Begründung: Im beim Landesgericht Salzburg geführten Firmenbuch ist zu FN ***** die S***** GmbH (vormals S*****-Hotelbetrieb Gesellschaft mbH) mit dem Sitz in der politischen Gemeinde Zell am See eingetragen. Als alleinige Gesellschafterin mit einer zur Gänze geleisteten Stammeinlage von S 500.000,-- war zuletzt die A***** Aktiebolag eingetragen. Dieser Eintragung lag ua eine Anmeldung des seinerzeitigen Geschäftsführers vom 28. 3. 1994 zugrunde, wonach die Gesellschafterin S***** A... mehr lesen...
Begründung: In einem gegen den Verpflichteten geführten Zwangsversteigerungsverfahren wies das Exekutionsgericht einen Aufschiebungsantrag des Verpflichteten in Ansehung einer der in Exekution gezogenen Liegenschaften ab (Punkt 2. seiner Entscheidung), trug ihm den Erlag eines Kostenvorschusses binnen 14 Tagen auf, widrigenfalls von einer neuerlichen Schätzung dieser Liegenschaft abgesehen würde (Punkt 3.) und führte unter Punkt 4. aus, es werde nach Erlag des Kostenvorschusses eine... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte auf Grund eines mit einstweiliger Verfügung erlassenen Verbots der betreibenden Partei zu dessen Erwirkung gegen die verpflichtete Partei die Exekution nach § 355 EO bewilligt und über sie eine Geldstrafe verhängt. In der Folge hatte sie acht weitere Strafbeschlüsse erwirkt. Die verhängten Geldstrafen bewegen sich - fortlaufend erhöht - zwischen 100 und 500 EUR. Ihre Summe ergab 3.850 EUR. Das Erstgericht hatte auf Grund eines mit einstweiliger Ver... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die im außerordentlichen Revisionsrekurs aufgeworfene Frage der Zulässigkeit der Berichtigung des Grundbuchs gemäß § 136 Abs 1 GBG nach Übertragung von Dienstbarkeiten (Leitungsrechten) von der O***** AG auf die Antragstellerin im Weg der Gesamtrechtsnachfolge infolge einer Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 1 Abs 2 Z 2 und § 17 SpaltG ist bereits durch höchstgerichtliche Rechtsprechung geklärt. In der Entscheidung 5 Ob 88/05k... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger und der Zweibeklagte betreiben in Wien Schädlingsbekämpfungsunternehmen. Sie stehen insbesondere bei der Rattenbekämpfung im Wettbewerb. Die Erstbeklagte ist die gesetzliche Interessenvertretung (Innung) der Schädlingsbekämpfer, der Zweitbeklagte ist Innungsmeister. Die Rattenbekämpfung war in Wien jedenfalls bis Anfang 2002 durch die Verordnung des Magistrats der Stadt Wien über die Bekämpfung der Ratten in Wien (ABl der Stadt Wien 1998/19 idF ABl 1999/13, 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu I.: Zu römisch eins.: Die Klägerin beantragte die Berichtigung ihrer Parteibezeichnung unter Vorlage eines Auszugs aus dem Firmenbuch. Dieser Auszug belegt die Richtigkeit ihres Vorbringens, wonach „D***** AG" als übertragende Gesellschaft mit der „B***** AG" als übernehmende Gesellschaft verschmolzen wurde. Die „B***** AG" ist sohin Gesamtrechtsnachfolgerin der klagenden Partei. In den Fällen gesellschaftsrechtlicher Gesamtrechtsnachfolge ist einem Antrag... mehr lesen...
