Norm: ZPO §51
Rechtssatz: Es liegt kein Verschulden einer klagenden Partei vor, wenn sie gegen eine im Liquidationsstadium befindliche Kapitalgesellschaft vor deren Löschung Klage erhebt und nach deren Löschung von der Verfahrensfortsetzung wegen Vermögenslosigkeit absieht, worauf das Gericht das Verfahren für nichtig erklärt und die Kosten gegeneinander aufhebt. Entscheidungstexte 4 R 63/21b ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die am 3. August 2009 beim Erstgericht eingelangte Klage richtete sich gegen die beklagte Partei „A***** Holding Ges.mbH, *****“ (kurz: A***** Holding GmbH). Der Kläger brachte vor, er sei seit 6.10.2003 bei der Beklagten als Installateur beschäftigt gewesen. Die Beklagte behaupte nunmehr – entgegen der Tatsachenlage - der Kläger habe das Dienstverhältnis gekündigt. Der Kläger habe daher ein rechtliches Interesse an der Feststellung des aufrechten Dienstverhält... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 8. 2. 2001 ereignete sich gegen 9.45 Uhr auf der B11 im Gemeindegebiet Alland ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker eines von der A*GmbH gehaltenen Kastenwagens und der Zweitbeklagte als Lenker eines von der drittbeklagten Partei gehaltenen und bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten LKWs beteiligt waren. Der Zweitbeklagte, Vertragsbediensteter der drittbeklagten Partei, war mit dem als Streufahrzeug eingesetzten LKW dienstlich unt... mehr lesen...
Norm: ZPO §51
Rechtssatz: Eine die nichtigen Verfahrensteile betreffende Kostenentscheidung nach § 51 ZPO kann unterbleiben, wenn insoweit besondere Kosten nicht entstanden sind. Entscheidungstexte 2 Ob 268/06k Entscheidungstext OGH 30.08.2007 2 Ob 268/06k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122733 ... mehr lesen...
Begründung: Die am 12. 5. 2006 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbene Erblasserin hat zwei volljährige Söhne, und zwar Franz und Helmut. Helmut hat eine Erbsantrittserklärung zum ganzen Nachlass und Franz zur Hälfte des Nachlasses abgegeben. Der Widerspruch in den Erbsantrittserklärungen ist darauf zurückzuführen, dass Helmut in seiner Erbsantrittserklärung zum ganzen Nachlass davon ausgeht, dass Franz auf sein Erbrecht nach der gemeinsamen Mutter gemäß § 551 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §78ZPO §51
Rechtssatz: Wird die zweitinstanzliche Entscheidung (wegen eines verspätet eingebrachten Rekurses) vom Obersten Gerichtshof von Amts wegen als nichtig aufgehoben und wurde auf diese Verspätung von keiner der Parteien hingewiesen, so sind die Kosten der Parteien im Rekurs- und im Revisionsrekursverfahren gegenseitig aufzuheben. Entscheidungstexte 9 Ob 2/07w ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab unter Abweisung des Mehrbegehrens dem Klagebegehren im Umfang von EUR 11.470 samt Anhang und dem Feststellungsbegehren statt. Es legte die dagegen erhobene Berufung der Beklagten dem Oberlandesgericht Wien am 2. 7. 2003 zur Entscheidung vor. Das Berufungsgericht bestätigte mit Urteil vom 24. Oktober 2003 diese Entscheidung in der Hauptsache und änderte sie im Kostenpunkt teilweise ab. Es sprach aus, dass die ordentliche Revision mangels Vorliegens e... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil gab das Erstgericht der auf § 529 Abs 1 Z 2 ZPO gestützten Nichtigkeitsklage des Klägers statt, indem es das (formell rechtskräftige) Versäumungsurteil vom 10.4.2001 zu 4 Cg 62/01g als nichtig aufhob und das diesem Versäumungsurteil vorangegangene Verfahren ab Klagszustellung für nichtig erklärte. Ferner verpflichtete es die Beklagte nach § 41 ZPO dazu, dem Kläger die mit € 5.347,86 bestimmten Prozesskosten (des Aufhebungsverfahrens) zu erse... mehr lesen...
Norm: ZPO §41ZPO §51ZPO §52ZPO §541
Rechtssatz: Wird der Nichtigkeitsklage stattgegeben, sind die Kosten des Aufhebungsverfahrens nicht dem Beklagten nach §41 ZPO aufzuerlegen, sondern ist die Entscheidung über diese Kosten (so wie bei Bewilligung der Wiederaufnahme: RIS-Justiz RS0035879) der Entscheidung in der Hauptsache (im Erneuerungsverfahren) vorzubehalten. Entscheidungstexte 2 R 52... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge kurz Klägerin) ist zu einem Fünftel Miteigentümerin einer Liegenschaft und bewohnt in dem auf dieser errichteten Haus die Wohnung Nr 5 im dritten Stock, an der ihr mit Kaufvertrag vom 15. 3. 1996 die Einräumung von Wohnungseigentum zugesagt wurde. Die Beklagten und Widerkläger (in der Folge kurz Beklagten) sind je zu 1/10 Miteigentümer derselben Liegenschaft; ihnen wurde mit Kaufvertrag vom 15. 3. 1996 die Einräumung des Woh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Über das Vermögen der Klägerin wurde im Laufe dieses Verfahrens der Konkurs eröffnet, der mit Beschluss vom 9. 10. 1996 mangels Deckung der Verfahrenskosten gemäß § 166 Abs 2 KO aufgehoben wurde (ON 25). Die jederzeit von Amts wegen zu prüfende (ecolex 1992, 419 u. a.) Parteifähigkeit der Klägerin ist zu bejahen, weil sich aus dem vom Obersten Gerichtshof beigeschafften Firmenbuchauszug ergibt, dass die Gesells... mehr lesen...
