Begründung: Die Klägerin hat mit am 24. 7. 2008 eingelangtem Schriftsatz ihren dem Obersten Gerichtshof vorgelegten außerordentlichen Revisionsrekurs nach Freistellung einer Rechtsmittelbeantwortung mit Beschluss vom 8. 7. 2008 zurückgenommen. Rechtliche Beurteilung In Analogie zu § 484 ZPO iVm § 513 ZPO ist die Zurückziehung des Revisionsrekurses bis zur Entscheidung über diesen zulässig (Zechner in Fasching/Konecny² IV/1 § 513 Rz 4 mwN; RIS-Justiz RS011046... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Szabolcs K***** und 2.) Chatrin B*****, beide vertreten durch Dr. Nikolaus Gabor, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei W***** Versicherungs AG, *****, vertreten durch Dr. Matthias Bacher, Rechtsanwalt in Wien, wegen 1.) 28.... mehr lesen...
Begründung: Der erkennende Senat entschied mit Beschluss vom 11. Juni 2008 über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Verpflichteten gegen den Beschluss des Rekursgerichts in der vorliegenden Rechtssache. Am 12. Juni 2008 wurde der Akt der Geschäftsabteilung zur Ausfertigung übergeben, die am 3. Juli 2008 die Entscheidung an das Erstgericht sendete. Am 4. Juli 2008 langte bei diesem ein dem Obersten Gerichtshof vier Tage später zugekommener Schriftsatz des Verpflichteten ein, m... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Spenling und die Hofrätin Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Brigitte S*****, vertreten durch Dr. Georg Grießer, Dr. Roland Gerlach und Dr. Sieglinde Gahleitner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei B***** AG, *****, vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwä... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Spenling und die Hofrätin Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Parteien 1. Karl B*****, und 2. Peter J*****, beide vertreten durch Dr. Georg Grießer, Dr. Roland Gerlach und Dr. Sieglinde Gahleitner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei B***** AG, *****, vertreten durch Kunz S... mehr lesen...
Begründung: Der erkennende Senat entschied mit Beschluss vom 8. Mai 2008 über die außerordentlichen Revisionen beider Parteien gegen das Urteil des Berufungsgerichts in der vorliegenden Rechtssache. Am 9. Mai 2008 wurde der Akt der Geschäftsabteilung zur Ausfertigung übergeben. Am 19. Mai 2008 langte ein im elektronischen Rechtsverkehr eingebrachter Schriftsatz beim Erstgericht ein, wonach der Beklagte aufgrund außergerichtlicher Einigung sein Rechtsmittel zurückziehe. Am 9. Juni 20... mehr lesen...
Norm: ZPO §483 Abs3ZPO §513ASGG §11a Abs3 Z1OGHG §7
Rechtssatz: Wird im Revisionsverfahren nach §§ 483 Abs 3 iVm 513 ZPO die Klage unter Anspruchsverzicht zurückgezogen, so ist der deklarative Beschluss über die Wirkungslosigkeit der Entscheidungen der Vorinstanzen in ASGG-Sachen im Dreiersenat zu fassen. Entscheidungstexte 8 ObA 71/07k Entscheidungstext OGH 27.05.2008 8 ObA 71/07k ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Dr. Kuras als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Horst T*****, vertreten durch Dr. Georg Grießer, Dr. Roland Gerlach und Dr. Sieglinde Gahleitner, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei V*****, vertreten durch Dr. Andreas Grassl, Rechtsanwalt in Wien, wegen Feststellung (Str... mehr lesen...
Norm: ZPO §490ZPO §513AußStrG 2005 allg
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 490 ZPO (allenfalls iVm § 513 ZPO) ist im Wege der Analogie auf in außerstreitigen Verfahren ergangene Unterhaltsbeschlüsse anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 44/08d Entscheidungstext OGH 08.05.2008 3 Ob 44/08d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist der Vater der am 25. April 1979 geborenen Karin und des am 14. Juni 1984 geborenen Alois. Die Ehe der Eltern wurde im Jahr 1996 aus dem überwiegenden Verschulden des Mannes geschieden. Der Ehe entstammen weiters die beiden volljährigen Töchter Eva, geboren am 22. Mai 1970, und Martina, geboren am 17. März 1976. Der Antragsgegner ist seit 20. Mai 1998 wieder verheiratet. Durch die Eheschließung wurde die am 12. Februar 1997 geborene Tochter... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs3ZPO §463ZPO §513
Rechtssatz: Eine dem § 261 Abs 3 ZPO entsprechende Bestimmung ist dem drittinstanzlichen Verfahren fremd und kann auch nicht über die „Generalklauseln" der §§ 513, 463 Abs 1 ZPO in das Revisionsverfahren einbezogen werden. Entscheidungstexte 8 Ob 33/08y Entscheidungstext OGH 28.04.2008 8 Ob 33/08y Bem: So schon 1 Ob 32, 33/93. (T1) ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Maria T*****, vertreten durch Dr. Peter Strele, Rechtsanwalt in Bregenz, gegen die beklagte Partei Mihai T*****, vertreten durch Mag. G... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin Brigitte E*****-D*****, geboren am *****, vertreten durch Dr. Johannes Patzak, Rechtsanwalt in Wien, wegen Vormerkung des Eigentumsrechts ob der EZ ***** GB *****, infolge außerordentlichen Revisio... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und KR Johann Holper (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Werner B*****, vertreten durch Mag. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon.-Prof. Dr. Sailer sowie Dr. Jensik und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei mj. Cara O*****, vertreten durch Dr. Farid Rifaat, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Thomas R*****, vertreten durch Ma... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte (im zweiten Rechtsgang) den Schiedsspruch des Internationalen Kommerziellen Schiedsgerichts bei der Handels- und Industriekammer der Ukraine vom 29. April 2005, AZ AC Nr. 253a/2004, für Österreich für vollstreckbar. In seiner
Begründung: führte es aus, dass sowohl Österreich als auch die Ukraine dem Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958, BGBl 1961/200 (New Yorker Übereinkommen - NYÜ) b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die drittbeklagte GmbH wurde am 16. Juni 2000, die Erstbeklagte am 27. Juli 2000 als deren selbstständig vertretungsbefugte Geschäftsführerin ins Firmenbuch eingetragen; ihre Funktion wurde am 31. Juli 2001 gelöscht. Der Zweitbeklagte wurde mit 31. Juli 2001 als selbstständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der GmbH ins Firmenbuch eingetragen. Die GmbH verfügte von Anfang an über keinerlei Eigenkapital, da das für die Unternehmensgründung benötigte Stammka... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Peter S*****, vertreten durch Mag. Nikolaus Vogt, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei I***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Harald Bisanz, Rechtsanwalt in Wien, wegen Nichtigerkläru... mehr lesen...
