Begründung: Der Kläger begehrte Schadenersatz und die Feststellung der Haftung der Beklagten für zukünftige Schäden aus dem Vorfall vom 5. 6. 2007. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren mit 3.000 EUR sA und dem Feststellungsbegehren statt und wies das auf 1.496,20 EUR sA lautende Mehrbegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands insgesamt 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige und dass die ordentliche ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin machte Ansprüche auf Feststellung, Beseitigung und Unterlassung von Eingriffen des Beklagten in ihr Eigentumsrecht an einer Liegenschaft geltend und bewertete ihr Begehren unbekämpft mit 7.000 EUR. Das Berufungsgericht bestätigte das klagsstattgebende Urteil des Erstgerichts, sprach aus, dass der Wert seines Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, aber nicht 20.000 EUR übersteige und erklärte die Revision für nicht zulässig. Rechtliche Beur... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj Kinder 1.) Doris W*****, 2.) Daniel W*****, 3.) Bernhard W*****, alle vertreten durch die Mutter Andrea W*****, diese vertreten durch Dr. Michael Velik, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterhalts, über den „außerordentlichen" Revisionsrekurs des... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Masseverwalter ficht mit seiner am 10. Oktober 2006 beim Erstgericht eingelangten Anfechtungsklage von der beklagten Bank infolge von Kreditrückführungen vorgenommene Saldosenkungen primär gemäß § 30 Abs 1 Z 3 KO an, nämlich 1.) eine Saldosenkung in Ansehung des Kontos mit der Endnummer 770 (Einmalbarkredit) in Höhe von 6.920,40 EUR, die sich aus Zahlungen auf dieses Kreditkonto in Höhe von 736 EUR, 2.171 EUR, 736 EUR, 736 EUR und 3.156 EUR abzüglich näher a... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren, die Beklagte zur Einwilligung in die Einverleibung von drei Grunddienstbarkeiten zu verurteilen. Das angerufene Bezirksgericht wies die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit ab. Das Gericht zweiter Instanz änderte diese Entscheidung dahin ab, dass es die Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts zurückwies. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige und der ordentlich... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht bestätigte das dem Unterlassungsbegehren der Klägerin zur Gänze stattgebende, in zweiter Instanz im vollen Umfang bekämpfte Ersturteil in der Hauptsache und gab der Berufung der Beklagten nur im Kostenpunkt teilweise Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht jedoch 20.000 EUR übersteige. Die ordentliche Revision erklärte es für nicht zulässig. Rechtliche Beurteilung Nach § 502 Abs ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Johann L*****, vertreten durch Mag. Thomas Deuschl, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei Constantin P*****, vertreten durch Dr. Josef Leitner, Rechtsanwalt in Waidhofen an der Ybbs, wegen 6.000 ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei verband mit ihrem Antrag auf Vollstreckbarerklärung des Beschlusses des Fürstlich Liechtensteinischen Obergerichts vom 3. Juli 2008, GZ 8 Cg 2007.253, den Antrag auf Bewilligung der Fahrnis- und Forderungsexekution nach § 294a EO zur Hereinbringung von 29.182,50 CHF (18.239 EUR) samt Nebengebühren. Mit den Beschlüssen vom 21. Oktober 2008 erklärte das Erstgericht den ausländischen Exekutionstitel für Österreich für vollstreckbar und bewilligte die... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der Beklagten zuletzt die Zahlung von 28.000 EUR sA an Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren mit 14.345,20 EUR sA statt und wies das auf 13.654,80 EUR sA lautende Mehrbegehren ab. Diese Entscheidung erwuchs in ihrem stattgebenden Teil unbekämpft in Rechtskraft. Das im Übrigen, also hinsichtlich des abweisenden Teils (und im Kostenpunkt) von der Klägerin angerufene Berufungsgericht bestätigte das erstinstan... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger des führenden Verfahrens begehrte die Feststellung der Haftung der Beklagten für die Folgen eines Verkehrsunfalls, die Klägerin des verbundenen Verfahrens begehrte Schadenersatz wegen dieses Verkehrsunfalls. Das Erstgericht wies das Feststellungsbegehren im führenden Verfahren ab und gab dem Zahlungsbegehren im verbundenen Verfahren statt. Das Berufungsgericht gab dem Feststellungsbegehren im führenden Verfahren zu einem Drittel statt, wies das Mehrbegehren ab... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger als Eigentümer einer Liegenschaft und Verpächter begehrte in drei vom Erstgericht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Verfahren von den Beklagten die Zahlung rückständiger Pachtzinse für die Zeit Februar bis August 2003 sowie die Kosten der Errichtung eines Pachtvertrags. Das Klagebegehren im als ersten anhängig gemachten Verfahren (AZ 4 C 898/03h des Erstgerichts) lautet auf Zahlung von insgesamt 2.663,58 EUR (Vertragserrichtungskosten ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten, die Beklagte zur Unterlassung zu verpflichten, Bildnisse der Kläger, welche durch Überwachung ihrer Wohnungseingangstür entstanden sind, zu verbreiten und durch Überwachung der Wohnungseingangstür mittels einer Videokamera oder durch eine ähnliche Einrichtung Bildnisse der Kläger zum Zweck der Verbreitung aufzunehmen, solange diese Wohnung von den Klägern bewohnt wird. Mit dem Unterlassungsbegehren verbanden die Kläger ein auf die erlangten Bilder... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei, die geschiedene Ehefrau des Klägers, betreibt aus einem Scheidungsvergleich gegen diesen exekutiv einen Unterhaltsrückstand von 185,17 EUR sA sowie laufenden Unterhalt von monatlich 385,17 EUR. Das Erstgericht gab dem Oppositionsklagebegehren teilweise statt. Das Berufungsgericht gab den Berufungen beider Parteien gegen dieses Urteil nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen dieses Urteil erhobene „auße... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt Schadenersatz wegen eines Sturzes beim Verlassen eines Gebäudes. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren mit 7.639,50 EUR sA und dem Feststellungsbegehren zur Hälfte statt und wies das Mehrbegehren ab. Der Berufung der Klägerin gegen dieses Urteil wurde nicht Folge gegeben und ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands insgesamt 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige und die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Gegen diese Entsc... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte (zusammengefasst) die Feststellung, dass die Beklagte nicht die rechtlichen Grundlagen für jene Religionsgesellschaft erfülle, welche durch Gesetz bzw durch Verordnung zugelassen worden sei. Das Erstgericht wies die Klage zurück. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht jedoch 20.000 EUR übersteige, und dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Den gegen ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten mit ihrer Klage die Zahlung von 20.105,06 EUR. Sie hätten als Mitmieter einer Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses einen Anspruch auf Rückzahlung des restlichen Baukostenzuschusses. Die Beklagte wandte Gegenforderungen von zusammen 21.023,15 EUR aufrechnungsweise ein. Das Erstgericht hat die Klagsforderung mit 20.105,06 EUR und die Gegenforderung mit 10.985,53 EUR als zu Recht bestehend erkannt, die Beklagte demgemäß zur Zahlung von 9.119,... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren als Eigentümer der Liegenschaft *****, vom Beklagten als Mieter der dortigen Wohnung top 4 die Räumung der Liegenschaft von der vom Beklagten vorgenommenen Überdachung linksseitig vom hofseitigen Eingang zum Haus sowie die Übergabe der betreffenden Fläche an die Kläger wegen titelloser Benützung dieser Fläche. Die seinerzeit gegen jederzeitigen Widerruf (prekaristisch) dem Beklagten gestattete Aufstellung dieser Überdachung sei widerrufen worden, de... mehr lesen...
Begründung: In der Verlassenschaftssache nach dem am 5. November 2007 verstorbenen Robert Michael L*****, überließ das Erstgericht seiner Tochter Kunigunde W*****, mit Beschluss vom 12. 12. 2007 (ON 15) die Aktiven der überschuldeten Verlassenschaft gegen Bezahlung der Gerichtsgebühren von 145 EUR und der Forderung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern von 49,74 EUR sowie in Anrechnung ihrer eigenen Forderung aus den Begräbniskosten an Zahlungs statt. Das Rekursgericht gab dem... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist das Begehren auf Übergabe einer Liegenschaft, weil die klagende Partei durch Verzicht auf bestimmte, im zwischen den Streitparteien abgeschlossenen Mietvertrag enthaltene Bedingungen diesen in Wirksamkeit gesetzt habe. Die beklagte Partei wendet dagegen ein, dass sie ein ihr unabhängig davon zustehendes vertragliches Rücktrittsrecht ausgeübt habe. Das Erstgericht wies das Übergabebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheid... mehr lesen...
