Norm
ABGB §863 ARechtssatz
Die Rechtssicherheit erfordert es, eine unrichtige, mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Bedeutung eines schlüssigen Verhaltens im Widerspruch stehende rechtliche Beurteilung der Sache durch das Berufungsgericht auch im Rahmen einer außerordentlichen Revision zu korrigieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016489Dokumentnummer
JJR_19940525_OGH0002_0030OB00535_9400000_001