Begründung: Mit dem den beklagten Parteien am 6. 7. 2005 zugestellten Beschluss hat das Erstgericht die Klagebeantwortung binnen vier Wochen aufgetragen. Die Klagebeantwortung wurde aber erst am 9. 9. 2005 zur Post gegeben und vom Erstgericht (unbekämpft) als verspätet zurückgewiesen. Daraufhin brachten die beklagten Parteien einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Fristversäumung ein, den das Erstgericht nach einer - ohne Beiziehung der klagenden Partei du... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass hinsichtlich der verschiedenen Berechnungen des Klageanspruchs und der verschiedenen Rechtsansichten des Erstgerichts und des Berufungsgerichts im Interesse der Rechtssicherheit, insbesondere betreffend das Trennungsgeld, eine Klärung durch den Obersten Gerichtshof zweckmäßig sei. Die Revisionswerber führen zum Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage ergänzend aus, dass die maßgebliche Besti... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 23. 12. 2004 eingebrachten Klage begehrte der Kläger 1. die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, Beeinträchtigungen des Klägers bei Nutzung des Güterweges Sch***** bzw von Gästen und Lieferanten zu unterlassen; 2. darüber hinaus den Erstbeklagten schuldig zu erkennen, es zu unterlassen a) das im nordwestlichen Bereich des Stallgebäudes auf Grundstück 271 befindliche den Güterweg Sch***** überspannende Tor zu schließen bzw verschlosse... mehr lesen...
Begründung: Antragstellerin und Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****. Am 24. 6. 2004 fand eine Versammlung der Miteigentümer dieser Liegenschaft statt. Tagesordnungspunkt dieser Eigentümerversammlung war der von Viertantragsgegner und Fünftantragsgegnerin geplante Ausbau des - zu den allgemeinen Teilen der Liegenschaft gehörenden - Dachbodens des Hauses im Bereich über deren Wohungseigentumsobjekt und die anschließende alleini... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte nach Auflösung seines Dienstverhältnisses zur Beklagten unter anderem EUR 800.000 samt Zinsen. Im Hinblick auf das ausgezeichnete Jahresergebnis der Beklagten für das Jahr 2001 habe ihm der damalige Alleinaktionär und Aufsichtsratsvorsitzende einen Sonderbonus in Höhe von EUR 800.000 zugesagt. Die Zusage dieses Bonus sei in der Folge wiederholt bzw bestätigt worden; bei den diesbezüglichen Gesprächen im September sowie Anfang Oktober 2002 sei der Al... mehr lesen...
Begründung: Die von der Klägerin gegen den Beklagten auf Räumung und Zahlung eines Mietzinsrückstandes gerichtete Klage wurde mit einem zu 44 C 513/01w anhängigen Verfahren, dessen Gegenstand eine weitere von der Klägerin gegen den Beklagten angestrengte Klage auf Zahlung von Mietzinsrückständen (betreffend einen anderen Zeitraum) war, verbunden. In den verbundenen Verfahren erging in der Folge über den gesamten Mietzinsrückstand ein (rechtskräftiges) Teilurteil. Infolge dieser Mi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein *****, vertreten durch Gugerbauer & Partner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. D*****gesellschaft mbH, *****, vertreten durch... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei die Unterlassungsexekution und verhängte über die verpflichtete Partei wegen Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel eine Geldstrafe von 7.000 EUR. Das Gericht zweiter Instanz wies die Rekursbeantwortung der betreibenden Partei zurück, bestätigte die Exekutionsbewilligung samt der über die verpflichtete Partei verhängten Geldstrafe und sprach ferner aus, dass der Revisionsrekurs gegen letztere Entscheidung jedenfalls u... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war in der Zeit vom 8. 2. 1990 bis 27. 9. 2002 bei der beklagten GmbH beschäftigt. Als diese liquidiert wurde, wurde dem Kläger so wie den übrigen Arbeitskollegen eine Weiterbeschäftigung bei einer am 27. 5. 2002 im Firmenbuch eingetragenen KEG angeboten. Vom 21. 10. 2002 bis 1. 11. 2002 war der Kläger dann dort tätig, wobei sich an dem Inhalt seiner Tätigkeiten, der Arbeitsstätte, den Betriebsmittel, der Belegschaft oder im Arbeitsumfeld keine Änderungen er... mehr lesen...
