Begründung: Für die Antragsteller, den am 15. November 1978 Mag. iur. Werner und den am 28. Februar 1983 geborenen Mag. iur. Wolfgang H*****, hatte das Erstgericht mit Beschluss vom 2. Dezember 1992 vom Vater zu zahlende Unterhaltsbeträge von monatlich 5.600 S = 406,97 EUR (für Werner) und 4.550 S = 330,66 EUR (für Wolfgang) festgesetzt. Die damals noch Minderjährigen begehrten die Erhöhung dieser monatlichen Unterhaltsbeträge rückwirkend ab 1. April 1992, und zwar Werner auf 7.868 ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte reichte am 26. November 2004 in einer Filiale der Klägerin einen Verrechnungsscheck über 11.841 EUR zum Inkasso ein. Aussteller des Schecks war ein Unternehmen, bezogen war eine andere österreichische Bank, der Scheck war an den Beklagten indossiert. Der Scheckbetrag sollte auf einem Girokonto des Beklagten gutgebucht werden. Der Beklagte sagte der Bankangestellten, die den Scheck übernahm, es handle sich um einen hohen Betrag; sie möge den Scheck daher „p... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Thomas Neumann und Peter Schönhofer als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Walter E. B*****, vertreten durch Dr. Peter Birgmayer... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag auf Bewilligung einer Erwachsenenadoption zwischen einem österreichischen Staatsangehörigen und einem brasilianischen Staatsangehörigen ab. Das anzuwendende brasilianische Recht kenne keine § 182 ABGB vergleichbaren Rechtsfolgen bei einer Erwachsenenadoption, sondern nur eine Vertragsadoption ohne richterliche Mitwirkung. Das Erstgericht wies den Antrag auf Bewilligung einer Erwachsenenadoption zwischen einem österreichischen Staatsangehö... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Thomas S*****, vertreten durch Aigner & Fischer, Rechtsanwaltspartnerschaft in Ried im Innkreis, gegen die beklagte Partei Fachverband der V*****, vertreten durch Dr. Thom... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bis 31. 3. 1995 Dienstnehmer eines Grazer Bankunternehmens, über dessen Vermögen am 17. 3. 1995 der Konkurs eröffnet wurde. Er war zuletzt stellvertretender Betriebsratsobmann und nach der Konkurseröffnung „berechtigt vorzeitig aus dem Dienstverhältnis" ausgeschieden. Am 30. 4. 1996 hätte er das 35. Dienstjahr vollendet und damit einen Anspruch auf Zahlung eines Jubiläumsgelds von vier Monatsgehältern erworben. Die Konkursgläubiger wurden mit einer Quote v... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat die ordentliche Revision nach § 502 Abs 1 ZPO für zulässig erklärt, weil die Fragen, ob wichtige
Gründe: einen Gesellschafter einer GmbH im Stadium der Vorgesellschaft berechtigten, seine Mitwirkung am Entstehen der Gesellschaft durch Einzahlung der Stammeinlage zu verweigern und den Gesellschaftsvertrag aufzulösen und ob im konkreten Fall solche wichtigen
Gründe: bestanden haben, rechtserheblich im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO seien. Das Berufungsg... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte beauftragte die Klägerin mit der Errichtung eines Ärztezentrums in Z*****. Das Bauvorhaben wurde wegen Setzungen, die an den Nachbargrundstücken auftraten, eingestellt. Mit am 27. 12. 2000 eingebrachter Klage begehrte die Klägerin insgesamt 2,999.439,28 S (entspricht 217.977,75 EUR). Dieser Betrag schlüsselt sich wie folgt auf: Arbeiten der P***** GmbH: 213.640,56 S; Stahlmaterial im Leistungszeitraum Mai 1999: 95.447 S; Miete für die in der Baugruppe verb... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 506 Abs 1 Z 5 ZPO sind in einer außerordentlichen Revision gesondert die
Gründe: anzugeben, warum entgegen dem Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 502 Abs 1 ZPO die Revision für zulässig erachtet wird. Jede außerordentliche Revision muss daher eine Zulassungsbeschwerde enthalten. Eine Zulassungsbeschwerde ist dann nicht gesetzmäßig ausgeführt, wenn der Revisionswerber nicht einmal die seiner Ansicht nach erheblic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 506 Abs 2 ZPO ist in jeder wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung erhobenen Revision ohne Weitläufigkeiten darzulegen, aus welchen Gründen die rechtliche Beurteilung der Sache unrichtig erscheint. Die gesetzmäßige Ausführung des Revisionsgrundes nach § 503 Z 4 ZPO setzt somit voraus, dass der Revisionswerber konkret ausführt, aus welchen Gründen das Berufungsgericht die Sache rechtlich unrichtig beurteilt habe (E... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hatte bereits längere Zeit Kenntnis davon, dass gegen den Kläger ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Hehlerei anhängig war. Er zog daraus gegenüber dem Kläger, dessen Mitarbeit er dringend benötigte, keinerlei Konsequenzen. Auch am 4. 2. 2000, als der Kläger nach der Hauptverhandlung, in der er - wenngleich noch nicht rechtskräftig - zu einer Geldstrafe und zu 4 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden war, wieder in den Betrieb kam und z... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt, die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand zur Bezahlung von EUR 381.604,62 (ATS 5,250.994) sA an ihn zur ungeteilten Hand zu verpflichten. Zur
