Norm
ZPO §503 Z2 C2cRechtssatz
Dem Erstgericht dürfen nicht Feststellungen aufgetragen werden, die es nach den ihm vorliegenden Beweisergebnisse nicht treffen konnte, wenn es alle Beweisanträge erledigt hat und es auch an weiterem Vorbringen der Parteien in dieser Richtung mangelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0043081Dokumentnummer
JJR_19830414_OGH0002_0070OB00582_8300000_001