Norm
ZPO §502 HI2Rechtssatz
Ist die angefochtene Entscheidung unzulässig, steht ihr also ein formelles Hindernis entgegen, so stellt die materielle Beurteilung des Anspruchs ein obiter dictum dar, das keine erhebliche Rechtsfrage aufwerfen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117373Im RIS seit
05.12.2002Zuletzt aktualisiert am
01.03.2013