Norm: ZPO §503 Abs2 C3c
Rechtssatz: Ob der Kausalitätsbeweis von Vorinstanzen zu Recht als nicht erbracht angesehen wurde, betrifft eine Frage der Beweiswürdigung und ist im Revisionsverfahren nicht überprüfbar (10 ObS 211/91, 10 ObS 241/91 ua). Entscheidungstexte 10 ObS 207/94 Entscheidungstext OGH 27.09.1994 10 ObS 207/94 10 ObS 2217/96v ... mehr lesen...