Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Margarethe W*****, vertreten durch Stenitzer & Stenitzer Rechtsanwälte OEG in Leibnitz, gegen die beklagten Parteien 1. Hermine O***** und 2. Gernot M*****, beide ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist (§ 502 Abs 1 ZPO). Eine Rec... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 231 einer Katastralgemeinde im Salzburger Land mit dem Grundstück 585, auf dem eine Quelle entspringt. Der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaften EZ 118 und 345 derselben Katastralgemeinde. Auf der Liegenschaft EZ 345 errichtete er eine Hütte, die mit Wasser aus einer auf dem Grundstück 585 entspringenden Quelle versorgt wird. Auf diesem Grundstück verlegte er eine zur Ableitung des Wassers erforderliche Wasserleitung. 19... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien war zu FN ***** die „G*****“ G***** GmbH mit dem Sitz in W***** eingetragen. Das Erstgericht verfügte die amtswegige Löschung der Gesellschaft gemäß § 40 FBG. Das Erstgericht verfügte die amtswegige Löschung der Gesellschaft gemäß Paragraph 40, FBG. Dagegen erhoben die Gesellschaft, ihre Geschäftsführerin Gertrude K***** und ihr Alleingesellschafter Manfred K***** Rekurs mit der Behauptung, dass die Gesellschaft nicht vermögens... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß § 510 Absatz 3, ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die Klägerinnen begehren ua Schadenersatz wegen Beschädigung eines der Beklagte... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 23. 10. 2002 hat das Rekursgericht in Stattgebung eines Rechtsmittels des Vaters dessen monatliche Unterhaltsverpflichtung hinsichtlich der mj. Tamara von S 3.250,-- (= EUR 236,19) auf EUR 120,--, hinsichtlich der mj. Iris von S 2.750,-- (= EUR 199,85) auf EUR 100,-- und hinsichtlich des mj. Marcel von S 2.500,-- (= EUR 181,68) auf EUR 86,-- herabgesetzt und ausgesprochen, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG unzulässig sei. M... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache des Antragstellers Andreas P. W*****, vertreten durch Dr. Anton Paul Schaffer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegner 1.) Anton F*****, 2.) Günther F*****,... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte am 8. Jänner 2002 den Betreibenden gegen Verpflichteten auf Grund deren Antrags vom 27. Dezember 2001 die Zwangsversteigerung von Liegenschaften. Das Erstgericht gab mit Beschluss vom 30. April 2002 (ON 12) den Schätzwert bekannt. Über Einwendungen einer Buchgläubigerin und des Verpflichteten sprach das Erstgericht mit Beschluss aus, es sehe keine Veranlassung, von den bekannt gegebenen Schätzwerten von 119.150 EUR einerseits und 798.050 EUR an... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist (§ 502 Abs 1 ZPO). Eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater der Streitteile ist am 19. 1. 1995 verstorben. In seinem von den Parteien als form- und rechtsgültig anerkannten Testament vom 13. 12. 1988 setzte er den Beklagten zum Universalerben ein und verwies die Klägerin auf den Pflichtteil. Der Vater der Klägerin hatte sich im Jahr 1971 bereit erklärt, dieser ein in seinem Eigentum stehendes Grundstück für die Errichtung eines Wohnhauses zur Verfügung zu stellen. Dieses Haus sollte der Befriedigung der Wohnb... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Univ. Prof. DDr. Heinz M*****, vertreten durch Dr. Georg Vetter von der Lilie und andere Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Heidi B*****, wegen 19.519,92 EUR und Feststellu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1.: Die Klägerinnen haben eingangs ihrer Revision ausgeführt, die Ehegattin eines Mitgliedes des Berufungssenats sei als Versicherungsvertreter Mitglied der Generalversammlung der Beklagten in der Funktionsperiode 1999 bis 2004. Zu den Aufgaben der Generalversammlung gehöre gemäß § 434 ASVG unter anderem die Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie den Jahresbericht des Vorstandes der Beklagten und die Entlastung desselben. Die Gattin des Senatsmitgli... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu Art 5 Z 1 des hier unstrittig anzuwendenden Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 samt Protokoll und Auslegungsprotokoll idF der verschiedenen Beitrittsübereinkommen (EuGVÜ) richtig wiedergegeben. Insbesondere trifft es zu, dass der Oberste G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte ist Redakteur der zweitbeklagten Medieninhaberin einer Tageszeitung. In der Tagesausgabe vom 29. 8. 2000 erschien ein vom Erstbeklagten verfasster Artikel über das Buch "Mein Protokoll" des ehemaligen Generaldirektors für öffentliche Sicherheit Michael S*****, dem der Kläger als Leiter der Österreichischen Staatspolizei unterstellt war. Das Buch behandelt verschiedene spektakuläre Ereignisse aus der Dienstzeit des Autors, auch solche, bei denen ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen den Beschluss des Rekursgerichts ist der Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche R... mehr lesen...
