nach § 528 Abs 2 Z 4 ZPO jedenfalls unzulässig sei. Mit Beschluss vom 17. 6. 2010 trug das Erstgericht der Klägerin... mehr lesen...
Begründung: Ausgangsverfahren ist ein beim Landesgericht Innsbruck anhängiger Amtshaftungsprozess. Der mit der Amtshaftungsklage eingebrachte Verfahrenshilfeantrag der Klägerin blieb erfolglos. In diesem Verfahrenshilfeverfahren lehnte die Klägerin die Mitglieder eines Senats des Oberlandesgerichts Innsbruck erfolglos ab. Mit Beschluss vom 20. 10. 2010 trug das Erstgericht der Klägerin unter Hinweis auf den absoluten Anwaltszwang fristgebunden auf, die Klage durch anwaltliche Unterf... mehr lesen...
Begründung: Der am 19. 7. 1944 geborene Kläger ist seit 1. 4. 1989 bei der Beklagten bzw ihren Rechtsvorgängerinnen als Angestellter beschäftigt. Er ist begünstigter Behinderter. Im Dienstvertrag wurde vereinbart, dass das Vertragsverhältnis beiderseits nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes kündbar sei. Am 19. 4. 2001 schlossen der Kläger und die Beklagte eine Vereinbarung, nach deren wesentlichem Inhalt der Kläger unter Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses und des Geh... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin G***** Gesellschaft mbH, *****, wegen Ablehnung von Richtern, über den Rekurs der Antragstellerin gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz vom 21. Februar 2011, GZ 5 Nc 5/11s-6, den Beschluss gefasst: ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** GmbH, *****, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Amhof & Dr. Damian GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei C***** GesmbH, *****, vertreten durch Beck Krist Bubits & Partner Rechtsanwälte in Mödling, wegen 886.446,88 EUR sA, aus Anlass d... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt die Abstellung marktmissbräuchlichen Verhaltens der Antragsgegnerin, das darin bestehen soll, dass sie nicht zum Filmstart mit „Blockbustern“ (Kinofilmen, die österreichweit mit zumindest 50 Filmkopien starten) beliefert werde. Die Antragsgegnerin gab ein - mehrfach modifziertes - Verpflichtungszusagenangebot ab. Daraufhin wurde vom Erstgericht der Sachverständige beauftragt, diese Angebote „vor dem Hintergrund der Stellungnahmen der Parteien ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat zwar den ordentlichen Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung für zulässig erklärt, weil höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage fehle, ob ein verbesserungsfähiger Mangel iSd § 82a Abs 2 GBG auch dann vorliege, wenn sich ein Antragsteller im Grundbuchsantrag nicht auf die spezifische, fehlende Urkunde berufen habe. Rechtliche Beurteilung Entgegen diesem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 71 Abs 1 AußStrG) - Au... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1. Eveline K*****, und 2. Gerald K*****, beide vertreten durch Günter Schneider, Mieter-Interessens-Gemeinschaft Österreichs, 1100 Wien, Antonsplatz 22, gegen den Antragsgegner Christian K*****, vertreten durch M... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Studentin und die volljährige Tochter des Antragsgegners. Mit gerichtlichem Vergleich vom 29. Oktober 2009 verpflichtete sich der Antragsgegner zur Zahlung eines einvernehmlich festgesetzten Unterhaltsrückstands, und zwar „Differenzunterhalt“ für die Zeit vom 1. August 2009 bis 31. Oktober 2009, in Gesamthöhe von 411 EUR und ab 1. November 2009 bis auf weiteres, längstens jedoch bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit der Antragstellerin, zur Leistung ... mehr lesen...
