Norm: ZPO §27ZPO §64 Z3ZPO §503 Z1 c5ZPO §503 Z2 c5
Rechtssatz: Wurde die arme Partei, für die noch kein Rechtsanwalt bestellt worden war, in der Ladung zur Berufungsverhandlung über den Anwaltszwang und die Notwendigkeit des Ansuchens um Bestellung eines Armenanwaltes belehrt, so bedarf es keiner Wiederholung dieser Rechtsbelehrung, wenn sie unvertreten zur Berufungsverhandlung (in einer Ehescheidungssache) erscheint. Aus diesem Umstand kann w... mehr lesen...
Die Klägerin war vom Bundeskanzleramt beauftragt, ERP-Lieferungen im eigenen Namen nach den Weisungen des Bundeskanzleramtes zu verkaufen. Im Jänner 1948 hat die Klägerin aus der Canada-Hilfe Salzheringe an Fischverarbeitungsbetriebe zur Erzeugung von Fischmarinaden geliefert, darunter an die Beklagte am 18. Feber 1948 25.000 kg. Vorläufiger Verrechnungspreise S 0.90 pro Kilogramm; Betrag 22.950 S. Am 28. Mai 1948 übersandte die Klägerin eine Richtigstellung auf den endgültigen Verrec... mehr lesen...
Die Klägerin war vom Bundeskanzleramt beauftragt, ERP-Lieferungen im eigenen Namen nach den Weisungen des Bundeskanzleramtes zu verkaufen. Im Jänner 1948 hat die Klägerin aus der Canada-Hilfe Salzheringe an Fischverarbeitungsbetriebe zur Erzeugung von Fischmarinaden geliefert, darunter an die Beklagte am 18. Feber 1948 25.000 kg. Vorläufiger Verrechnungspreise S 0.90 pro Kilogramm; Betrag 22.950 S. Am 28. Mai 1948 übersandte die Klägerin eine Richtigstellung auf den endgültigen Verrec... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4
Rechtssatz: Die Auslegung einer Urkunde kann wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung nur bekämpft werden, wenn sie mit den Sprachregeln, den allgemeinen Erkenntnisgrundsätzen oder mit den gesetzlichen Auslegungsregeln, zB der §§ 914, 915 ABGB, in Widerspruch steht. Entscheidungstexte 2 Ob 71/52 Entscheidungstext OGH 02.02.1952 2 Ob 71/52 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4
Rechtssatz: Die Auslegung einer Urkunde kann wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung nur bekämpft werden, wenn sie mit den Sprachregeln, den allgemeinen Erkenntnisgrundsätzen oder mit den gesetzlichen Auslegungsregeln, zB der §§ 914, 915 ABGB, in Widerspruch steht. Entscheidungstexte 2 Ob 71/52 Entscheidungstext OGH 02.02.1952 2 Ob 71/52 ... mehr lesen...
Der Kläger verlor, als er mit seinem Fahrrad auf der Packer Bundesstraße fuhr, durch einen vom Erstbeklagten aus dem Gewehr des Zweitbeklagten abgegebenen Schuß bei einer vom Drittbeklagten als Jagdpächter veranstalteten Treibjagd das linke Auge. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen nahm der Erstbeklagte, der weder eine Jagdkarte noch einen Erlaubnisschein besaß, an der Treibjagd als Treiber teil, der Zweitbeklagte ging als Schütze in der Treiberkette mit. Dieser hatte zwar eine J... mehr lesen...
Der Kläger verlor, als er mit seinem Fahrrad auf der Packer Bundesstraße fuhr, durch einen vom Erstbeklagten aus dem Gewehr des Zweitbeklagten abgegebenen Schuß bei einer vom Drittbeklagten als Jagdpächter veranstalteten Treibjagd das linke Auge. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen nahm der Erstbeklagte, der weder eine Jagdkarte noch einen Erlaubnisschein besaß, an der Treibjagd als Treiber teil, der Zweitbeklagte ging als Schütze in der Treiberkette mit. Dieser hatte zwar eine J... mehr lesen...
Norm: ZPO §273ZPO §503 Z4 E4c/21
Rechtssatz: Die Schadensbemessung nach § 273 ZPO ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung und daher mit Revision anfechtbar. Entscheidungstexte 3 Ob 510/50 Entscheidungstext OGH 20.09.1950 3 Ob 510/50 2 Ob 739/51 Entscheidungstext OGH 21.11.1951 2 Ob 739/51 ... mehr lesen...
Bei der Entscheidung über eine Revision spielt die Frage eine Rolle, ob der vom Beklagten hinsichtlich des Ersturteiles noch vor dessen Fällung abgegebene Rechtsmittelverzicht verbindlich sei. Der Oberste Gerichtshof hat die Verbindlichkeit eines solchen Verzichtes verneint. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Dem Berufungsgericht ist in rechtlicher Beziehung zuzustimmen, wenn es eine vor Fällung des Urteiles im Voraus abgegebene Verzichtserklärung a... mehr lesen...