Norm: ZPO §51ZPO §233JN §40 aABGB §853
Rechtssatz: Im Fall der Überweisung eines außerstreitigen Grenzberichtigungsantrags ins streitige Verfahren nach § 40 a JN wird das außerstreitige Prozeßrechtsverhältnis erst durch diese Entscheidung beendet. Für die Kosten des anläßlich der "Umdeutungsentscheidung" für nichtig erklärten Außerstreitverfahrens ist daher noch § 853 ABGB anzuwenden, die analoge Anwendung des § 51 ZPO scheidet aus. Der Fall de... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 13.1.1997 wies das Erstgericht das auf Zahlung von S 74.817,60 sA gerichtete Klagebegehren ab. Die dagegen erhobene Berufung der Klägerin wurde am 24.1.1997 zur Post gegeben. Eine Berufungsbeantwortung wurde nicht erstattet. Die Vorlage des Aktes an das Berufungsgericht erfolgte am 21.3.1997. Am 10.4.1997 eröffnete das Handelsgericht Wien zu 6 S 403/97z über das Vermögen der Beklagten den Konkurs. Mit dem angefochtenen, am 1.9.1997 in nichtöffentli... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist einem Kläger als verschuldete Unkenntnis von der Konkurseröffnung zuzurechnen, wenn er es unterläßt, trotz Kenntnis eines nach Klagseinbringung eröffneten Vorverfahrens gemäß §§ 79 f AO über das Vermögen des Beklagten Nachforschungen über den Stand dieses Vorverfahrens bei Gericht oder beim Schuldner anzustellen, ehe er einen Antrag auf Fällung eines Versäumungsurteiles einbringt. Entscheidungstexte 3 R 248/95 Entscheidungstext OLG Wien 15.04.1996 3 R... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, ein freigestellter Betriebsrat, begehrt die Zahlung eines Betrages von 95.377,86 S sA sowie die Feststellung, daß ihm jenes Entgelt gebühre, welches die beklagte Partei vergleichbaren Arbeitnehmern als Abgeltung für jene nicht gewährte Freizeit zahle, die gemäß § 16 Abs 2 des Kollektivvertrages für Arbeiter im graphischen Gewerbe für Sonntagsarbeit zustehe. Die beklagte Partei, die im Verfahren vor dem Erstgericht durch einen qualifizierten Vertreter der oÖ... mehr lesen...
Norm: ZPO §51ZPO §52 Abs1
Rechtssatz: Kostenentscheidung nach § 52 Abs 1 ZPO bei Aufhebung (nur) einer Entscheidung als nichtig, da die Kostenregel des § 51 ZPO nicht die Aufhebung einer Entscheidung allein, sondern die Aufhebung des Verfahrens betrifft. Entscheidungstexte 9 ObA 9/92 Entscheidungstext OGH 29.01.1992 9 ObA 9/92 Veröff: EvBl 1992/137 S 588 = Arb 11006 ... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Zahlung eines Betrages von S 106.821,80 brutto sA an Entgeltdifferenz und Überstundenentgelt sowie die Feststellung, daß ihm eine bestimmte überkollektivvertragliche Entlohnung zustehe. Die Beklagte beantragte, die Klagebegehren abzuweisen. Der Kläger sei vereinbarungsgemäß entlohnt worden; die ihm gewährte Leiterzulage beinhalte ein Überstundenpauschale. Das Erstgericht wies die Klagebegehren ab. Das Berufungsgeric... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 30.Juli 1986 verstorbene Anton G*** hatte ab April 1984 gemeinsam mit seinem Neffen Gerhard R*** dessen Haus Tiemberg Nr 137 in Reith bei Kitzbühel bewohnt. Anton G*** war vom Vater Gerhard R*** ersucht worden, sich um das genannte Haus zu kümmern. Anfangs war das Verhältnis zwischen Anton G*** und seinem Neffen im wesentlichen gut; dann kam es aber zu regelmäßigen Auseinandersetzungen. Zum Teil lag der Grund dafür in der Alkohol- und Medikamentenabhäng... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu C 185/75 des Erstgerichtes begehrte der Kläger, Anton P*** als seinen Vater festzustellen. Da das Verfahren ergab, daß die Mutter des Klägers innerhalb der gesetzlichen Vermutungsfrist außer mit Anton P*** auch mit dem nunmehrigen Beklagten und mit Willi O*** Geschlechtsverkehr gehabt hatte, wurden hinsichtlich dieser drei Männer serologische Sachverständigengutachten eingeholt. Nach diesen Gutachten war Willi O*** von der Vaterschaft ausgeschlossen. Anton ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das klagende Kind wurde am 9.Mai 1967 von einer deutschen Staatsangehörigen außer der Ehe geboren. Es brachte am 7.September 1967 gegen den Beklagten eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Leistung des gesetzlichen Unterhaltes ein. Das Erstgericht leitete über diese Klage zu AZ 6 C 749/67 den Rechtsstreit ein. Keiner der Streitteile war in diesem Verfahren anwaltlich vertreten. Vor dem deutschen Rechtshilfegericht bekundete die Mutter des Klägers am 27.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §234ZPO §51
