Begründung: Die Antragsgegnerin war Mieterin der im Eigentum der O*****genossenschaft stehenden Wohnung Nr 7 im Haus ***** in *****. Für von ihr in der Wohnung vorgenommene Investitionen und Einrichtungsgegenstände verlangte sie vom Nachmieter Gunnar K***** einen Betrag von S 1,654.430 (EUR 120.232,12). Die Antragstellerin traf mit der Antragsgegnerin im März 1993 eine Vereinbarung, wonach sie sich (für ihren Sohn Gunnar K*****) verpflichtete, der Antragsgegnerin den Betrag von S ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde im Krankenhaus der Beklagten stationär behandelt. Er kam, als er nach einer Stoßwellentherapie unter Aufsicht des behandelnden Arztes vom Behandlungstisch herunterstieg, zu Sturz und brach sich den linken Oberarm. Er begehrt von der Beklagten an Schadenersatz zuletzt (nach Klagsausdehnung) EUR 22.500,-- sA und die Feststellung der Haftung für künftige Schäden aus dem Vorfall. Das Erstgericht erkannte die Beklagte schuldig, dem Kläger EUR 5.775,-- (samt Z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben eine vollständige und endgültige räumliche Trennung der Lebensbereiche der Streitteile für angezeigt erachtet. Ihre Auffassung steht mit dem Grundsatz des § 84 EheG, wonach die Aufteilung so vorgenommen werden soll, dass sich die Lebensbereiche der geschiedenen Ehegatten künftig möglichst wenig berühren, in Einklang und ist schon deshalb nicht zu beanstanden, weil im vorliegenden Fall bei
Begründung: v... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse nach Scheidung der Ehe der Streitteile mit Urteil vom 28. März 2001. Im Scheidungsverfahren hatten die Parteien am 28. März 2001 einen Vergleich geschlossen, mit dem der Frau (Antragstellerin und Revisionsrekursgegnerin) das Optionsrecht auf eine Liegenschaft mit dem während aufrechter Ehe gemeinsam benutzten Wohnhaus (EZ 590) eingeräumt wurde, dies unter Zugrundelegung ... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichteten erwarben auf Grund Schenkungsvertrags (Notariatsakt vom 4. April 1986) je zur Hälfte Eigentum an einer näher bezeichneten Liegenschaft. Die beiden (nunmehrigen) Betreibenden erhoben am 29. März 1996 gegen die Verpflichteten Anfechtungsklage mit dem Begehren auf Zahlung von 1,7 Mio S sA bei Exekution unbeschadet des bestehenden Veräußerungs- und Belastungsverbots u.a. in beide Liegenschaftshälften. Diese Anfechtungsklage wurde im Grundbuch angemerkt (C-... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Tiroler Gemeinde führt gegen die verpflichtete Gastwirtin auf Grund eines Rückstandsausweises Fahrnisexekution zur Hereinbringung von Abgaben- und Steuerbeträgen. Das Erstgericht bewilligte auf Antrag der Verpflichteten die Aufschiebung der Exekution (gegen eine bei Gericht erliegende Sicherheitsleistung) "bis zur rechtskräftigen Erledigung der von der verpflichteten Partei bei der Gemeinde ... [betreibende Partei] erhobenen Einwendungen gegen den Anspru... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte releviert in ihrer Revision im Wesentlichen ausschließlich, dass die Vorinstanzen dem e-mail der Beklagten vom 30. 3. 2001 unberechtigt den Inhalt einer Kündigungserklärung unterstellt hätten. Das Versenden von Blindkopien eines vom Geschäftsführer formell an sich selbst adressierten e-mails mit einer Änderungskündigung könnte nicht als Kündigungserklärung ausgelegt werden. Auch sei die Kündigung von der Beklagten unzulässigerweise bedingt ausgesprochen wo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 66 Abs 1 JN ist der Wohnsitz einer Person an dem Ort begründet, an welchem sie sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, daselbst ihren bleibenden Aufenthalt zu nehmen. Wesentlich ist beim Wohnsitzbegriff, dass neben dem körperlichen Moment des tatsächlichen Aufenthaltes an einem bestimmten Ort auch das Willensmoment der erweislichen Absicht, dort einen bleibenden Aufe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragstellerin J***** K***** KG, ***** vertreten durch Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH in Wien, wider die Antragsgegnerin Österreichische ***... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Lukas Stärker und Gerhard Loibl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Stephan R*****, vertreten durch Urbanek Lind Schmied Reisch Rec... