RS OGH 2021/7/12 4R63/21b

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Veröffentlicht am 12.07.2021
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Norm

ZPO §51

Rechtssatz

Es liegt kein Verschulden einer klagenden Partei vor, wenn sie gegen eine im Liquidationsstadium befindliche Kapitalgesellschaft vor deren Löschung Klage erhebt und nach deren Löschung von der Verfahrensfortsetzung wegen Vermögenslosigkeit absieht, worauf das Gericht das Verfahren für nichtig erklärt und die Kosten gegeneinander aufhebt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:2021:RI0100084

Im RIS seit

25.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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