Begründung: Mit seiner gemäß § 532 Abs 1 ZPO beim Oberlandesgericht Innsbruck - welches im Vorprozess 8 Cg 9/98v des Landesgerichtes Innsbruck in zweiter und letzter Instanz entschieden hatte - am 29. 5. 2001 eingebrachten Nichtigkeitsklage begehrte der Kläger, die im Vorprozess gefällten Urteile als nichtig aufzuheben, das diesen Entscheidungen vorangegangene Verfahren für nichtig zu erklären und das im Vorprozess erhobene Klagebegehren zurückzuweisen. Aus einem Privatgutachten vo... mehr lesen...
Begründung: Im Konkurs der Mutter des Klägers verkaufte der Masseverwalter im Februar 1971 ein Forstgut, dessen Wert von zwei vom Konkursgericht bestellten Sachverständigen auf S 17,2 Mio geschätzt worden war, mit Genehmigung der Gläubigerversammlung um S 17,5 Mio an die erstbeklagte Partei. Mit den - im Revisionsverfahren allein noch wesentlichen - Behauptungen, der Veräußerungserlös stelle nur einen Bruchteil des wahren Wertes des Forstgutes dar, sodass der Tatbestand des Wuchers ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache (§ 503 Z 4 ZPO) liegt nicht vor. Als Feststellungsmangel rügt der Kläger, es hätte festgestellt werden müssen, dass er an einer chronischen Hepatitis-C-Erkrankung leide, die Interferon-Behandlung nur eine kurzfristige Verbesserung erzielt habe und er auch weiterhin überaus müde sei. Es sei nicht richtig, dass die vom Erstgericht b... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein vom Rekursgericht verneinter Verfahrensmangel erster Instanz kann im Revisionsrekurs nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden, sofern eine Durchbrechung dieses Grundsatzes aus Gründen des Kindeswohls nicht erforderlich ist (RIS-Justiz RS0050037). In der Ansicht des Rekursgerichtes, dass die umfangreiche Sachverhaltsermittlung keiner Ergänzung mehr bedarf, um über den Obsorgeantrag und die sich auf die orthopädische ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu 1 und 2 (außerordentliche Revision der Klägerin; Revisionsbeantwortung des Drittbeklagten): Es liegt keine erhebliche Rechtsfrage zur Entscheidung vor. Die Zurückweisung der außerordentlichen Revision bedarf keiner weiteren
Begründung: (§ 510 Abs 3 ZPO). Es reicht darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Judikatur das Gericht nicht verpflichtet ist, allfällige Widersprüche zwischen einem Privatgutachten, und dem Gutachten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Josef R***** und Birgit W***** schlossen am 3. 9. 1986 einen Vertrag; die beiden standen insofern in einer Beziehung zueinander, als Josef R***** der Sachwalter von Johann S***** war, der wiederum am 30. 1. 1986 mit einem notariellen Testament Birgit W***** zur Alleinerbin eingesetzt hatte. Die Klägerin ist die Alleinerbin des mittlerweile verstorbenen Josef R*****, der Beklagte hat den Vertrag als Rechtsanwalt formuliert und die Vertragsteile beraten. Der Vertr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Unter dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache macht der Kläger geltend, er habe den Anscheinsbeweis eines Kausalzusammenhangs erbracht. Das Erstgericht habe nicht festgestellt, es sei zumindest gleich wahrscheinlich, dass eine andere Ursache als der festgestellte Sturz des Klägers am 17. 12. 1998 die Bandscheibenvorfälle im selben Ausmaß und etwa zur selben Zeit herbeigeführt hätte und e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze entgegengehalten, dass das Berufungsgericht eine Mangelhaftigkeit wegen Unterlassung weiterer Beweisaufnahmen zur Frage der von der Klägerin ausgeübten Tätigkeiten und erworbenen Kenntnisse mit aus... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0039438, zuletzt: 8 Ob 253/99k) muss der Beklagte, der sich gegen die nach Eintritt der Streitanhängigkeit vorgenommene Klageänderung ausgesprochen hat, das Unterbleiben der Beschlussfassung über die Zulassung der Klageänderung in der Berufung gegen das über die abgeänderte Klage ergehende Urteil ausdrücklich rügen. Tut er dies nicht, ist die Klageänderung als vom Beklagten genehm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben 1994 geheiratet. Der Ehe entstammt ein am 1. 10. 