Begründung: Der ihm durch die Vorinstanzen auferlegten Verpflichtung, dem Antragsteller nicht verbrauchte Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge im Betrag von EUR 10.944,14 zurückzuerstatten, hält der Revisionsrekurswerber entgegen, der Rückforderungsanspruch sei verjährt. Der Antragsteller habe nämlich erst am 7. 3. 2000 sein Begehren präzisiert, somit nach Ablauf der Verjährungsfrist. Rechtliche Beurteilung Die Frage, wie ein Vorbringen einer Partei zu beurt... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligt mit Beschluss vom 14. Dezember 2001 den Beklagten gegen den Kläger die Forderungsexekution nach § 294 EO und die Fahrnisexekution zur Hereinbringung von Unterhaltsrückständen für die Zeit vom 1. Jänner 1996 bis 31. Dezember 2000, und zwar von 248.603 S für die Erstbeklagte und von 231.797 S für den Zweitbeklagten. Das Erstgericht bewilligt mit Beschluss vom 14. Dezember 2001 den Beklagten gegen den Kläger die Forderungsexekution nach Paragrap... mehr lesen...
Begründung: Bei der Prüfung der Zulässigkeit der Revision ist der Oberste Gerichtshof nicht an einen Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 500 Abs 2 Z 3 ZPO gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO). Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Zum Verständnis der Rechtsfrage sei der dafür relevante Sachverhalt kurz zusammengefasst... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (Antragstellerin) und ihr Gegner (Antragsgegner) sind miteinander verheiratet; ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Die Antragstellerin beantragte, dem Antragsgegner mittels einstweiliger Verfügung aufzutragen, für einen zur Finanzierung der Ehewohnung aufgenommenen Kredit bis spätestens 30. 6. 2002 die angelaufenen Rückstände von EUR 3.004,46 zuzüglich der per 24. 6. 2002 aufgelaufenen Zinsen von EUR 1.680,- sowie - jeweils per Fälligkeit - die la... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Prüfung der Zulässigkeit der Revision ist das Revisionsgericht an den Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 500 Abs 2 Z 3 ZPO nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO). Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Das Berufungsgericht erklärte die ordentliche ... mehr lesen...
Begründung: Am 18. 6. 2000 kam der Kläger mit seinem Mountainbike auf einem Gemeindeweg der Beklagten wegen eines aus dem Boden ragenden Wasserschlauches zu Sturz und erlitt einen Kieferbruch sowie weitere Verletzungen. Die Unfallstelle liegt in einem Waldstück, dessen Eigentümerin die Beklagte ist. Im Bereich der Unfallstelle stehen rechts des Weges - in Fahrtrichtung des Klägers gesehen - eine Waldkapelle und ein Brunnen. Der Brunnen wurde vor etwa 24 Jahren zugleich mit der Kape... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Eigentümer von benachbarten Grundstücken. Über einen Privatweg mit öffentlichem Verkehr kann man über das Grundstück der Kläger in den Dachboden eines Garagenzubaus der Beklagten fahren. Die Zufahrtsrampe und das Tor sind augenfällig. Der Vater des Erstklägers und Rechtsvorgänger im Liegenschaftseigentum hatte 1983 die Errichtung des Dachbodenzubaus für seinen Neffen (dem Erstbeklagten) selbst angeregt. Der Erstbeklagte ist behindert und Rollstuhlfahrer... mehr lesen...