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. An den gegenteiligen Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO). Im vorliegenden Verfahren begehrt die Bundesrepublik Deutschland von der beklagten Anstalt F***** aus Liechtenstein Zahlung des Gegenwertes von DM ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beklagte vertritt (wie schon in den Vorprozessen 4 Ob 104/03b und 4 Ob 156/03z) den Standpunkt, der in ihr Vertriebssystem eingegliederte Arzt gehöre nicht zu den in § 108 MPG aufgezählten Funktionsträgern, sodass ein Verstoß gegen diese Bestimmung von vornherein ausscheide. Dazu hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung 4 Ob 104/03b bereits erkannt, dass einem in das Vertriebssystem der Beklagten eingegliederten ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile stehen seit längerer Zeit in Geschäftsverbindung. Die Klägerin liefert Gebäudeverglasungen, die Beklagte liefert Teile zu. Der Bestellvorgang war dabei immer gleich. Im Jahr 1998 benötigte die Klägerin für die Fassadenverglasung des Kölner Flughafens 23.000 lfm schwarz eloxierte Abstandhalter. Ein Sachbearbeiter der Klägerin rief am 3. 3. 1998 bei der Beklagten an und erkundigte sich, ob die gewünschten Abstandhalter bis 18. 3. 1998 geliefert werden kön... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wollte am 24. 8. 2002 auf einem von seinem Wohnhaus ca 1 km entfernten Grundstück, auf dem er einen Teil seines Fuhrparkes abgestellt hatte, im Zuge einer Parkplatzvergrößerung Hangsicherungsarbeiten durchführen, wozu auch Schweißarbeiten notwendig waren. Dafür benötigte er den Traktor seines Bruders, um auf der Schaufel des Frontladers einen 150 kg schweren Schweißtrafo in die jeweils erforderliche Position zu bringen. Er wandte sich an seinen bei seinem Br... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ohne auch nur eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu zitieren, macht die Zulassungsbeschwerde der Klägerin geltend, das Berufungsgericht sei von der "stehenden" höchstgerichtlichen Rsp abgewichen, indem es das gegenständliche Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer der Klägerin und dem beklagten Bauunternehmen nicht als Werkvertrag, sondern als Dienstverschaffungsvertrag mit Gerätemiete qualifiziert habe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Spenling sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Carl Hennrich und Alfred Klair als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Rupert S*****, vertreten durch Dr. Alfred Hawel und Dr. Ernst Eypeltauer, Rechtsanwälte in Linz, wider... mehr lesen...
Begründung: Zu I : § 483 Abs 3 ZPO ist gemäß § 513 ZPO auch im Revisionsverfahren analog anzuwenden (vgl Kodek in Rechberger ZPO2 § 513 Rz 1; zu Kosten OGH 3 Ob 2149/96t). Zu römisch eins : Paragraph 483, Absatz 3, ZPO ist gemäß Paragraph 513, ZPO auch im Revisionsverfahren analog anzuwenden vergleiche Kodek in Rechberger ZPO2 Paragraph 513, Rz 1; zu Kosten OGH 3 Ob 2149/96t). Zu II : Der Erstkläger war ab 1990 als Kolporteur bei einer Zeitungsvertriebsgesellschaft mbH & Co... mehr lesen...
Begründung: Die erstklagende und erstgefährdete Partei ist ein als Verein organisiertes Radteam. Die zweit- bis siebentklagenden bzw zweit- bis siebentgefährdeten Parteien (in der Folge werden alle klagenden und gefährdeten Parteien nur mehr als Kläger bezeichnet) sind als Radsportler Mitglieder des Erstklägers. Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Parteien (im Folgenden kurz Beklagter bzw ÖRV) ist der Dachverband und oberstes Gremium der österreichischen Radsportvereine. Er ve... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 AZPO §528 Abs2 Z1 LZPO §528 Abs1 Z1a LZPO §528 Abs2a LEO §78EO §402 Abs1 CEO §402 Abs2 CZPO §402 Abs4 C
Rechtssatz: Aus dem Gemeinschaftsrecht ist nicht ableitbar, dass der Oberste Gerichtshof in Verdrängung der Zugangsbeschränkungen nach nationalem Verfahrensrecht immer anrufbar sein müsse, wenn eine im Sicherungsverfahren angestrebte Entscheidung (auch) von der Lösung einer Frage des Gemeinschaftsrechts abhängt. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** N.V. *****, vertreten durch Neudorfer, Griensteidl, Hahnkampfer, Stapf & Partner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Hannes S*... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Spenling sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Robert Hauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Manfred T*****, Speditionskaufmann, *****, vertreten durch Dr. Tassilo Neuwirth ua, Rechtsan... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 18. August 1987 gemäß § 55 Abs 3 EheG geschieden; es wurde ausgesprochen, dass den Kläger das Verschulden an der Zerüttung der Ehe trifft. Mit Vergleich vom 31. Mai 1989, GZ 2 C 8/89-40, verpflichtete sich der Kläger, der Beklagten ab März 1989 einen wertgesicherten monatlichen Unterhaltsbetrag von 3.000 S = 218,02 EUR zu zahlen. Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes K... mehr lesen...