Die Kläger erhoben Schadenersatzansprüche gegen den Erstbeklagten als Chauffeur und gegen den Zweitbeklagten als dessen Dienstgeber und Eigentümer (Halter) des vom Erstbeklagten gelenkten Personenkraftwagens mit der Begründung: , daß ersterer durch unvorsichtiges und vorschriftswidriges Fahren auf der Bezirksstraße den Tod ihres ehelichen Sohnes verursacht und verschuldet habe, der mit ihnen im gemeinsamen Haushalt gelebt und wesentlich zu ihrem Unterhalt beigetragen habe, indem er ihne... mehr lesen...
Norm: ZPO §273ZPO §503 Z4 E4c/21
Rechtssatz: Die Schadensbemessung nach § 273 ZPO ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung und daher mit Revision anfechtbar. Entscheidungstexte 3 Ob 510/50 Entscheidungstext OGH 20.09.1950 3 Ob 510/50 2 Ob 739/51 Entscheidungstext OGH 21.11.1951 2 Ob 739/51 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß ein Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens keinen Revisionsgrund darstellt, kommt bei jenen Verfahrensarten, die der Offizialmaxime unterliegen, nicht zur Anwendung, so im Verfahren zur Bestreitung der ehelichen Geburt. Entscheidungstexte 1 Ob 733/51 Entscheidungstext OGH 24.10.1951 1 Ob 733/51 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß ein Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens keinen Revisionsgrund darstellt, kommt bei jenen Verfahrensarten, die der Offizialmaxime unterliegen, nicht zur Anwendung, so im Verfahren zur Bestreitung der ehelichen Geburt. Entscheidungstexte 1 Ob 733/51 Entscheidungstext OGH 24.10.1951 1 Ob 733/51 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §413ZPO §477 Abs1 Z2 D2aZPO §486ZPO §503 Z1 B2ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Es stellt keinen Nichtigkeitsgrund und auch keinen Verfahrensmangel dar, wenn der Vorsitzende des Berufungssenates zugleich als Berichterstatter tätig ist. Entscheidungstexte 1 Ob 518/51 Entscheidungstext OGH 03.10.1951 1 Ob 518/51 1 Ob 10/93 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ZPO §413ZPO §477 Abs1 Z2 D2aZPO §486ZPO §503 Z1 B2ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Es stellt keinen Nichtigkeitsgrund und auch keinen Verfahrensmangel dar, wenn der Vorsitzende des Berufungssenates zugleich als Berichterstatter tätig ist. Entscheidungstexte 1 Ob 518/51 Entscheidungstext OGH 03.10.1951 1 Ob 518/51 1 Ob 10/93 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ZPO §413ZPO §477 Abs1 Z2 D2aZPO §486ZPO §503 Z1 B2ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Es stellt keinen Nichtigkeitsgrund und auch keinen Verfahrensmangel dar, wenn der Vorsitzende des Berufungssenates zugleich als Berichterstatter tätig ist. Entscheidungstexte 1 Ob 518/51 Entscheidungstext OGH 03.10.1951 1 Ob 518/51 1 Ob 10/93 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 C2a
Rechtssatz: Solange das Erstgericht keine Feststellungen über den Inhalt einer im Akt erliegenden Urkunde gemacht hat, kann auch das Berufungsgericht nicht ohne Beweiswiederholung diese Feststellungen nachholen. Entscheidungstexte 1 Ob 651/51 Entscheidungstext OGH 22.09.1951 1 Ob 651/51 5 Ob 27/75 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c24
Rechtssatz: Die Feststellung der Benachteiligungsabsicht ist eine tatsächliche Feststellung. Entscheidungstexte 3 Ob 433/51 Entscheidungstext OGH 12.09.1951 3 Ob 433/51 2 Ob 890/54 Entscheidungstext OGH 03.12.1954 2 Ob 890/54 8 Ob 172/67 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Josef S., der Ehegatte der Beklagten, wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 24. Jänner 1948, wegen Verbrechens des Betruges, der Veruntreuung und nach dem Devisengesetze zu fünf Jahren schweren Kerker und zu 100.000 S Geldstrafe verurteilt, unter anderem, weil er die Klägerin am 16. Dezember 1945 durch die Vorspiegelung, die Erwerbung einer Liegenschaft bei sofortiger Zahlung des Kaufschillings noch vor der Schillingkonversion binnen drei Tagen durchführen zu k... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c24
