Norm: ZPO §503 Z4 E4c11
Rechtssatz: Der Schluss von bestimmten Tatsachen auf die Absicht der Parteien ist als tatsächliche Feststellung zu werten (früher gegenteilig: 2 Ob 419/52). Entscheidungstexte 2 Ob 377/51 Entscheidungstext OGH 13.06.1951 2 Ob 377/51 Veröff: EvBl 1951/356 S 435 7 Ob 150/65 Entscheidungstext OGH 26.05.1965 7 Ob 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c11
Rechtssatz: Der Schluss von bestimmten Tatsachen auf die Absicht der Parteien ist als tatsächliche Feststellung zu werten (früher gegenteilig: 2 Ob 419/52). Entscheidungstexte 2 Ob 377/51 Entscheidungstext OGH 13.06.1951 2 Ob 377/51 Veröff: EvBl 1951/356 S 435 7 Ob 150/65 Entscheidungstext OGH 26.05.1965 7 Ob 1... mehr lesen...
Ende März 1947 sandte der Kläger dem Beklagten nachstehende Reklamedrucksorte: "Wärmekraftanlagen, Nutz- und Abwasseranlagen, Rohrleitungen, Druckluft, Vakuum, Kälteanlagen, Heizung, Lüftung, Trocknung, Entnebelung, Klimatisierung sowie sämtliche Maschinen und Apparate für die Maschinen- und Metallindustrie durch Ingenieurbüro Erwin P. Wärmetechnik, Wasserwirtschaft, Rohrleitungsbau, Betriebsüberwachungen - Büro S., Salzkammergut, Fernruf ..., Drahtwort: P./S. oder Salzburg .., Post... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E1
Rechtssatz: Aufhebung des nach § 502 Abs 5 ZPO ergangenen Urteiles des Berufungsgerichtes, wenn im ersten Verfahren zu dem Berufungsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens nicht Stellung genommen wurde, weil diese Mängel vom Rechtsstandpunkt des Berufungsgerichtes bedeutungslos waren, der OGH aber die im Aufhebungsbeschluß ausgesprochene Rechtsauffassung nicht teilt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Ende März 1947 sandte der Kläger dem Beklagten nachstehende Reklamedrucksorte: "Wärmekraftanlagen, Nutz- und Abwasseranlagen, Rohrleitungen, Druckluft, Vakuum, Kälteanlagen, Heizung, Lüftung, Trocknung, Entnebelung, Klimatisierung sowie sämtliche Maschinen und Apparate für die Maschinen- und Metallindustrie durch Ingenieurbüro Erwin P. Wärmetechnik, Wasserwirtschaft, Rohrleitungsbau, Betriebsüberwachungen - Büro S., Salzkammergut, Fernruf ..., Drahtwort: P./S. oder Salzburg .., Post... mehr lesen...
Ende März 1947 sandte der Kläger dem Beklagten nachstehende Reklamedrucksorte: "Wärmekraftanlagen, Nutz- und Abwasseranlagen, Rohrleitungen, Druckluft, Vakuum, Kälteanlagen, Heizung, Lüftung, Trocknung, Entnebelung, Klimatisierung sowie sämtliche Maschinen und Apparate für die Maschinen- und Metallindustrie durch Ingenieurbüro Erwin P. Wärmetechnik, Wasserwirtschaft, Rohrleitungsbau, Betriebsüberwachungen - Büro S., Salzkammergut, Fernruf ..., Drahtwort: P./S. oder Salzburg .., Post... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E1
Rechtssatz: Aufhebung des nach § 502 Abs 5 ZPO ergangenen Urteiles des Berufungsgerichtes, wenn im ersten Verfahren zu dem Berufungsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens nicht Stellung genommen wurde, weil diese Mängel vom Rechtsstandpunkt des Berufungsgerichtes bedeutungslos waren, der OGH aber die im Aufhebungsbeschluß ausgesprochene Rechtsauffassung nicht teilt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Das Prozeßgericht wies das gegen den Beklagten auf Anerkennung der Vaterschaft gerichtete Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht erkannte, daß der Beklagte als der außereheliche Vater der Klägerin anzusehen sei. Der Oberste Gerichtshof hob das Urteil des Berufungsgerichtes auf und verwies die Sache an dieses zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurück. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Den Revisionsgrund der Z. 1 des § 503 ZPO. sieht die ... mehr lesen...
Norm: ZPO §27 Abs1ZPO §64 Z3ZPO §477 Abs1 Z5ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Es begründet keine Nichtigkeit, wohl aber einen Verfahrensmangel, wenn der Antrag auf Bestellung eines Armenvertreters für das Berufungsverfahren unerledigt gelassen, der Antragsteller aber unter Ausserachtlassung des Anwaltszwanges tatsächlich zur Berufungsverhandlung zugelassen wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 327/51 ... mehr lesen...
