Norm: ZPO §502
Rechtssatz: Die Beurteilung des Verschuldensgrads unter Anwendung der richtig dargestellten Grundsätze, ohne dass ein wesentlicher Verstoß gegen maßgebliche Abgrenzungskriterien vorläge, und das Ausmaß eines Mitverschuldens des Geschädigten können wegen ihrer Einzelfallbezogenheit nicht als erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO gewertet werden. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §970ABGB §1295 IIeZPO §502 HI2ZPO §502 HIII5ZPO §508a
Rechtssatz: Welche Sicherungsmaßnahmen einem Gastwirt zumutbar und erforderlich sind, hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Derartige Einzelfallentscheidungen sind für den Obersten Gerichtshof nur dann überprüfbar, wenn im Interesse der Rechtssicherheit ein grober Fehler bei der Auslegung der anzuwendenden Rechtsnorm, konkret bei der Auslegung des unbestimmten Gesetze... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 HI2
Rechtssatz: Dass die Lösung der vom Berufungsgericht für erheblich erachteten Rechtsfrage Einfluss auf die Kostenentscheidung erster Instanz haben kann (§ 33 Abs 2 MRG), vermag für sich allein die Zulässigkeit der Revision nicht zu begründen, weil die Entscheidung des Berufungsgerichtes im Kostenpunkt - mangels Erwähnung in § 519 ZPO - jedenfalls unanfechtbar ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...