Begründung: Die Klägerin ist eine regulierte Agrargemeinschaft nach dem Steiermärkischen Agrargemeinschaftsgesetz. Sie ist Eigentümerin einer teils im hochalpinen Gelände gelegenen Liegenschaft, zu der unter anderem die "A*****waldung" gehört. Der Beklagte ist Hälfteeigentümer einer Landwirtschaft mit der Hofstelle "A*****" in A*****, mit der Anteilsrechte an der Klägerin verbunden sind. Er bewirtschaftet die Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Miteigentümer alleine. Der Beklagte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, die bereits in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht jedoch verneint wurden, können nach ständiger Rechtsprechung - auch im Verfahren nach dem ASGG - nicht mehr in der Revision gerügt... mehr lesen...
Begründung: Der am 23. 11. 1957 geborene Kläger bezog vom 1. 8. 1993 bis 31. 7. 1995 von der beklagten Partei auf Grund des Bescheides vom 8. 4. 1994 eine befristete Invaliditätspension. Mit Bescheid vom 21. 12. 1995 wurde sein Antrag auf Weitergewährung abgelehnt. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Klage begehrt der Kläger die Weitergewährung der Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß. Das Erstgericht wies im zweiten Rechtsgang das Begehren des Klägers ab. Es ging im Wesen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze entgegengehalten, dass das Berufungsgericht eine Mangelhaftigkeit wegen Unterlassung weiterer Beweisaufnahmen zur Frage der von der Klägerin ausgeübten Tätigkeiten und erworbenen Kenntnisse mit aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Unter Punkt 1.1. seiner Rechtsrüge macht der Kläger geltend, es wäre zur Frage der beim Kläger zu erwartenden Krankenstände das Gutachten eines Sachverständigen für Orthopädie einzuholen gewesen. Damit wird der Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache (§ 503 Z 4 ZPO) nicht ausgeführt. Das Erstgericht traf die vom Berufungsgericht übernommene Feststellung, dass neurologisch die festgestellte... mehr lesen...
Begründung: Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt - wie der Oberste Gerichtshof geprüft hat - nicht vor; dies bedarf gemäß § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner weiteren
Begründung: . Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt - wie der ... mehr lesen...
Begründung: Am 19. 5. 1999 wurde über das Vermögen des Gottfried P***** der Konkurs eröffnet. Die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens über das Vermögen der Johanna P***** und der Entzug der Eigenverwaltung erfolgten mit Beschluss vom 20. 5. 1999. In beiden Verfahren wurde der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Am 22. 8. 2001 kündigte die klagende Partei mit einer gegen die Gemeinschuldner gerichteten Aufkündigung den mit diesen über ein Geschäftslokal geschlossenen Mie... mehr lesen...
Begründung: In der Tat ging das Berufungsgericht aktenwidrig davon aus, dass der Beklagte die Beiziehung eines Sachverständigen im erstinstanzlichen Verfahren nicht beantragt habe. In der Tagsatzung vom 9. 5. 2001 hat er nämlich ausdrücklich zum Beweis dafür, dass das Ansägen der (Gas-)Leitung unter den konkreten Umständen nicht gefährlich gewesen sei, die Einholung eines Sachverständigengutachtens aus dem Installateurfach begehrt (S 2 des Protokolls vom 9. 5. 2001). Diese Aktenwidr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0039438, zuletzt: 8 Ob 253/99k) muss der Beklagte, der sich gegen die nach Eintritt der Streitanhängigkeit vorgenommene Klageänderung ausgesprochen hat, das Unterbleiben der Beschlussfassung über die Zulassung der Klageänderung in der Berufung gegen das über die abgeänderte Klage ergehende Urteil ausdrücklich rügen. Tut er dies nicht, ist die Klageänderung als vom Beklagten genehm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11. April 1988 eröffnete die Beklagte gemeinsam mit dem Wiener Bodenbereitstellungs- und Stadterneuerungsfonds (WBSF, im Folgenden nur Fonds) bei der Rechtsvorgängerin der klagenden Bank (im Folgenden nur klagende Partei) ein “gemeinschaftliches” Girokonto (im Folgenden nur Baukonto) im Zusammenhang mit einem gemäß dem Wohnhaussanierungsgesetz 1984 (WSG 1984) geförderten Darlehen über 5,693 Mio S zur Sanierungsfinanzierung (“Sockelsanierung”) eines Wiener Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 20. 7. 