Das Prozeßgericht wies das gegen den Beklagten auf Anerkennung der Vaterschaft gerichtete Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht erkannte, daß der Beklagte als der außereheliche Vater der Klägerin anzusehen sei. Der Oberste Gerichtshof hob das Urteil des Berufungsgerichtes auf und verwies die Sache an dieses zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurück. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Den Revisionsgrund der Z. 1 des § 503 ZPO. sieht die ... mehr lesen...
Das Prozeßgericht wies das gegen den Beklagten auf Anerkennung der Vaterschaft gerichtete Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht erkannte, daß der Beklagte als der außereheliche Vater der Klägerin anzusehen sei. Der Oberste Gerichtshof hob das Urteil des Berufungsgerichtes auf und verwies die Sache an dieses zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurück. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Den Revisionsgrund der Z. 1 des § 503 ZPO. sieht die ... mehr lesen...
Norm: ZPO §27 Abs1ZPO §64 Z3ZPO §477 Abs1 Z5ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Es begründet keine Nichtigkeit, wohl aber einen Verfahrensmangel, wenn der Antrag auf Bestellung eines Armenvertreters für das Berufungsverfahren unerledigt gelassen, der Antragsteller aber unter Ausserachtlassung des Anwaltszwanges tatsächlich zur Berufungsverhandlung zugelassen wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 327/51 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z1
Rechtssatz: Nichtigkeiten, die im erstinstanzlichen Verfahren unterlaufen sind, können im Revisionsverfahren nicht mehr geltend gemacht werden. (EvBl 57/145) Entscheidungstexte 3 Ob 279/51 Entscheidungstext OGH 23.05.1951 3 Ob 279/51 1 Ob 1006/52 Entscheidungstext OGH 17.12.1952 1 Ob 1006/52 ... mehr lesen...
Die am 27. August 1949 verstorbene Marie K. hat am 16. August 1949 unter der Überschrift "Mein Testament" eine letztwillige Verfügung errichtet, in der sie erklärte, daß sie bei voller Vernunft und frei von Zwang über ihr Eigentum verfüge. Mit dieser Verfügung hat sie ihrem Schwiegersohn Johann T. ihren Grundbesitz, den Keller samt Faßgeschirr und lagerndem Wein, das gesamte Bargeld und Nahrungsmittel sowie einige Einrichtungsgegenstände vermacht. Den Eheleuten F. vermachte sie das ih... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z1
Rechtssatz: Nichtigkeiten, die im erstinstanzlichen Verfahren unterlaufen sind, können im Revisionsverfahren nicht mehr geltend gemacht werden. (EvBl 57/145) Entscheidungstexte 3 Ob 279/51 Entscheidungstext OGH 23.05.1951 3 Ob 279/51 1 Ob 1006/52 Entscheidungstext OGH 17.12.1952 1 Ob 1006/52 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z2 D2bZPO §479aZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Es begründet keine Nichtigkeit (§ 477 Abs 1 Z 2 ZPO), wohl aber einen Verfahrensmangel, wenn das Berufungsgericht über die Berufung entschieden hat, ohne vorher über einen Antrag nach § 479 a Abs 1 ZPO zu entscheiden. Entscheidungstexte 3 Ob 240/51 Entscheidungstext OGH 09.05.1951 3 Ob 240/51 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z2 D2bZPO §479aZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Es begründet keine Nichtigkeit (§ 477 Abs 1 Z 2 ZPO), wohl aber einen Verfahrensmangel, wenn das Berufungsgericht über die Berufung entschieden hat, ohne vorher über einen Antrag nach § 479 a Abs 1 ZPO zu entscheiden. Entscheidungstexte 3 Ob 240/51 Entscheidungstext OGH 09.05.1951 3 Ob 240/51 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Ist die Grundlage für die Beurteilung eines Beweismittels derart mangelhaft, daß sie eine verläßliche Beweiswürdigung nicht zuläßt (zB mißverständliche Protokollierung einer Zeugenaussage), so liegt ein Verfahrensmangel vor. Auch im Falle einer Aktenwidrigkeit ist mit der Aufhebung des Urteiles vorzugehen, wenn die Aktenwidrigkeit ohne Beweiswiederholung nicht behoben werden kann. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Ist die Grundlage für die Beurteilung eines Beweismittels derart mangelhaft, daß sie eine verläßliche Beweiswürdigung nicht zuläßt (zB mißverständliche Protokollierung einer Zeugenaussage), so liegt ein Verfahrensmangel vor. Auch im Falle einer Aktenwidrigkeit ist mit der Aufhebung des Urteiles vorzugehen, wenn die Aktenwidrigkeit ohne Beweiswiederholung nicht behoben werden kann. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Das Berufungsgericht kann sich nicht über die Beweiswürdigung des Erstgerichtes damit hinwegsetzen, daß es erklärt, die zu beweisende Tatsache stehe außer Streit. Entscheidungstexte 3 Ob 130/51 Entscheidungstext OGH 04.04.1951 3 Ob 130/51 Veröff: SZ 24/96 8 Ob 81/63 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z4 D4ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Es stellt keine Nichtigkeit, wohl aber eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens dar, wenn eine Partei von einer Beweistagsatzung vor dem ersuchten Richter nicht verständigt wurde, wenn sie auf die Verständigung nicht verzichtet hat. Entscheidungstexte 1 Ob 227/51 Entscheidungstext OGH 04.04.1951 1 Ob 227/51 Veröff: SZ 24/94 = E... mehr lesen...