1992 geborenes Kind. Der Kläger begehrt die Scheidung der Ehe aus dem alleinigen Verschulden der Beklagten. Er wirft ihr vor, ihn aus nichtigen Anlässen hysterisch und mit deftigen Worten beschimpft zu haben. Sie habe auch zu Unrecht einen Antrag auf Festsetzung des Unterhalts für den gemeinsamen Sohn eingebracht und dabei wahrheitswidrig behauptet, der Kläger vernachlässige seine Unterhaltsp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dem Vollkaskoversicherungsvertrag zwischen den Parteien liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Vollkasko-Versicherung 1995 (in der Folge VK 1995) zu Grunde. Nach deren Art 7.3.2 wird als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des Versicherers von der Verpflichtung zur Leistung bewirkt, bestimmt, nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhaltes beizutragen. Dem Vollkaskoversicherungsvertrag zwischen den Parteien ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 12. 6. 1925 geborene Kläger befand sich von 1. Mai 1945 an in amerikanischer Kriegsgefangenschaft in Italien. Zuletzt war er bei Pisa unterbracht. Er lebte dort in Zeltlagern unter schweren Bedingungen. Am 31. 3. 1947 kehrte er in die Heimat zurück. Der Kläger stellte am 1. 2. 2001 bei der beklagten Partei, von der er eine Pensionsleistung bezieht, den Antrag auf Gewährung der Kriegsgefangenenentschädigung. Mit Bescheid vom 6. 2. 2001 hat die beklagte Par... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 30. 1. 1927 geborene Kläger befand sich von April 1945 bis August 1945 in amerikanischer Kriegsgefangenschaft und anschließend bis November 1945 in englischer Kriegsgefangenschaft. Er wurde in dieser Zeit zunächst in Heilbronn/Neckar, dann in Linz und schließlich in Graz-Wetzelsdorf angehalten. Der Kläger stellte am 7. 2. 2001 bei der beklagten Partei, von der er eine Pensionsleistung bezieht, den Antrag auf Gewährung der Kriegsgefangenentschädigung. Mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Obgleich diese Beurteilung nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: bedürfte, ist den Rechtsmittelausführungen zu diesem Revisionsgrund kurz Folgendes zu erwidern: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Obgleich diese Beurteilung nach Paragraph 510, Absatz 3, dritter Satz ZPO keiner
Begründung: bedürfte, i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO und Aktenwidrigkeit nach § 503 Z 3 ZPO liegen nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei dennoch folgendes entgegengehalten: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO und Aktenwidrigkeit nach Paragraph 503, Ziffer 3, ZPO liegen nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 4. 8. 2000 im Rahmen seiner Beschäftigung in einer Rahmen- und Leistenfabrik einen Unfall, als er mit dem linken Mittelfinger in das rotierende Sägeblatt einer Kreissäge geriet. Beim Kläger besteht nun ein Teilverlust des linken Mittelfingers auf Höhe der Gelenksrolle des Mittelfingermittelgliedes mit guter Weichteildeckung. Aus medizinischer Sicht bedingt diese Verletzung eine vorübergehende Minderung der Erwerbsfähigkeit im Ausmaß von 20 v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der allein geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Obgleich diese Beurteilung nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: bedürfte, ist den Revisionsausführungen folgendes zu erwidern: Der allein geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Obgleich diese Beurteilung nach Paragraph 510, Absatz 3, dritter S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 3 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei daher nur entgegengehalten, dass Verfahrensmängel erster Instanz, deren Vorliegen das Berufungsgericht verneint hat (hier: Unterlassung einer ergänzenden Parteienvernehmung des Klägers), nach ständiger Rechtsprechung... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Vorwurf, das Berufungsgericht habe die Beweise ohne Beweiswiederholung - und damit unter Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes - umgewürdigt, ist unzutreffend. Dass es die (die Revisionswerber belastende und von ihnen bekämpfte) Feststellung, ihr Sohn habe eine andere Mieterin angespuckt, "nicht übernommen" hat, trifft zu; den dazu angestellten Überlegungen des Berufungsgerichtes ist aber zu entnehmen, dass es diese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Die Vorlage der nach Schluss der mündlichen Verhandlung erstellten ärztlichen Befunde des Facharztes Dr. Alfred F***** vom 4. 7. 2001 und des Institutes F***** vom 25. 5. 2001 in der Berufung verstößt gegen das nach herrschender Lehre und ständiger Rechtsprechung auch in Sozialrechtssachen ge... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei hat mit Bescheid vom 30. 11. 2000 den Antrag der am 21. 9. 1945 geborenen Klägerin vom 23. 11. 2000 auf Gewährung einer vorzeitigen Alterspensin wegen Erwerbsunfähigkeit zum Stichtag 1. 12. 2000 mit der