Begründung: In einem vor dem Bezirksgericht K***** anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren lehnte die dort Verpflichtete und nunmehrige Antragstellerin mit Schreiben vom 13. 6. 2010 die Exekutionsrichterin als befangen ab (6 E 1422/07k-141). Der Vorsteher des Bezirksgerichts „verwarf“ den Ablehnungsantrag als unberechtigt (30 Nc 11/10m-3). Das Rekursgericht wies den von der Antragstellerin selbst verfassten, nicht mit einer Anwaltsunterschrift versehenen Rekurs als formfehlerhaft z... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner, sowie die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Insolvenzsache der Gemeinschuldnerin A***** Gesellschaft mbH, zuletzt: *****, infolge des außerordentlichen Revisionsrekurses der Gläubigerin B***** AG, *****, vertreten durch Dr. iur. F***** B*****, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei J***** J*****, vertreten durch Dr. Josef Pfurtscheller, Dr. Markus Orgler, Mag. Norbert Huber, Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen die beklagte Partei P***** Ges.m.b.H., *****, vertreten durch Dr. Robert Galler, Dr. Rudolf Höpflinger, Rechtsanwälte in Salzburg, ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bewilligte das Erstgericht dem Kläger die Verfahrenshilfe nach § 64 Abs 1 Z 1, 3 und 4 ZPO im vollen Ausmaß. Der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Wien bestellte mit Bescheid vom 21.01.2010 Rechtsanwalt Dr. Christian Leskoschek zum Vertreter (Verfahrenshelfer) des Klägers. Das Erstgericht wies die in der Folge zu 39 Cg 33/10m eingebrachte Klage auf Leistung von EUR 343.787,84 und Feststellung mit Beschluss vom 31.08.2010 zu 39 Cg 33/10m-5 a... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren AZ 1 P 33/10p des Bezirksgerichts Bruck an der Mur erhob der Betroffene einen an das Landesgericht Leoben gerichteten Rekurs, den er mit einer Ablehnung von Richtern dieses Gerichtshofs verband. Mit Beschluss vom 2. August 2010, GZ 2 Nc 21/10m-3, wies das Landesgericht Leoben den Ablehnungsantrag ab. Gegen diesen Beschluss erhob der Betroffene Rekurs an das Oberlandesgericht Graz, mit dem er auch die Ablehnung „sämtlicher Richter des OLG im Zivilrechtsberufu... mehr lesen...
Begründung: Das Verfahren betrifft Ersatzansprüche der Klägerin gegen den Beklagten als früheren angestellten Alleingeschäftsführer. Sie wirf ihm vor, mit seiner früheren Lebensgefährtin ein Konkurrenzunternehmen gegründet und Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Klägerin ausgenützt, deren Erfolgskonzept übernommen und Kunden der Klägerin abgeworben zu haben. Bereits im Vorverfahren zu AZ 48 Cga 16/07t des Landesgerichts Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht machte die Klägerin... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. 9. 2009 bewilligte das Bezirksgericht Bruck/Mur dem nunmehrigen Ablehnungswerber die Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwalts für eine gegen das Land Steiermark beabsichtigte Klageführung. Der dem Rechtsmittelwerber beigegebene Verfahrenshilfeanwalt ersuchte das Bezirksgericht Bruck/Mur unter Vorlage eines Klageentwurfs um Erteilung einer „Weisung, ob trotz der negativen Prozessaussichten eine Amtshaftungsklage im Rahmen der ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. 9. 2009 bewilligte das Bezirksgericht Bruck an der Mur dem nunmehrigen Ablehnungswerber die Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwalts für eine gegen das Land Steiermark beabsichtigte Klageführung. Der dem Rechtsmittelwerber beigegebene Verfahrenshilfeanwalt ersuchte das Bezirksgericht Bruck an der Mur unter Vorlage eines Klageentwurfs um Erteilung einer „Weisung, ob trotz der negativen Prozessaussichten eine Amtshaftungsklage ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Folgender vom Berufungsgericht übernommener und nach dem Akteninhalt ergänzter Sachverhalt ist unstrittig: Mit Beschluss des Erstgerichts vom 18. Juli 2006 wurde über das Vermögen der T***** GmbH (in der Folge: Gemeinschuldnerin) der Konkurs eröffnet. Die Gemeinschuldnerin war Kreditnehmerin dreier Bankinstitute. Eine dieser Banken kündigte mit Schreiben vom 18. Mai 2005 die Geschäftsbeziehung auf und stellte die bei ihr aushaftende Kreditverbindlichkeit fä... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine liechtensteinische Kapitalgesellschaft, der Erstbeklagte ist Notar in *****, die Zweitbeklagte eine bei ihm beschäftigte Notarsubstitutin. Mit der zu 4 Cg 243/09g des Landesgerichts ***** erhobenen Klage begehrt die Klägerin 1,6 Mio EUR Schadenersatz, da die Beklagten bei der notariellen Bekräftigung (Mantelung) einer Privaturkunde iSv § 54 NO entgegen § 53 NO nicht auf unwirksame Vertragsbestimmungen hingewiesen hätten; sollte keine Mantelung vorg... mehr lesen...