Begründung: seines Begehrens brachte er zunächst im Wesentlichen vor, dass er im Zeitraum von September 1999 bis Juli 2000 über Auftrag der erstbeklagten Partei, einer Brauerei-Aktiengesellschaft, und in enger Zusammenarbeit mit dem Zweitbeklagten (dem Vorstandsdirektor der erstbeklagten Partei) Vermittlungstä... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass der Beklagte der Klägerin für jeden Schaden hafte, der ihr durch allfällige Verjährung von Forderungen gegenüber der A***** GmbH aus der Leasing-Vereinbarung vom 16. 4./22. 12. 1998, abgeschlossen zwischen der Klägerin und der O***** GmbH, im Zusammenhang mit der "Errichtung der Tankstelle" und allen damit verbundenen Einrichtungen und Anlagen entstehe bzw entstanden sei. Der Beklagte sei von 1988 bis 23. 7. 2001 als einer vo... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.- Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Univ. Prof. Friedrich B*****, 2.) Dipl. Ing. Georg M*****, 3.) Dipl. Ing. Annemarie M*****, 4.) Dr. Gislind E*****, und 5.)... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines im November 1999 gestellten Antrag erklärte das Erstgericht im zweiten Rechtsgang mit Beschluss vom 8. Oktober 2002 den Beschluss des französischen Tribunal de grande Instance de Meaux vom 6. Jänner 1998 zu Registriernummer 97/02682, wonach der Verpflichtete schuldig ist, der Betreibenden monatlich 4.500 FF vom 6. Jänner 1998 bis zum 16. August 2000, somit 21.495 EUR zu bezahlen, für Österreich für vollstreckbar. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhoben... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger, die nunmehr Wohnungseigentümer sind, begehrten den Zuspruch von Vermögensschäden, die die beklagte Partei als Hausverwalterin durch eine "Schlechtverwaltung" schuldhaft verursacht habe, als sie noch Mieter gewesen seien. Dabei wurde die beklagte Partei von allen klagenden Parteien wegen der jeweils in deren Vermögen angeblich eingetretenen Schäden in Anspruch genommen. Keiner der Einzelansprüche übersteigt den Betrag von 4.000 EUR. Das Erstgericht wies das ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsausführungen der außerordentlichen Revision gehen konsequent davon aus, dass zu einem bestehenden Dienstverhältnis ein weiteres Dienstverhältnis hinzugekommen sei. Festgestellt wurde aber, dass nach der Vereinbarung das bisher bestehende Dienstverhältnis "erweitert" werden sollte. Eine Rechtsrüge ist aber dann nicht dem Gesetz gemäß ausgeführt, wenn nicht dargelegt wird, aus w... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war seit 1973 Mieter einer Wohnung im Haus *****, das im Miteigentum der Kläger steht. Seit der Einverleibung von Wohnungseigentum im Jahr 2000 ist der Erstkläger Eigentümer der Wohnung top Nr 6. Der Beklagte wohnte aufgrund eines Mietvertrages aus dem Jahr 1973 ursprünglich in der Wohnung Nr 13, die nach Umnummerierung, Umbau und Zusammenlegung nunmehr die Bezeichnung top Nr 5 trägt. Er bezahlte bis Dezember 1998 regelmäßig den von der Hausverwaltung jeweil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Die vom Kläger neuerlich gerügten Mängel des Verfahrens erster Instanz (unterlassene Einvernahme des Klägers als Partei; Nichtbeiziehung eines weiteren Sachverständigen) hat bereits das Berufungsgericht verneint, sodass diese in der Revision wiederholten Verfahrensmangel erster Instanz nach ständiger Rechtsprechung - auch in Verfahren nach dem AS... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor: Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor: Abgesehen davon, dass die Lösung der Frage, ob außer dem bereits vorliegenden ein weiteres Sachverständigengutachten zu demselben Beweisthema einzuholen gewesen wäre, zur Frage der Beweiswürdigung gehört und dahe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Überprüfung der rechtlichen Beurteilung einerseits mit der