Rechtssatz: Die Feststellung der Benachteiligungsabsicht ist eine tatsächliche Feststellung. Entscheidungstexte 3 Ob 433/51 Entscheidungstext OGH 12.09.1951 3 Ob 433/51 2 Ob 890/54 Entscheidungstext OGH 03.12.1954 2 Ob 890/54 8 Ob 172/67 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §193 Abs3ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Auf die Wiedereröffnung eines nach § 193 Abs 3 ZPO geschlossenen Verfahrens haben die Parteien keinen Anspruch. Das Unterbleiben einer amtswegigen Wiedereröffnung kann nur dann einen Verfahrensmangel darstellen, wenn neues Prozessmaterial vorliegt, dessen Erörterung erforderlich ist, oder wenn sich weitere Aufklärungen oder Ergänzungen des Vorgebrachten als notwendig erweisen. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §193 Abs3ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Auf die Wiedereröffnung eines nach § 193 Abs 3 ZPO geschlossenen Verfahrens haben die Parteien keinen Anspruch. Das Unterbleiben einer amtswegigen Wiedereröffnung kann nur dann einen Verfahrensmangel darstellen, wenn neues Prozessmaterial vorliegt, dessen Erörterung erforderlich ist, oder wenn sich weitere Aufklärungen oder Ergänzungen des Vorgebrachten als notwendig erweisen. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §462ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Wenn das Erstgericht das Vorliegen eines von mehreren geltend gemachten Kündigungsgründen verneint, die Kündigung jedoch aus einem anderen Grunde aufrechterhalten hat und der in erster Instanz siegreiche Kläger in seiner Berufungsmitteilung diese Rechtsansicht nicht bekämpft, so hat das Berufungsgericht, wenn es den vom Erstgericht für gegeben angenommenen Kündigungsgrund verneint, gleichwohl von Amts we... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z1 B2ZPO §541ZPO §544
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Berufung gegen ein Urteil, welches auf Grund einer Wiederaufnahmsklage aufgehoben wurde, ist nichtig. Entscheidungstexte 2 Ob 491/51 Entscheidungstext OGH 01.08.1951 2 Ob 491/51 8 Ob 18/98z Entscheidungstext OGH 12.03.1998 8 Ob 18/98z Beisatz: En... mehr lesen...
Norm: ZPO §462ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Wenn das Erstgericht das Vorliegen eines von mehreren geltend gemachten Kündigungsgründen verneint, die Kündigung jedoch aus einem anderen Grunde aufrechterhalten hat und der in erster Instanz siegreiche Kläger in seiner Berufungsmitteilung diese Rechtsansicht nicht bekämpft, so hat das Berufungsgericht, wenn es den vom Erstgericht für gegeben angenommenen Kündigungsgrund verneint, gleichwohl von Amts we... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z1 B2ZPO §541ZPO §544
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Berufung gegen ein Urteil, welches auf Grund einer Wiederaufnahmsklage aufgehoben wurde, ist nichtig. Entscheidungstexte 2 Ob 491/51 Entscheidungstext OGH 01.08.1951 2 Ob 491/51 8 Ob 18/98z Entscheidungstext OGH 12.03.1998 8 Ob 18/98z Beisatz: En... mehr lesen...
Das Prozeßgericht erkannte, daß der Beklagte als der außereheliche Vater des Klägers anzusehen sei, und verpflichtete ihn zur Zahlung von Unterhaltsleistungen. Der Beklagte rügte in seiner Berufung wohl auch das erstinstanzliche Verfahren als mangelhaft und die rechtliche Beurteilung als unrichtig, bekämpfte aber hauptsächlich die Beweiswürdigung. Das Berufungsgericht beschloß einerseits eine Ergänzung der Beweise durch die Vernehmung eines informierten Vertreters der Berufsvormunds... mehr lesen...
Norm: ZPO §371ZPO §498 Abs1ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß das Berufungsgericht bei Umwürdigung der Beweise alle vom Erstgericht aufgenommenen wesentlichen Beweismittel wiederholen muß, gilt nicht für die Parteienvernehmung. Entscheidungstexte 2 Ob 396/51 Entscheidungstext OGH 29.06.1951 2 Ob 396/51 6 Ob 95/73 E... mehr lesen...
Das Prozeßgericht erkannte, daß der Beklagte als der außereheliche Vater des Klägers anzusehen sei, und verpflichtete ihn zur Zahlung von Unterhaltsleistungen. Der Beklagte rügte in seiner Berufung wohl auch das erstinstanzliche Verfahren als mangelhaft und die rechtliche Beurteilung als unrichtig, bekämpfte aber hauptsächlich die Beweiswürdigung. Das Berufungsgericht beschloß einerseits eine Ergänzung der Beweise durch die Vernehmung eines informierten Vertreters der Berufsvormunds... mehr lesen...
Norm: ZPO §371ZPO §498 Abs1ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß das Berufungsgericht bei Umwürdigung der Beweise alle vom Erstgericht aufgenommenen wesentlichen Beweismittel wiederholen muß, gilt nicht für die Parteienvernehmung. Entscheidungstexte 2 Ob 396/51 Entscheidungstext OGH 29.06.1951 2 Ob 396/51 6 Ob 95/73 E... mehr lesen...