Begründung: Nach Erledigung eines Teils des Klagebegehrens durch das vom Erstgericht erlassene Teilanerkenntnisurteil vom 18. Oktober 2001 (ON 5 S. 3 f des Protokolls) beantragte der Kläger - bei richtigem Verständnis seines restlichen Urteilsbegehrens - noch den Ausspruch, der betriebene Anspruch auf Zahlung von 50.000 S (= 3.633,64 EUR) an Unterhaltsrückstand aufgrund des vollstreckbaren gerichtlichen Vergleichs vom 8. Mai 1992, zu dessen Hereinbringung dem Beklagten mit Beschlu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Umstand, dass zur Frage der gesonderten Anfechtbarkeit der (wenn auch in einem eigenen Beschluss ausgefertigten) Entscheidung über den Widerspruch gegen die Zuschlagserteilung nach dem (von der EO-Novelle 2000 unberührten) § 185 EO nur die Entscheidung 3 Ob 266/99k = SZ 72/154 = JUS Z 2903 = RdW 2000/257 (nur
Leitsatz: ) vorliegt, ändert nichts daran, dass insoweit keine erhebliche Rechtsfrage mehr zu beantworten ist. Da ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile ist seit 14. 5. 1998 gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden. Gemäß § 61 Abs 3 EheG wurde das alleinige Verschulden des hier Beklagten an der Zerrüttung der Ehe ausgesprochen. Der Ehe entstammen vier Kinder. Der Beklagte war immer berufstätig, die Klägerin führte den Haushalt, wobei sie durch Haushaltshilfen entlastet war. Die Ehe der Streitteile ist seit 14. 5. 1998 gemäß Paragraph 55, Absatz eins, EheG geschieden. Gemäß Paragraph 61, Absatz 3, EheG wu... mehr lesen...
Begründung: Nach den Feststellungen der Vorinstanzen war Rechtsgrund der Zahlung des Klägers von 971.856 S an die Beklagte nicht der mit Strafurteil vom 16. 9. 1997, 15 Vr 707/95, Hv 2/97 erfolgte Privatbeteiligtenzuspruch. Die Zahlung erfolgte vielmehr noch vor Verkündung des Urteiles und nachdem der Verteidiger des dort angeklagten Klägers nach Anschluss der Beklagten als Privatbeteiligte ausdrücklich erklärt hatte, diesen Betrag anzuerkennen. Der Kläger kann daher seinen Rückzah... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger hat in erster Instanz sein konkretes Schadenersatzbegehren infolge des Verkehrsunfalles darauf gestützt, dass ihm nach dem Gesellschaftsvertrag der KEG ein monatlicher Gewinnvorschuss von S 30.000,-- zustehe. Wenn er nunmehr in seiner außerordentlichen Revision releviert, dass er bereits in der Berufung geltend gemacht habe, dass es zur Frage des Gewinnvorschusses der Einvernahme des Schuldners durch das Erstgeri... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner auf Schadenersatzrecht gestützten, gegen die W***** Gesellschaft mbH, *****1100 Wien, gerichteten Klage begehrt der Kläger die Zahlung von zusammen 137.460 S (Schmerzengeld; Behandlungskosten; Ersatz für Sachschäden und frustrierte Aufwendungen). Der Kläger habe am 21. 12. 2000 die von der Beklagten in Strebersdorf betriebene Reparaturwerkstätte aufgesucht und sei auf dem Kundenparkplatz auf einer nicht gestreuten Eisfläche zu Sturz gekommen. Er habe sich wege... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 HI2ZPO §528 A
Rechtssatz: Ist die angefochtene Entscheidung unzulässig, steht ihr also ein formelles Hindernis entgegen, so stellt die materielle Beurteilung des Anspruchs ein obiter dictum dar, das keine erhebliche Rechtsfrage aufwerfen kann. Entscheidungstexte 5 Ob 199/02d Entscheidungstext OGH 05.11.2002 5 Ob 199/02d 8 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für die klageabweisende Entscheidung der Vorinstanzen war die Auslegung des § 35 der Auktionsbedingungen der klagenden Partei von entscheidender Bedeutung. Die klagende Partei vermeint nun, eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO liege deshalb vor, weil in Österreich mehr als 100 Unternehmen existierten, deren Geschäftsgegenstand die Versteigerung von beweglichen Gütern bildet, wobei deren Versteigerungsbedingungen ... mehr lesen...