Norm
ZPO §51Rechtssatz
Kostenaufhebung, wenn beide Parteien ein Verschulden an der Einleitung und Fortführung des Verfahrens trotz eines Nichtigkeitsgrundes trifft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0035966Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2020