Begründung: Der Rechtsmittelwerber erhob in dem sich auf ihn beziehenden Sachwalterschaftsverfahren zu 1 P 33/10p des Bezirksgerichts Bruck an der Mur gegen die Ladung zur Erstanhörung, der er nicht Folge leistete, Rekurs an das Landesgericht Leoben. Mit Beschluss vom 21. 7. 2010, 2 Nc 18/10w-2, wies das Landesgericht Leoben aus Anlass des erwähnten Rekurses den (im Verfahren zu 4 Nc 19/09d des Bezirksgerichts Bruck an der Mur gestellten) Antrag des Betroffenen auf Ablehnung bestimm... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die Eltern der am 3. März 2006 unehelich geborenen Zwillinge Alfred ***** und Maxime *****. Der Vater ist französischer Staatsbürger, die Mutter besitzt ebenso wie die Kinder sowohl die französische als auch die österreichische Staatsbürgerschaft. Die Kinder lebten bis Dezember 2008 mit ihren Eltern im gemeinsamen Haushalt in Frankreich, welchen gemäß Art 372 des französischen Code civil gemeinsam die elterliche Gewalt zukom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit seiner am 5. April 2007 beim Landesgericht Eisenstadt eingebrachten Klage (die Rechtssache wurde am 27. September 2007 dem Handelsgericht Wien gemäß § 31a JN übertragen) begehrte der Kläger die Verurteilung der beklagten Partei zur Zahlung von 166.571,91 EUR samt 4 % Zinsen seit 1. April 2007 mit folgender wesentlicher
Begründung: Die beklagte Bank habe sich im ersten Quartal des Jahres 2000 entschlossen, einen eigenen Fonds, den sogenannten Double Value Fu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Hofrat Univ.-Prof. Dr. Bydlinski als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** KEG, *****, vertreten durch Radel Stampf Supper Rechtsanwälte OG in Mattersburg, gegen die beklagte Partei Franz H*****, vertreten durch Dr. Heinrich Rösch, Rechtsanwalt in Wien, wegen 10.472,81 EUR sA, über die Revi... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss verhängte das Rekursgericht über den Antragsteller wegen beleidigender Äußerungen in seinem Rekurs eine Ordnungsstrafe von 350 EUR. Im letzten Absatz der Entscheidung wurde der Antragsteller ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für einen schriftlichen Rekurs an den Obersten Gerichtshof Anwaltspflicht besteht. Der Antragsteller bekämpfte die Verhängung der Ordnungsstrafe in seinem selbst verfassten schriftlichen Rekurs. Rec... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn als weitere Richter in der Insolvenzsache der Schuldnerin A***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. F***** B*****, über den Rekurs der Schuldnerin gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 14. Juli 2010, GZ 6 Nc 3/10d-8, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss gefasst:
Spruch: Der Rekurs wird zurückgewi... mehr lesen...