Begründung: Nach Vorlage der Akten zur Entscheidung über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Beklagten an den Obersten Gerichtshof am 5. 6. 2007 zog die Klägerin mit Schriftsatz gleichen Datums (Einlangen) die Klage unter Anspruchsverzicht und mit Schriftsatz vom 21. 6. 2007 (Einlangen) auch den bereits mit der Klage verbundenen Sicherungsantrag zurück. Rechtliche Beurteilung Die Zurücknahme eines Sicherungsantrags kann in analoger Anwendung des § 483 ... mehr lesen...
Begründung: Nach Vorlage der Akten zur Entscheidung über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Beklagten an den Obersten Gerichtshof am 23. 5. 2007 zog die Klägerin mit Schriftsatz vom 13. 6. 2007 (Einlangen beim Erstgericht am 15. 6. 2007) die Klage unter Anspruchsverzicht und mit Telefax vom 5. 7. 2007 auch den bereits mit der Klage verbundenen Sicherungsantrag zurück. Rechtliche Beurteilung Die Zurücknahme eines Sicherungsantrags kann in analoger Anwe... mehr lesen...
Begründung: Nach Vorlage der Akten zur Entscheidung über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Beklagten an den Obersten Gerichtshof zog die Klägerin die Klage und den damit verbundenen Sicherungsantrag unter Anspruchsverzicht zurück. Rechtliche Beurteilung Die Erklärung, den Sicherungsantrag zurückzuziehen, kann in analoger Anwendung des § 483 Abs 3 ZPO bis zur Entscheidung des Rechtsmittelgerichts abgegeben werden, sie ist daher beachtlich. § 483 Abs 3... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Gemeinde P*****, vertreten durch Dr. Michael Metzler, Rechtsanwalt in Linz, gegen die Antragsgegner 1. Josef A*****, 2. Margarita A*****, beide *****, 3. Johanna F*****, 4. Franz E... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Ingrid M*****, vertreten durch Mag. Andreas Schwaighofer, Rechtsanwalt in Wien, dieser vertreten durch Mag. Andreas Daxberger, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Par... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Rupert W*****, vertreten durch Dr. Gerhard Schöppl, Rechtsanwalt in Wals, gegen die beklagte Partei Kurt Rupert Michael W*****, vertreten durch Dr. Katharina Sedlazeck-Gschaid... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Ehrlich-Rogner & Schlögl Rechtsanwalts-Partnerschaft in Wien, gegen die beklagte Partei b***** Aktiengesellscha... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Olga Z*****, vertreten durch Mag. Bernd Moser, Rechtsanwalt in Saalfelden, gegen die beklagten Parteien 1. Dr. Ronald G*****, und 2. Ma... mehr lesen...
Begründung: Nach Vorlage des Aktes an den Obersten Gerichtshof zeigten die Parteien mit dem am 21. Juni 2006 beim Obersten Gerichtshof eingelangten Schriftsatz die Vereinbarung des ewigen Ruhens an. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 483 Abs 3 ZPO können die Parteien auch noch im Berufungsverfahren bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung oder - in den Fällen des § 492 ZPO - bis zur Entscheidung des Berufungsgerichts (§ 416 Abs 2 ZPO) vereinbaren, dass das Ver... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Dr. Sailer und Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr. Christian M. Egger, Rechtsanwalt in Salzburg, wider die beklagte Partei „A*****" HandelsgesellschaftmbH, *****, vertreten durch Hasbe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Pflegschaftssache mj. Martin H*****, über den Revisionsrekurs des Bundes, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Wien, 1016 Wien, Schmerlingplatz 11, UV 108/055973/99, gegen de... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schiemer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zechner, Dr. Prückner, Dr. Sailer sowie Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei J***** mbH, *****, vertreten durch Dr. Andreas Köb, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Dr. Stephan K*****, und ihrer Nebenintervenientin N*****-GmbH, *****, beide v... mehr lesen...