Begründung: Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien erklärte den Exekutionstitel, ein Urteil des Schiedsgerichts bei der Handels-, Industrie- und Landwirtschaftskammer Timisoara, Rumänien, in Österreich für vollstreckbar und bewilligte zur Hereinbringung einer Forderung von 11.759,71 EUR sA die Fahrnisexekution. Das Rekursgericht wies den Rekurs der verpflichteten Partei als verspätet zurück und sprach aus, der ordentliche Revisionsrekurs sei nicht zulässig, weil „eine über den Einzel... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf § 1330 ABGB gestützten Unterlassungsanspruchs. Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf Paragraph 1330, ABGB gestützten Unterlassungsanspruchs. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Beklagten nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige und dass der ordentliche Revisionsrekurs... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger begehrte vom Beklagten die Zahlung von EUR 6.933,33 sA, die Zweit- und Drittklägerin die Zahlung von je EUR 5.433,33 sA. Das Erstgericht wies die Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs zurück. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung erhobene „außerordentliche Revisionsrekurs" der Kläger ist nach ... mehr lesen...
Begründung: Im wiederaufzunehmenden Verfahren begehrte die hier Beklagte und dortige Klägerin vom Wiederaufnahmskläger und dortigen Beklagten 24.140,46 EUR mit der Behauptung, er habe einen Brand verursacht, der auf das Haus ihres Versicherungsnehmers übergegriffen habe. Sie habe als Feuerversicherer Ersatzleistungen in Höhe des Klagebetrages erbracht. Das Erstgericht erkannte der Klägerin des wiederaufzunehmenden Verfahrens 23.321,51 EUR zu und wies das Mehrbegehren ab. Mit Urteil ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht schlug mit Beschluss vom 8. Jänner 2002 zwei in Zwangsversteigerung gezogene Liegenschaften des Verpflichteten der betreibenden Genossenschaftsbank um die Meistbote von 485.817,89 und 167.147,51 EUR zu. Diese Zuschläge erklärte es nach Genehmigung durch die Grundverkehrskommission mit Beschluss vom 5. Juli 2002 für rechtswirksam. Dem dagegen erhobenen Rekurs des Verpflichteten gab das Rekursgericht am 21. April 2004 nicht Folge. Mit Beschluss vom 15. Juli... mehr lesen...
Begründung: Im zweiten Rechtsgang (vgl 7 Ob 208/00i zum ersten Rechtsgang) stellte das Erstgericht die Klageforderung gegenüber den Beklagten mit je EUR 15.032,25 ohne Solidarverpflichtung als zu Recht bestehend fest, verneinte den Bestand ihrer Gegenforderungen, wies das Klagebegehren, soweit es die Solidarverpflichtung der Beklagten, EUR 60.128,99 sA zu bezahlen, zum Gegenstand hatte, sowie ein Zinsenmehrbegehren ab und erkannte die vier Beklagten schuldig, der Klägerin Beträge... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat von der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei - deren Bezeichnung nunmehr laut Firmenbuch (FN ***** des Handelsgerichtes Wien) der aus dem Urteilskopf ersichtliche neue Wortlaut ist und die Miteigentümerin einer Liegenschaft in Klagenfurt, verbunden mit Wohnungseigentum, war - das Objekt "1.OG Top Nr 8" der Wohnanlage R*****straße Errichtungs- und Bauträger GesmbH (im Folgenden kurz: Bauträger GmbH) mit Vertrag vom 2. 2. 2001 angemietet; in Punkt X. di... mehr lesen...