Begründung: abgelehnt, § 122c BSVG sei gemäß § 273 Abs 2 BSVG idF des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes (SVÄG) 2000, BGBl I Nr 43/2000) mit Ablauf des 30. 6. 2000 außer Kraft getreten, sodass ein Leistungsanspruch zum Stichtag 1. 12. 2000 nicht meh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Nach den Feststellungen der Vorinstanzen kann die Klägerin, die keinen Berufsschutz genießt, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch beispielsweise Sortier- und Verpackungsarbeiten, Tischarbeiten in Buchbindereien sowie Tätigkeiten im Rahmen der Werkstückkontrolle verrichten. Soweit die Revisionswerberin demgegenüber in ihren Revisionsausführungen geltend macht, sie könne die genannten Verweisungstätigkeiten wegen An... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei hat mit Bescheiden vom 8. 11. 2000 (Erstklägerin), 30. 11. 2000 (Zweitklägerin) und 27. 12. 2000 (Drittklägerin) die Anträge der im Zeitpunkt der Antragstellung im 56. bzw. 57. Lebensjahr stehenden Klägerinnen vom 2. 11. 2000 (Erstklägerin), 23. 11. 2000 (Zweitklägerin) und 19. 12. 2000 (Drittklägerin) auf Gewährung einer vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit mit der
Begründung: abgelehnt, § 122c BSVG sei gemäß § 274 Abs 2 BSVG idF des So... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz wies einen Verfahrenshilfeantrag des Einschreiters wegen offenbarer Aussichtslosigkeit oder Mutwilligkeit ab. Das Rekursgericht bestätigte mit Beschluss vom 17. 11. 1999, 5 R 108/99p-21, diese Entscheidung. Mit Eingabe vom 14. 12. 1999 lehnte der Antragsteller die namentlich genannten Mitglieder des Rechtsmittelsenats als befangen ab. Mit dem angefochtenen Beschluss wies ein anderer Senat des Rekursgerichts den Ablehnungsant... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Häuser *****. Die Antragsgegnerin ist Mieterin des Bestandobjektes top Nr 4-7 im Haus ***** und 4a im Souterrain des Hauses*****. Schon seit den 50iger Jahren wurden unter der Firma der Antragsgegnerin im Geschäftslokal Möbel, darunter Stahlrohrmöbel sowie auf Bestellung Sonderanfertigungen von Küchen und Bauernstuben erzeugt. In der Folge verlagerte sich die Geschäftstätigkeit auf den Handel mit gebrauchten und neu angefe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung der Kündigung der Klägerin nach § 37 Abs 2 lit a NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 [GVBG] zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Frage de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 15 Abs 2 BAG idF vor der BAG-Nov 2000 (BGBl I 2000/83) kann das Lehrverhältnis - soweit hier von Interesse - während der ersten zwei Monate sowohl vom Lehrberechtigten als auch vom Lehrling jederzeit einseitig aufgelöst werden. Durch die BAG-Nov 2000 wurde diese nunmehr in § 15 Abs 1 BAG geregelte "Probezeit" auf drei Monate verlängert. Diese Änderung trat nach Art I Z 8 der Novelle mit 1. 9. 2000 in Kraft. Übergangsbestimmungen, die die Anwendung d... mehr lesen...
Begründung: Der am 30. Jänner 1952 geborene Kläger genießt Berufsschutz als Gas-, Wasser- und Heizungsinstallateur. Diese Tätigkeit kann der Kläger nicht mehr verrichten, weil hiefür das fallweise Heben und Tragen von Lasten bis 25 kg erforderlich ist; der Kläger ist nur mehr in der Lage, Lasten bis 15 kg zu tragen und Lasten bis 25 kg zu heben. Mit Bescheid vom 8. November 1999 hat die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf Zuerkennung der Invaliditätspension abgelehnt. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das auf Zuerkennung einer Invaliditätspension ab 1. 4. 1999 gerichtete Klagebegehren ab. Die am 5. 9. 1968 geborene und als Hilfsarbeiterin tätig gewesene Klägerin könne in den üblichen Arbeitszeiten noch leichte bis zur Hälfte der Gesamttagesarbeitszeit auch mittelschwere Arbeiten im Gehen, Stehen und Sitzen verrichten. Nach dem durchgehenden Einhalten einer dieser Körperhaltungen solle nach maximal einer Stunde ein Wechsel der Körperha... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller, seit 1. 3. 1997 Mieter der Wohnung top 11 im Haus *****, haben zunächst bei der Schlichtungsstelle, dann gemäß § 40 Abs 1 MRG bei Gericht die Überprüfung des vereinbarten Hauptmietzinses begehrt. In Erledigung dieses Begehrens stellte das Gericht zweiter Instanz fest, dass der zulässige Hauptmietzins in der Zeit vom 1. 3. 1997 bis 30. 4. 1997 ausgehend von einer monatlichen Vorschreibung von S 8.000,-- zuzüglich 10 % USt um monatlich S 1.717,53 zu... mehr lesen...