Rechtssatz: Kostenaufhebung im Sinne des § 51 ZPO, wenn allen Parteien an der Nichtigkeit des Aufteilungsverfahrens ein Verschulden vorzuwerfen ist. Entscheidungstexte 6 Ob 808/81 Entscheidungstext OGH 24.11.1982 6 Ob 808/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0008515 ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd1aAHG §1 Cd10AHG §2 Abs2PostG §31 ffZPO §41 AZPO §51ZPO §87 ff
Rechtssatz: Die Anspruchsbeschränkungen des PostG können bei Zustellungsfehlern nach den §§ 31 ff PostG nur zur Folge haben, daß eine Partei unter Umständen bestimmte ihr erwachsene Prozeßkosten selbst zu tragen hat. Entscheidungstexte 1 Ob 24/78 Entscheidungstext OGH 30.08.1978 1 Ob 24/78 ... mehr lesen...
Die Kläger begehrten mit der am 15. Mai 1975 eingebrachten Klage die Räumung der im Erdgeschoß des Hauses H, B-Straße Nr. 5 gelegenen Räume des Baugeschäftes, und zwar einmal 2 und einmal 3 Räume, letztere mit Vorraum und Garderobe. Die Kläger brachten vor, sie seien je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 656 KG H, auf der sich dieses Wohnhaus befinde. Die Beklagte habe keinerlei Rechtstitel zur Benützung dieser Räumlichkeiten; sie sei einer Räumungsaufforderung nicht nachgekomm... mehr lesen...
Norm: ZPO §51
Rechtssatz: Kostenaufhebung, wenn beide Parteien ein Verschulden an der Einleitung und Fortführung des Verfahrens trotz eines Nichtigkeitsgrundes trifft. Entscheidungstexte 2 Ob 555/76 Entscheidungstext OGH 03.02.1977 2 Ob 555/76 Veröff: SZ 50/13 7 Ob 563/79 Entscheidungstext OGH 06.12.1979 7 Ob 563/79 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §51
Rechtssatz: Wenn sich der Beklagte in die Verhandlung eingelassen hat und erst in der Revisionsbeantwortung auf die Unzulässigkeit der Feststellungsklage hingewiesen hat, sind ihm gemäß § 51 Abs 1 ZPO nur die Kosten der Revisionsbeantwortung zuzuerkennen, die übrigen Verfahrenskosten aber gemäß § 51 Abs 3 ZPO gegenseitig aufzuheben (vgl EvBl 1957/285, EvBl 1936/273). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 ff D2ZPO §51
Rechtssatz: Der OGH, der bei Wiederherstellung des Urteiles ersten Instanz in der Sache selbst erkennt, ist nicht daran gebunden, die an sich nicht angefochtene Kostenentscheidung der ersten Instanz zu übernehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 110/53 Entscheidungstext OGH 11.02.1953 1 Ob 110/53 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: ZPO §51
Rechtssatz: Wird das Verfahren wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges als nichtig aufgehoben und die Sache an die Rückstellungskommission überwiesen, so ist über die Kosten gemäß § 51 ZPO zu entscheiden, wenn die Klage nach Inkrafttreten des 3.RStG eingebracht wurde. § 25 Abs 2 3.RStG ist nur eine Übergangsbestimmung für jene Verfahren, die bei Inkrafttreten des 3.RStG bereits anhängig waren. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §51
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 51 ZPO findet im außerstreitigen Verfahren keine Anwendung. Entscheidungstexte 2 Ob 335/51 Entscheidungstext OGH 25.05.1951 2 Ob 335/51 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0035876 Dokumentnummer JJR_19510525_OGH0002_0020OB00335_5100000... mehr lesen...
Die Klage gegen die Firma Johann F. & Co. wurde Johann F., einem der offenen Gesellschafter dieser offenen Handelsgesellschaft, unter seiner Privatadresse zugestellt; bei der ersten Tagsatzung erschien ein Vertreter für Johann F., nicht aber für die offene Handelsgesellschaft. In der Klagebeantwortung hat Johann F. ausgeführt, daß seine passive Klagslegitimation nicht gegeben sei, weil die Klage nicht ihm persönlich, sondern der beklagten Firma zuzustellen gewesen wäre, wobei weit... mehr lesen...