Begründung: Die beiden aus dem
Kopf: dieser Entscheidung hervorgehenden minderjährigen Kinder wurden aufgrund einer im Zuge des Scheidungsvergleiches ihrer Eltern unter Beiziehung eines Kollisionskurators erfolgten schenkungsweisen Übertragung grundbücherliche Miteigentümer einer Liegenschaft samt Eigentumswohnung. Nach Vorlage der auf die Wohungseigentümergemeinschaft lautenden Versicherungspolizze (Gebäudeversicherung) wurde der Versicherer vom Erstgericht (formularmäßig) ersucht, ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 30. 12. 2002 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin die Erhöhung des ihr laut Vergleich mit dem Beklagten anlässlich ihrer Scheidung festgesetzten Unterhaltes, und zwar an rückständigem Unterhalt in Höhe von EUR 2.023,14 samt 4 % Zinsen seit Klagstag für die Zeit vom 1. 1. 2001 (später - ON 4 - berichtigt auf 1. 1. 2002) bis 31. 12. 2002 sowie eines zusätzlichen laufenden Unterhaltes von EUR 168,60 monatlich ab 1. 1. 2003. Das Erstgericht verpflichtete den B... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht verpflichtete den Drittantragsgegner, dem Antragsteller EUR 1.202,49 sA zu bezahlen und wies ein weiteres Begehren auf Zahlung von EUR 6.443,40 sA ab. Gegenstand ist ein Anspruch nach § 10 MRG. Das Rekursgericht verpflichtete den Drittantragsgegner, dem Antragsteller EUR 1.202,49 sA zu bezahlen und wies ein weiteres Begehren auf Zahlung von EUR 6.443,40 sA ab. Gegenstand ist ein Anspruch nach Paragraph 10, MRG. Das Rekursgericht sprach aus, dass der... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt Zahlung von 7.267,28 EUR. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab; das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen diese Entscheidung erhobene "außerordentliche" Revision legte das Erstgericht unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Diese Vorgangsweise widerspricht der seit Inkrafttreten der WGN 1997 geltenden Rechtslage: Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater stellt am 4. 3. 2003 den Antrag, die mit Beschluss vom 3. 7. 2000 bestimmte (Rekursentscheidung vom 6. 9. 2000) monatliche Unterhaltsverpflichtung von Euro 218,02 ab 1. 1. 2000 auf monatlich Euro 72 herabzusetzen. Die Mutter sprach sich gegen diesen Antrag aus. Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 10. 7. 2003 wies dieses den Herabsetzungsantrag für den Zeitraum von 1. 1. 2000 bis 30. 9. 2000 zurück und für den Zeitraum ab 1. 10. 2000 ab. Dem gegen diesen Beschlu... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 20. August 2001 bewilligte das Erstgericht den Betreibenden wider die Verpflichtete die Räumung einer näher bezeichneten Liegenschaft samt dem darauf errichteten Haus. Das Rekursgericht änderte den Beschluss des Erstgerichts, mit dem der Verpflichteten ein Räumungsaufschub gemäß § 35 MRG für die Dauer von drei Monaten bis zum 9. August 2003 bewilligt worden war, dahin ab, dass es den Antrag auf Räumungsaufschub abwies. Es sprach aus, dass der Wert des ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Antragsgegners auf Wiederaufnahme des Verfahrens 26 Msch 33/00v zurück. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Antragsgegners nicht Folge und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 4.000,--, nicht aber EUR 20.000,-- übersteige, und dass der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diese Rekursentscheidung richtet sich der Revisionsrekurs des Antragsgegners, welchen das Erstgericht dem Obersten Gerichtshofes vorlegte... mehr lesen...
Begründung: In der vorliegenden Unterhaltssache erkannte das Erstgericht mit Urteil vom 5. 6. 2001 den beklagten (und im vorangegangenen Scheidungsverfahren aus seinem Alleinverschulden geschiedenen) Mann schuldig, der Klägerin zu dem von ihm jeweils bereits geleisteten monatlichen Naturalunterhalt in Höhe von S 9.557 für den Zeitraum 1. 4. 1996 bis 30. 6. 1996 monatlich S 10.443, vom 1. 7. 1996 bis 31. 12. 1996 monatlich S 8.842, für den Jänner 1997 S 9.679,52, vom 1. 2. 1997 bis 3... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren der Kläger auf Unterlassung des Ansetzens von Kletterpflanzen ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Kläger nicht Folge und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 4.000, nicht aber EUR 20.000 übersteige und dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die beim Erstgericht eingebrachte "außerordentliche Revision" der Kläger, welche das Erstgericht dem Obersten Gerichtshof vorlegte. Di... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ antragsgemäß die einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf § 1330 ABGB gegründeten Unterlassungsbegehrens des Klägers, das dieser mit 25.000 EUR bewertete. Das Erstgericht erließ antragsgemäß die einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf Paragraph 1330, ABGB gegründeten Unterlassungsbegehrens des Klägers, das dieser mit 25.000 EUR bewertete. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Beklagten nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entsch... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt die Zahlung von insgesamt S 185.191,-- (EUR 13.458,35) als offenen Kaufpreis für verschiedene Warenlieferungen. Das Erstgericht wies das Klagebegehren zur Gänze ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision hinsichtlich der Rechnung Nr 14571 vom 11. 12. 1999 - betreffend einen Betrag von DM 13.544 (= EUR 6.924,94) - nicht zulässig, im Übrigen jedenfalls unzulässig sei. Dagegen richtet sich... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung nach § 382a EO auf, den Minderjährigen ab 13. 