Die Klägerin hat nach ihren Klagsbehauptungen im Juli des Jahres 1945 dem Beklagten verschiedene Möbelstücke sowie Kleider und Bedarfsgegenstände in Verwahrung gegeben. Auf Grund des Verwahrungsvertrages begehrt sie Herausgabe. Der Beklagte hat eingewendet, daß die Klägerin ihm die nunmehr eingeklagten Gegenstände anläßlich ihrer Abreise aus Linz verkaufte, wobei sie sich ein Rückkaufsrecht ausbedungen habe. Später sei sie von dem Rückkaufsrecht abgestanden. Das Erstgericht hat den ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies die auf Feststellung der außerehelichen Vaterschaft des Beklagten zu der am 19. Juni 1943 geborenen Klägerin und auf Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von 30 RM gerichtete Klage ab. Da die Mutter der Klägerin deutsche Staatsbürgerin sei, müsse gemäß § 12 der Vierten Durchführungsverordnung zum Ehegesetz deutsches Recht angewendet werden. Zwischen der Mutter des Kindes und dem Beklagten sei es allerdings Ende September oder wahrscheinlich erst im Oktobe... mehr lesen...
Das Erstgericht wies die auf Feststellung der außerehelichen Vaterschaft des Beklagten zu der am 19. Juni 1943 geborenen Klägerin und auf Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von 30 RM gerichtete Klage ab. Da die Mutter der Klägerin deutsche Staatsbürgerin sei, müsse gemäß § 12 der Vierten Durchführungsverordnung zum Ehegesetz deutsches Recht angewendet werden. Zwischen der Mutter des Kindes und dem Beklagten sei es allerdings Ende September oder wahrscheinlich erst im Oktobe... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Das Berufungsgericht kann sich nicht über die Beweiswürdigung des Erstgerichtes damit hinwegsetzen, daß es erklärt, die zu beweisende Tatsache stehe außer Streit. Entscheidungstexte 3 Ob 130/51 Entscheidungstext OGH 04.04.1951 3 Ob 130/51 Veröff: SZ 24/96 8 Ob 81/63 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z4 D4ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Es stellt keine Nichtigkeit, wohl aber eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens dar, wenn eine Partei von einer Beweistagsatzung vor dem ersuchten Richter nicht verständigt wurde, wenn sie auf die Verständigung nicht verzichtet hat. Entscheidungstexte 1 Ob 227/51 Entscheidungstext OGH 04.04.1951 1 Ob 227/51 Veröff: SZ 24/94 = E... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit Urteil vom 9. November 1950 die Aufkündigung des Bestandvertrages hinsichtlich des Hausgartens für unwirksam erklärt (aufgehoben) und in den Entscheidungsgründen ausgeführt, es sei erwiesen, daß der gegenständliche Garten mit Vertrag vom 1. Feber 1946 vom Beklagten um den Jahresbestandzins von 20 S gemietet wurde, während die Wohnung vom Beklagten am 23. August 1945 gemietet worden ist, ferner, daß der Zins für den Garten derart bezahlt wurde, daß einmal im Jah... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Die Beweiswürdigung kann auch im Eheverfahren nicht mit Revision bekämpft werden. Entscheidungstexte 1 Ob 587/50 Entscheidungstext OGH 01.03.1951 1 Ob 587/50 1 Ob 399/51 Entscheidungstext OGH 13.06.1951 1 Ob 399/51 5 Ob 229/66 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Wurde ein Beweisantrag vom Erstgericht abgelehnt, weil er nach seiner Rechtsansicht unerheblich war, und hat das Berufungsgericht eine andere Rechtsansicht vertreten, von der aus der in erster Instanz gestellte Beweisantrag von Bedeutung wäre, wurde der Beweis jedoch gleichwohl nicht aufgenommen, so liegt eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens zweiter Instanz vor, welche als Revisionsgrund geltend gemacht werden k... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit Urteil vom 9. November 1950 die Aufkündigung des Bestandvertrages hinsichtlich des Hausgartens für unwirksam erklärt (aufgehoben) und in den Entscheidungsgründen ausgeführt, es sei erwiesen, daß der gegenständliche Garten mit Vertrag vom 1. Feber 1946 vom Beklagten um den Jahresbestandzins von 20 S gemietet wurde, während die Wohnung vom Beklagten am 23. August 1945 gemietet worden ist, ferner, daß der Zins für den Garten derart bezahlt wurde, daß einmal im Jah... mehr lesen...