Norm: GmbHG §16 Abs2ZPO §502 Abs1 HI2ZPO §502 Abs1 HIII8
Rechtssatz: Die Frage, ob ein "wichtiger Grund" für die Abberufung von Gesellschafter-Geschäftsführern gegeben wäre, hängt so sehr von den Umständen des Einzelfalls ab, dass sie regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO bildet, der über den Einzelfall hinaus Bedeutung zukäme. Entscheidungstexte 1 Ob 109/03s ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind zu je 25 % Gesellschafter einer Gesellschaft mbH, deren selbständig vertretungsbefugte Geschäftsführer sowohl der Erstkläger wie auch der Erstbeklagte sind. Letzterer ist seit 1. 4. 1991 Hauptmieter einer Wohnung, die er der Gesellschaft mbH mit Vertrag vom 26. 4. 1991 in Untermiete überließ. Dieses Untermietverhältnis kündigte der Erstbeklagte zum 31. 3. 1999 gerichtlich auf. Bereits am 15. 3. 1999 hatte er das Inventar der Gesellschaft mbH mit Au... mehr lesen...
Begründung: Der für die in der Revision geltend gemachten Rechtsfragen wesentliche Sachverhalt lässt sich dahin zusammenfassen, dass der beklagte Versicherungsangestellte mit der Adoptivtochter eines Kunden der klagenden Sparkasse bekannt ist und für deren Familie Versicherungsangelegenheiten betreut hat. Er vermittelte auch zur Abwendung einer Versteigerung einer Liegenschaft, die wegen Schulden dieser Adoptivtochter bei der Klägerin erfolgen sollte, einen Termin bei einem andere... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verlassenschaft nach dem am 1. November 2001 verstorbenen Marcus W*****, zuletzt wohnhaft ***** vertreten durch Dr. Sonja Schindlholzer, Rechtsanwältin in Salzburg, gegen die be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revisionswerberin vermag keinen erheblichen Mangel des Berufungsverfahrens aufzuzeigen, sondern macht inhaltlich eine Beweisrüge geltend. Gemäß § 535 ZPO ist ein im Wiederaufnahmeverfahren oder wiederaufgenommenen Verfahren ergehendes Urteil des Berufungsgerichtes über eine bei ihm unmittelbar eingebrachte Wiederaufnahmeklage nur mit Revision bekämpfbar. Der Revisionswerber ist daher auf die im § 503 ZPO normierten Revi... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige, ein eheliches Kind des Revisionsrekurswerbers türkischer Staatsangehörigkeit und der Mutter Franziska K*****, einer österreichischen Staatsbürgerin, wurde ohne Wissen des Vaters von ihrer Mutter aus der Türkei nach Österreich gebracht. Mutter und Tochter halten sich seit 17. 5. 2002 im Sprengel des Erstgerichtes auf; ein weiterer ehelicher Sohn ist am 27. 5. 2002 in Österreich zur Welt gekommen und lebt ebenfalls bei der Mutter, die die Absicht hat, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Zeitschrift "P*****". In deren Ausgabe vom 18. 5. 1998 erschien unter der Überschrift "Untreue Hände" ein vom damaligen Redakteur Dr. Hannes R***** verfasster Artikel, der sich mit den Auswirkungen der Machenschaften des ehemaligen Nationalratsabgeordneten Peter R***** befasste. Der Artikel lautet auszugsweise: "Zwei zum Rücktritt gezwungene FPÖ-Parlamentsabgeordnete, die ihren per internationalem Haftbefe... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines im November 1999 gestellten Antrag erklärte das Erstgericht im zweiten Rechtsgang mit Beschluss vom 8. Oktober 2002 den Beschluss des französischen Tribunal de grande Instance de Meaux vom 6. Jänner 1998 zu Registriernummer 97/02682, wonach der Verpflichtete schuldig ist, der Betreibenden monatlich 4.500 FF vom 6. Jänner 1998 bis zum 16. August 2000, somit 21.495 EUR zu bezahlen, für Österreich für vollstreckbar. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhoben... mehr lesen...