Begründung: Die zu FN 8***** im Firmenbuch des Landesgerichtes Innsbruck eingetragene Beklagte, hatte ihren Sitz zunächst in der politischen Gemeinde Wienerwald mit der Geschäftsanschrift *****. Als einzelvertretungsbefugter Geschäftsführer war Ing. Helmut R*****, *****, eingetragen. Mit Beschluss des Landesgerichts Innsbruck vom 17. 6. 2004, 60 Fr 1522/04x, wurden folgende Eintragungen bewilligt: Die Verlegung des Sitzes von Wienerwald nach ***** Tarrenz, *****, die Löschung des bi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluss änderte das Gericht zweiter Instanz über Rekurs der Beklagten den in das Ersturteil aufgenommenen Beschluss, womit der im
Kopf: genannte Architekt als Nebenintervenient auf Seiten der Klägerin zugelassen worden war, dahin ab, dass es seinen Beitritt zurückwies und aussprach, der ordentliche Revisionsrekurs sei zulässig. Mit dem gleichzeitig gefällten und gemeinsam ausgefertigten Urteil gab es d... mehr lesen...
Begründung: Vorausgeschickt wird, dass erst- und zweitbeklagte Partei mit Vertrag vom 28. 6. 2004 zur viertbeklagten Partei verschmolzen wurden; aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Parteien gleich wie bisher benannt. Die Klägerin versteht ihre Klage als "Ergänzung" der bereits beim Erstgericht anhängigen Klage zu 10 Cg 55/04z. Das dazugehörige Sicherungsverfahren ist zu 4 Ob 260/04w anhängig; hinsichtlich Sachverhalt und Vorbringen wird auf die zu dieser Geschäftszahl ergan... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater, für seinen Sohn Robin ab 1. 4. 2003 monatliche Unterhaltsbeiträge von 735,-- EUR zu zahlen (Punkt 1.), sprach aus, dass die bis zur Rechtskraft des Beschlusses fällig gewordenen Unterhaltsbeiträge abzüglich der in der Zeit vom 1. 4. 2003 bis 30. 9. 2003 geleisteten Unterhaltszahlungen von insgesamt 4.215,-- EUR binnen 14 Tagen, die künftig fällenden Beiträge jeweils am Ersten eines jeden Monates im Vorhinein zu entrichten seien (P... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Bank (in der Folge nur klagende Partei) brachte am 18. Februar 2003 eine Klage ein, in der sie folgendes Hauptbegehren (sowie mehrere Eventualbegehren) stellte: a) Der Erstbeklagte sei schuldig, der klagenden Partei 33,586.270,98 Japanische Yen (ds 258.395,68 EUR) sA sowie 201.870,51 EUR sA binnen 14 Tagen zu bezahlen, b) die Beklagten seien schuldig, die Beantragung der Rechtfertigung des in den dem Erstbeklagten eigentümlichen - näher beze... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Angefochten wurde die Bestätigung eines Teilurteils über die Klagsforderung, die im Grunde und der Höhe nach gar nicht strittig ist. Die Entscheidung (das Endurteil) über die von der beklagten Partei eingewendete Gegenforderung steht noch aus. Dass das Berufungsgericht in den Entscheidungsgründen ausführte, mit der Verneinung der Sittenwidrigkeit des in den AGB der klagenden Partei enthaltenen Kompensationsverbots gehe die ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die auf Zahlung von 153.924,88 EUR sA und Feststellung gerichtete Verbandsklage nach § 55 Abs 4 JN a limine im Umfang des Leistungsbegehrens von 92.406,95 EUR sA und im Umfang des Feststellungsbegehrens betreffend 42.723,28 EUR wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück. Das Erstgericht wies die auf Zahlung von 153.924,88 EUR sA und Feststellung gerichtete Verbandsklage nach Paragraph 55, Absatz 4, JN a limine im Umfang des Leistungsbegehrens von 92.40... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater, für seinen Sohn Robin ab 1. 4. 2003 monatliche Unterhaltsbeiträge von 735,-- EUR zu zahlen (Punkt 1.), sprach aus, dass die bis zur Rechtskraft des Beschlusses fällig gewordenen Unterhaltsbeiträge abzüglich der in der Zeit vom 1. 4. 2003 bis 30. 9. 2003 geleisteten Unterhaltszahlungen von insgesamt 4.215,-- EUR binnen 14 Tagen, die künftig fällenden Beiträge jeweils am Ersten eines jeden Monates im Vorhinein zu entrichten seien (P... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von den Beklagten die Räumung einer bestimmten Wohnung mit der