Begründung: In der Verlassenschaftssache nach der am 11. September 2006 verstorbenen Erika B*****, wurden am 15. 9. 2006 über Antrag der Natalie M***** die beiden Wohnungen, in denen sich die Verstorbene zuletzt aufgehalten hatte, versiegelt. Das Verfahren zur Entscheidung über das Erbrecht ist noch anhängig. Mit Beschluss vom 21. 11. 2007 nahm das Erstgericht den Zwischenbericht des Verlassenschaftskurators abhandlungsgerichtlich genehmigend zur Kenntnis (Punkt 1) und ermächtigte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und durch die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj Lisa M*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Vaters Murad M*****, vertreten durch Mag. Laszlo Szabo, Rechtsanwalt in Innsbruck gegen den Beschluss des Landesgerichts Innsbruck als Rekursgericht vom 21. Dezember 2007, GZ 5... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von den Beklagten 5.930,14 EUR sA zur ungeteilten Hand. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das vom Kläger zum gesamten Klagebegehren angerufene Berufungsgericht änderte das erstinstanzliche Urteil dahin ab, dass es die Klagsforderung mit 2.025 EUR sA als zu Recht, mit 3.905,14 EUR sA als nicht zu Recht, die Gegenforderung mit 648,09 EUR als zu Recht bestehend aussprach, die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand verpflichtete, dem Kläger 1.... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte den einstweiligen Unterhalt für die beiden antragstellenden Kinder mit monatlich je 325 EUR fest und wies das Mehrbegehren von je 50 EUR ab. Das Rekursgericht bestätigte über Rekurs des Vaters diese Entscheidung und erklärte den (ordentlichen) Revisionsrekurs für nicht zulässig. Der Vater erhob dagegen ein als „außerordentlicher Revisionsrekurs" bezeichnetes Rechtsmittel, brachte vor, dass für Adamo gegenwärtig an monatlichem Unterhalt bloß 217 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte vom Beklagten die Zahlung aushaftender Mietserviceentgelte in Höhe von insgesamt 6.567,79 EUR sA. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht änderte das erstinstanzliche Urteil dahin ab, dass es dem Klagebegehren mit 6,60 EUR sA stattgab und das Mehrbegehren von 6.561,19 EUR sA abwies. Es sprach aus, dass die (ordentliche) Revision nicht zulässig sei. Die klagende Partei bekämpft dieses Berufungsurteil „seinem gesamten ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte zunächst gegen die Erstbeklagte eine Amtshaftungsklage wegen 15.633,43 EUR - Schadenszeitraum Jänner 2004 - ein (letztlich 20 Cg 2/07g des Landesgerichts Klagenfurt), sodann eine Klage gegen beide Beklagte wegen 15.633,43 EUR - Schadenszeitraum Oktober 2004 - und zusätzlich ein mit 2.000 EUR bewertetes Feststellungsbegehren (letztlich 20 Cg 162/06k des Landesgerichts Klagenfurt). Beide Verfahren wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung ver... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt zuletzt Zahlung von 9.078 EUR sA und die Feststellung, dass der Kaufvertrag zwischen ihm und der Beklagten vom 19. 10. 2006 betreffend das Kfz Marke Hyundai Santa Fe Exec GLS 2,0 aufgelöst ist. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt, stellte fest, dass der genannte Kaufvertrag aufgelöst ist, dass die Klagsforderung mit 9.078 EUR zu Recht besteht und die aufrechnungsweise eingewendete Gegenforderung von 5.000 EUR nicht zu Recht besteht und verpflic... mehr lesen...
Begründung: Nach einem Verkehrsunfall begehrte der Erstkläger 7.738,95 EUR, die Zweitklägerin 16.357,96 EUR, die Drittklägerin 13.224,80 EUR und die Viertklägerin 12.062 EUR jeweils sA an Schadenersatz. Das Erstgericht gab dem Begehren des Erstklägers zur Gänze, jenem der Zweitklägerin mit 10.425,58 EUR, jenem der Drittklägerin mit 13.068,80 EUR und jenem der Viertklägerin mit 2.226 EUR jeweils sA statt und wies das Mehrbegehren von 5.932,98 EUR (Zweitklägerin), 156 EUR (Drittkläger... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschlüssen vom 15. 6. 2007 ersuchte das Erstgericht den Präsidenten des Oberlandesgerichts Linz, mit der Auszahlung der Unterhaltsvorschüsse von (bisher) jeweils 474,51 EUR für die beiden Minderjährigen mit Ablauf des Mai 2007 innezuhalten und nur noch Vorschüsse von 90 EUR für Christina und 80 EUR für Tobias (also um 384,51 EUR bzw 394,51 EUR weniger) auszubezahlen, weil der Vater Unterhaltsherabsetzungsanträge auf die genannten Beträge ab 1. 6. 2007 gestellt hab... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt im Wesentlichen 15.000 EUR an Schmerzengeld sowie die Feststellung, dass die Beklagte für sämtliche künftigen, derzeit nicht bekannten Schäden hafte. Er stützt dies zusammengefasst auf ein Alleinverschulden der Beklagten am Zustandekommen eines Schiunfalls zwischen ihm und der Beklagten. Das Erstgericht erkannte mit „Teilzwischenurteil" allein über das Leistungsbegehren dem Grunde nach und beurteilte dies als zu Recht bestehend. Der gegen dieses Teilzw... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Kläger mit einstweiliger Verfügung zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts von 353 EUR und wies ein Mehrbegehren auf Zahlung von weiteren 47 EUR ab. Die Beklagte ließ die Teilabweisung unbekämpft. Der Kläger focht die einstweilige Verfügung in vollem Umfang an. Ausgehend von dem nach § 58 Abs 1 JN maßgebenden Dreifachen der Jahresleistung betrug der Entscheidungsgegenstand des Rekursgerichts daher 12.708 EUR. Das Erstgericht verpflic... mehr lesen...