1935 geborene Klägerin lebte von Geburt an in der Vojvodina (heutiges Serbien). Sie ist Donauschwabin und war ursprünglich jugoslawische Staatsangehörige. 1941 erhielt sie die ungarische Staatsbürgerschaft. Am 31. 3. 1945 wurde die Klägerin von Partisanen in ihrem damaligen Wohnort Philipowo festgenommen und in das Lager Gakovo verbracht, wo sie bis April 1947 interniert war. Danach hielt sie sich ein Jahr in Ungarn auf. Im April 1948 kam sie nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei dennoch zunächst entgegengehalten, dass es seit SSV-NF 1/32 der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates entspricht, dass auch in Sozialrechtssachen angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, deren V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 10. 2. 1930 in der Vojvodina im heutigen Restjugoslawien als jugoslawisher Staatsbürger geboren. Dieses Gebiet wurde 1941 durch ungarische Machthaber und 1944 von den Titopartisanen und von den Russen besetzt. Im April 1945 wurde der Kläger von den Titopartisanen zuerst im Lager Sombor und dann im Lager Gragova bis 1947 interniert. Beide Lager liegen in der Vojvodina. Er ist seit 1956 österreichischer Staatsbürger und hat seinen gewöhnlichen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen der Rechtsvorgängerin der Klägerin als Leasinggeberin und der Beklagten sowie deren Ehegatten als Leasingnehmer wurden 1996 und 1997 insgesamt vier Leasingverträge über Lastkraftwagen geschlossen. Die Lastkraftwagen waren im Transportunternehmen des Ehegatten der Beklagten eingesetzt; die Beklagte war dort als Angestellte beschäftigt. Die Bedingungen der Leasingverträge lauten auszugsweise wie folgt: „4. Verzug: Bei Verzug mit mindestens einem Leasing... mehr lesen...
Begründung: Die am 16. 3. 1947 geborene Klägerin war Vorstandssekretärin und verdiente 16-mal jährlich monatlich mehr als 60.000 S brutto. Sie erlitt am 31. 7. 1997 einen Schlaganfall. Auf Grund ihres vom Erstgericht im Einzelnen festgestellten medizinischen Zustandsbilds ist die Klägerin nur noch in der Lage, leichte und mittelschwere Arbeiten in der normalen Arbeitszeit mit den üblichen Pausen zu leisten. Die Fingerfertigkeit der rechten Hand ist nicht beeinträchtigt. Die linke Ha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der - wenn auch unter dem Titel der unrichtigen rechtlichen Beurteilung - allein geltendgemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen ist daher nur kurz zu erwidern: Der - wenn auch unter dem Titel der unrichtigen rechtlichen Beurteilung - allein geltendgema... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 2. 11. 1936 in Prigrevica in der Vojvodina (im heutigen Serbien) geborene Klägerin, die der deutschen Gruppe der Donauschwaben angehörte, wurde am 15. 3. 1945 gemeinsam mit den übrigen Angehörigen der deutschen Volksgruppe von Partisanen festgenommen. Die Klägerin wurde zunächst in einem Lager in Philipowo und anschließend in Gakovo in Jugoslawien interniert. Dabei wurde die Klägerin zu verschiedenen Arbeiten wie etwa zum Transport von Brennmaterial hera... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** Ltd, *****, vertreten durch Dr. Rainer Kornfeld, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei A***** Gesellschaft mbH, ***... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 19. 2. 1930 im Banat im heutigen Serbien geborene Kläger, der der deutschen Volksgruppe der Donauschwaben angehörte, wurde im Dezember 1944 von Titopartisanen aus seiner Heimat vertrieben und in der Folge von Oktober 1945 bis August 1947 in Internierungslagern der Partisanen in Jabouka und später in Gakovo festgehalten. Danach gelang dem Kläger die Flucht über Ungarn nach Österreich. Der Kläger war bis 1940 jugoslawischer Staatsbürger, von 1940 bis 1945 ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben eine als "Vorvertrag" überschriebene Vereinbarung über den Kauf einer Liegenschaft geschlossen; das Schriftstück wurde vom Erstbeklagten am 9. Februar 1984, von der Zweitbeklagten am 10. Februar 1984 unterfertigt; darauf haben nun die klagenden Käufer eine Zahlung von 450.000 S an die beklagten Verkäufer geleistet. Die Beklagten waren damals nur außerbücherliche Eigentümer. Vertragsbestimmung war: "Die Liegenschaft wurde mit Gemeinderatsbeschluss der G... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung einer Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat die ordentliche Revision für zulässig erklärt, weil es an einer oberstgerichtlichen Rechtsprechung zur Frage fehle, ob eine einheitliche Streitgenossenschaft auch dann vorliege, wenn kein einheitliches Urteils... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung § 519 Abs 1 Z 1 ZPO ist mangels abweichender Regelung im § 47 ASGG auch im Verfahren in Arbeitsrechtssachen anzuwenden (RIS-Justiz RS0114690). Der Rekurs des Klägers ist daher - ungeachtet des Ausspruches des Rekursgerichtes und der Frage des Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage iS des § 46 Abs 1 ASGG - zulässig (Kuderna, ASGG² 286 f; Kodek in Rechberger, ZPO² § 519 Rz 3); er ist jedoch nicht berechtigt. Paragraph 519,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 15. 4. 1994 bis 31. 8. 2000 als Vertragsbedienstete in einem Pflegeheim der beklagten Partei beschäftigt. Im Jahr 1997 besuchte sie freiwillig eine Schulung für Pflegehelfer/innen. Damals fiel sie von einem Sessel und erlitt eine Verschiebung des fünften und sechsten Lebenwirbels. Nach dieser Verletzung traten bei der Klägerin neben physischen Schmerzen verstärkt psychische Probleme auf, welche eine pflichtgemäße Erfüllung der Arbeiten beein... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Gesellschaft mbH ist selbständiger Versicherungsmakler. Sie hatte Ing. Franz H***** und die H*****-D***** GesmbH & Co KG (beide sind Versicherungsnehmer der Beklagten) in Versicherungsangelegenheiten beraten. Mit der vorliegenden Klage macht sie unter Bezugnahme auf die mit der Beklagten abgeschlossene Courtagevereinbarung Provisionsansprüche im Zusammenhang mit diesen Versicherungsverträgen geltend. Sie begehrt Zahlung von 141.205,82 S (das sind 10.261,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Festgestellt wurde, dass der Beklagte von der "klagenden Partei" 1983 als Arbeiter für die Garagenrevision Gürtel aufgenommen und seit März 1985 als Kanzleischreiber mit sehr gutem Erfolg eingeschult wurde. Seit 1. 4. 1988 ist er als "Schreiber" tätig. Er führt verschiedene Aufzeichnungen im Bereich der Werkstätte durch. Nachdem er Ende 1987 die Lenkerprüfung für PKW, Kombi und LKW bis 3,5 Tonnen abgelegt hatte, wurde er auch im Zuge seiner Dienstverrichtung zum... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Die vom Kläger neuerlich gerügten Mängel des Verfahrens erster Instanz (unterlassene Einvernahme des Klägers als Partei; Nichtbeiziehung weiterer Sachverständiger) hat bereits das Berufungsgericht verneint, sodass diese in der Revision wiederholten Verfahrensmangel erster Instanz nach ständiger Rechtsprechung - auch in Verfahren nach dem ASGG - i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Den Revisionsausführungen ist noch Folgendes entgegenzuhalten: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, zweiter S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO lässt sich der mehrjährige Verfahrensgang beider verbundener Verfahren samt maßgeblichen Tatsachenfeststellungen und beiderseitigem Prozessvorbringen - soweit für das Revisionsverfahren von Relevanz - wie folgt zusammenfassen, wobei maßgebliche Feststellungen des 156 Seiten umfassenden Ersturteils im Folgenden mehrfach jeweils wörtlich unter Setzung von Anführungszeichen wiedergegeben werden und die von den verschiedenen Klagebegehren erfa... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der beklagten Partei unfallversichert. Mit der Behauptung, am 17. 5. 1999 bei Reinigungsarbeiten von einem Förderband gestürzt zu sein und dadurch Verletzungen, insbesondere auch einen Bandscheibenvorfall, erlitten zu haben, begehrt er von der Beklagten aus der Unfallversicherung den Klagsbetrag sowie die Feststellung der Haftung der Beklagten für künftige Schäden aus dem Unfall. Die Beklagte wendete im Wesentlichen ein, der Kläger habe bereits eine B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erlitt am 14. 5. 1996 einen Verkehrsunfall, bei dem sie sich eine Prellung der linken Schulter, die folgenlos ausheilte, und eine Distorsionsverletzung der Halswirbelsäule, Grad 1, zuzog. Die nunmehr vorhandenen Beschwerden der Klägerin sind Folgezustand der degenerativen Bandscheibenschädigung und daher nicht unfallskausal. Die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit der Klägerin betrug ab dem 14. 5. 1996 für eine Woche 100 vH, für weitere z... mehr lesen...