4. 2000 bis zur rechtskräftigen Erledigung ihres Unterhaltsfestsetzungsantrages einen vorläufigen Unterhalt von monatlich je 105,38 EUR zu zahlen. Das Erstgericht trug dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung nach Paragraph 382 a, EO auf, den Minderjährigen ab 13. 4. 2000 bis zur rechtskräftigen Erledigung ihres Unterhaltsfestsetzungsantrages einen vor... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die Klagsforderung mit EUR 20.348,94 und die Gegenforderung mit EUR 811,93 als zu Recht bestehend, verurteilte den Beklagten zur Zahlung von EUR 19.536,46 sA und wies das Mehrbegehren von EUR 811,93 ab. Gegen dieses Urteil erhob (nur) der Beklagte Berufung, welcher das Berufungsgericht nicht Folge gab. Es sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die beim Erstgericht eingebrachte "außerordentliche Revisi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Hurch, Dr. Kuras und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragstellerin Renee T*****, vertreten durch Michaela Schinnagl, Mietervereinigung Österreichs, Bezirksorganisation Josefstadt, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien, wider die Antragsgegner 1. Elisabeth M*****, 2. Gabriele Reg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Klagebegehren ist auf Zahlung von 7.813,49 EUR und Feststellung gerichtet. Das Berufungsgericht hat anlässlich seiner Entscheidung ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes insgesamt 4.000 EUR, nicht jedoch 20.000 EUR übersteige und die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen dieses Urteil erhobene "außerordentliche" Revision des Klägers ist nach § 508 ZPO zu beurteilen. In den im § 508 Abs 1... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten - gestützt auf das Nachbarrecht -, die beklagte Marktgemeinde schuldig zu erkennen, die auf dem Dach eines Sportplatzgebäudes "angebrachte Sirenenanlage zu entfernen oder derart zu montieren, dass durch die Inbetriebnahme dieser Anlage eine Beeinträchtigung entsteht, die das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß nicht überschreitet". Das Erstgericht beraumte die mündliche Verhandlung über diese Klage für den 19. 2. 2002 an. Im Zuge dieser ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte - soweit hier relevant - fest, dass auf Grund der Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 1996, 1997 und 1998 das gesetzlich höchst zulässige Betriebskostenausmaß durch die tatsächlich vorgeschriebenen Beträge um S 435,08 (1996), S 476,95 (1997) und S 540,33 (1998) überschritten wurde. Das Rekursgericht bestätigte die Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes hinsichtlich der Überprüfung der Betriebskosten (§ 37 Ab... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies insgesamt vier Anträge der betreibenden Parteien, ihnen auf Grund angeblichen Zuwiderhandelns der verpflichteten Partei gegen eine einstweilige Verfügung die Exekution zur Erwirkung von Unterlassungen nach § 355 EO zu bewilligen, ab. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht dem gegen diesen Beschluss gerichteten Rekurs der betreibenden Partei Folge, erteilte die als erste beantragte Exekutionsbewilligung, verhängte wegen des im ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug dem Vater mit einstweiliger Verfügung nach § 382a EO auf, den Minderjährigen ab 1. 4. 2000 eine vorläufigen Unterhalt von monatlich je S 1.450 zu zahlen. Das Erstgericht trug dem Vater mit einstweiliger Verfügung nach Paragraph 382 a, EO auf, den Minderjährigen ab 1. 4. 2000 eine vorläufigen Unterhalt von monatlich je S 1.450 zu zahlen. Mit Beschluss vom 22. 11. 2000 verpflichtete das Erstgericht den Vater zu einer endgültigen monatlichen Unterhalt... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Rekursgericht Rekurse des Verpflichteten gegen die Bewilligung der Räumungsexekution, einen Berichtigungsbeschluss und die Abweisung des Antrags, dem ersten Rekurs aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, zurück. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Die Verpflichtung des Rekursgeri... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Sicherungsantrag der Klägerin, der Beklagten werde bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage untersagt, von näher bezeichneten Urteilen eines Landesgerichts und eines Bezirksgerichts Gebrauch zu machen, ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands, soweit sich das Begehren auf das Urteil des Landesgerichts beziehe, EUR 20.000,-- und, soweit sich das Begehren auf das Urt... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Betroffenen, von ihrem gesperrten Sparbuch 20.000 S als Geschenk an ihren Sohn O*****, der in finanziellen Nöten sei, freizugeben, ab, "weil das Gesetz die Zuwendung von Vermögen der Betroffenen an dritte Personen nicht vorsehe". Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung, "weil der auszuzahlende Geldbetrag zweifellos nicht dem Wohl der Betroffenen diene", und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 Auß... mehr lesen...
Begründung: Das Klagebegehren ist auf Herausgabe oder Zahlung von 100.000 S gerichtet. Das Berufungsgericht hat anlässlich seiner Entscheidung ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes insgesamt 4.000 EUR, nicht jedoch 20.000 EUR übersteige (vgl § 56 Abs 1 JN) und die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Das Klagebegehren ist auf Herausgabe oder Zahlung von 100.000 S gerichtet. Das Berufungsgericht hat anlässlich seiner Entscheidung ausgesprochen, dass der Wert... mehr lesen...