Begründung: , diese den Beklagten prekaristisch überlassen zu haben. Das Prekarium sei widerrufen worden, doch benützten die Beklagten die Wohnung titellos weiter. Die Erstbeklagte bestritt und wendete ein, beide Beklagten hätten die Wohnung von der Klägerin gemietet. Da sich der Zweitbeklagte am Verfahren nicht beteiligte, erging gegen ihn am 19. 12. 2003 ein klagsstattgebendes Versäumun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Brüder. Ihr Vater Alois W***** (im Folgenden kurz: Erblasser) verstarb am 11. 2. 2000 und hinterließ neben seinen beiden Söhnen Rosa W***** als zweite Gattin (im Folgenden: Witwe) und damit Stiefmutter der beiden Brüder. Der Erblasser war Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 52 GB ***** G*****, bestehend aus dem Grundstück Nr 66 (A*****-Straße 12: im Folgenden kurz EZ 52) sowie der Liegenschaft EZ 53 ebenfalls GB ***** G*****, bestehend aus ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass der Beklagte der Klägerin für jeden Schaden hafte, der ihr durch allfällige Verjährung von Forderungen gegenüber der A***** GmbH aus der Leasing-Vereinbarung vom 16. 4./22. 12. 1998, abgeschlossen zwischen der Klägerin und der O***** GmbH, im Zusammenhang mit der "Errichtung der Tankstelle" und allen damit verbundenen Einrichtungen und Anlagen entstehe bzw entstanden sei. Der Beklagte sei von 1988 bis 23. 7. 2001 als einer vo... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der 1925 geborene und am 11. 11. 2002 verstorbene Andreas Georg H***** (im Folgenden Erblasser genannt) hinterließ neben seiner Ehefrau Barbara H***** die drei volljährigen Kinder Marianne H***** (früher K*****), Georg H***** und Andreas H***** (jun.). Der Erblasser war bis zu seinem Tod Alleineigentümer der EZ***** Grundbuch ***** N*****, auf dem das sog. Nebenhaus zum “K*****” errichtet ist. Das “K*****” (EZ***** Grundbuch ***** N*****) selbst hatte der Erbl... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob gegen die im
Spruch: genannten Beschlüsse des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien Rechtsmittel, die er als "Revisionsrekurse" bezeichnete. Beide Rechtsmittel sind nicht von einem Rechtsanwalt unterfertigt. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien trug dem Kläger die Verbesserung der Rechtsmittel durch Unterfertigung durch einen Rechtsanwalt auf, wobei es darauf verwies, dass die Rechtsmittel als Rekurse an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zu werten... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0036258) hindert die unrichtige Benennung eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfes nicht dessen Behandlung in einer dem Gesetz entsprechenden Weise. Die Geltung dieses Grundsatzes wurde von der Rechtsprechung auch schon für einen fehlbezeichneten oder gar nicht als solchen benannten Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil bejaht, und zwar auch dann, wenn ein entsprechender Schriftsatz im ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bZPO §461ZPO §514 B
Rechtssatz: Materielle Beschwer bedeutet, dass derjenige ein Rechtsmittel erheben kann, der behauptet, dass seine rechtlich geschützten Interessen durch den angefochtenen Beschluss unmittelbar beeinträchtigt werden, das heißt in dessen Rechtssphäre nachteilig eingegriffen wird. Entscheidungstexte 8 Ob 32/04w Entscheidungstext OGH 15.04.2004 8 Ob... mehr lesen...