Begründung: abgelehnt, dass keine gesetzmäßige (nämlich von den erstgerichtlichen, durch das Berufungsgericht übernommenen Feststellungen - zur Aufklärung des Zweitbeklagten als Bürge durch den Mitarbeiter der kreditgewährenden und nunmehr klagenden Bank über die schlechte wirtschaftliche Lage des vormaligen Erstbeklagten als Kreditne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 26. 9. 1944 geborene Kläger war von Mai 1991 bis Jahresende 1995 als Expedient bei der Firma R*****-Rechenzentrum GesmbH beschäftigt, davor vom 12. 7. 1990 bis 30. 4. 1991 als Arbeiter bei einem Transportunternehmen und vor dieser Tätigkeit als Lagerarbeiter in einer Elektrogroßhandlung. Ein Expedient ist für die Bereitstellung und Verwaltung diverser Waren sowie für den rechtzeitigen Versand an die entsprechenden Kunden zuständig. Er nimmt Bestellu... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 4 2. 1994 lehnte die beklagte Partei den Antrag des am 10. 4. 1927 geborenen Klägers vom 22. 1. 1992 auf Zuerkennung der Alterspension mit der
Begründung: ab, dass die Wartezeit nicht erfüllt sei. Dagegen erhob der Kläger zu 10 Cgs 25/94b Klage beim Arbeits- und Sozialgericht Wien. Auch das Gericht sah die Wartezeit als nicht erfüllt an, weil gemäß Auskunft des jugoslawischen Sozialversicherungsträgers und dessen Bescheid vom 28. 9. 1992 in der Sozial... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht hat die von der klagenden Partei zur Rechtfertigung der Aufkündigung des Hausbesorgerdienstverhältnisses vorgebrachten Behauptungen nicht als erwiesen angenommen. Die in diesem Sinne getroffenen Feststellungen wurden von Berufungsgericht übernommen. Ihre Bekämpfung ist im Revisionsverfahren nicht zulässig (RIS-Justiz RS0042903; zuletzt 10 ObS 62/00s). Dessen ungeachtet beschränken sich die Ausf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen verneinten zurecht einen Anspruch der Klägerin auf Invaliditätspension. Folgendes ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Rechtliche Beurteilung Die am 27. 10. 1952 geborene, also am Stichtag (1. 11. 1996) 44 Jahre alte Klägerin, war (laut Anstaltsakt der beklagten Partei) von August 1970 bis Oktober 1971 in Österreich bei verschiedenen Supermarktketten beschäftigt und erwarb 15 Beitragsmonate d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das Klagebegehren, soweit darin eine "Abfindung" der von der Klägerin zur Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung geleisteten Beiträge begehrt wurde, mit der
Begründung: zurück, dass die Klägerin einen diesbezüglichen Antrag bei der beklagten Partei nicht gestellt habe und die beklagte Partei darüber im angefochtenen Bescheid nicht abgesprochen habe. Das übrige auf Gewährung einer Alterspension gerichtete Klagebegehren wies das Er... mehr lesen...
Begründung: Die am 11. August 1989 in der Türkei geschlossene Ehe der beiden Streitparteien mit türkischer Staatsangehörigkeit, der zwei Kinder entstammen, wurde mit Urteil eines Gerichtes in Esme (Türkei) am 3. März 1998 rechtskräftig geschieden. Eine Entscheidung über einen Unterhaltsanspruch einer der beiden Ehegatten enthält dieses Urteil nicht, jedoch ist aus der
Begründung: ersichtlich, dass die Ehezerrüttung durch Verfehlungen der Klägerin herbeigeführt wurde. Die unvertre... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist der zugunsten der klägerischen Bank per 26. 7. 1995 festgestellte offene Saldo am Girokonto der beklagten Partei mit der Nr. 0155-008998. Die klagende Partei begehrte mit ihrer Klage die Verurteilung der beklagten Partei zur Zahlung des Rückstandssaldos in Höhe von S 92.608,95 samt 18,5 % Zinsen seit 25. 7. 1995. Über dieses Konto waren die Geschäfte der beklagten Partei mit der Nebenintervenientin betreffend die Lieferung von Beschneiun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zwar am Beginn seiner Ausführungen darauf verwiesen, daß die Berufung weder in der Beweis- noch in der Rechtsrüge gesetzmäßig ausgeführt sei, hat aber die Berufung gerade noch als behandelbar angesehen. Es führt dann auch aus, welche Ausführungen der Berufung eine Rechtsrüge begründeten und behandelt dieselbe in der Folge. Eine außerordentliche Revision muß eine Zulassungsbeschwerde beinhalten... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Von einer - wie im Revisionsrekurs behauptet - uneinheitlichen oder gar fehlenden Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu den hier anstehenden (als erheblich im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG bezeichneten) Rechtsfragen kann keine Rede sein. Im einzelnen: Von einer - wie im Revisionsrekurs behauptet - uneinheitlichen oder gar fehlenden Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu den hier anstehenden (als erheblich im... mehr lesen...