Norm
ZPO §51Rechtssatz
Es liegt kein Verschulden einer klagenden Partei vor, wenn sie gegen eine im Liquidationsstadium befindliche Kapitalgesellschaft vor deren Löschung Klage erhebt und nach deren Löschung von der Verfahrensfortsetzung wegen Vermögenslosigkeit absieht, worauf das Gericht das Verfahren für nichtig erklärt und die Kosten gegeneinander aufhebt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:2021:RI0100084Im RIS seit
25.10.2021Zuletzt aktualisiert am
25.10.2021