Begründung: Im Zwangsversteigerungsverfahren gegen den Verpflichteten wurde dessen das Versteigerungsobjekt bildende Liegenschaft dem Ersteher um 180.000 EUR zugeschlagen. Zugunsten der Revisionsrekurswerberin, die dem Versteigerungsverfahren nicht als betreibende Partei beigetreten ist, sind im Grundbuch die folgenden exekutiven Pfandrechte eingetragen: a) unter CLNR 15a aufgrund des Urteils vom 26. Mai 1997 für die vollstreckbare Forderung von nunmehr 9.593,73 EUR an Kapital sam... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden sowie durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** AG & Co KG, *****, vertreten durch Preslmayer & Partner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei H***** GmbH... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Karin L*****, vertreten durch Mag. Huberta Gheneff-Fürst, Rechtsanwältin Wien, gegen die beklagte Partei V***** GmbH, ***** vertreten durch Dr. Georg Zanger, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unte... mehr lesen...
Begründung: Vorweg ist festzuhalten, dass die Revision der Beklagten gegen die ihr am 22. 5. 2003 zugestellte Berufungsentscheidung - entgegen dem vom Kläger in der Revisionsbeantwortung vertretenen Standpunkt - nicht verspätet ist. Es trifft zwar zu, dass das Rechtsmittel (obwohl es nach § 505 Abs 1 und 2 ZPO beim Prozessgericht erster Instanz einzubringen gewesen wäre) direkt an das Berufungsgericht adressiert wurde; wo die Revision jedoch - wie der Kläger selbst festhält - ber... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt von der Beklagten die Zahlung eines Betrages von ATS 100.000 sA als Teilbetrag einer Kreditforderung, welche sich zuletzt auf ATS 394.902,50 sA belaufen habe. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren durch Zuspruch eines Betrages von EUR 7.267,28 sA statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagten Folge, wies das Klagebegehren ab und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen dieses Urteil erhobene "außerord... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist gemäß § 4 Abs 2 ArbVG kollektivvertragsfähig, die Antragsgegnerin gemäß § 4 Abs 1 ArbVG. Beide Parteien sind daher gemäß § 54 Abs 2 ASGG im dort geregelten besonderen Feststellungsverfahren antragslegitimiert. Der Antragsteller ist gemäß Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG kollektivvertragsfähig, die Antragsgegnerin gemäß Paragraph 4, Absatz eins, ArbVG. Beide Parteien sind daher gemäß Paragraph 54, Absatz 2, ASGG im dort geregelten besonderen Feststell... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug und Mag. Johannes Denk als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Olga J*****, Hausbesorgerin, *****, vertreten durch Dr. Charlotte Böhm, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte P... mehr lesen...
Begründung: Der Erfolg der vorliegenden Oppositionsklagen hängt davon ab, ob der von der klagenden Partei vorgenommenen gerichtlichen Hinterlegung gemäß § 1425 ABGB der auf Grund des vollstreckbaren gerichtlichen Vergleichs vom 31. Jänner 2000 geschuldeten und am 28. Februar 2000 fälligen 1. Rate - statt der Zahlung an die nunmehrigen Oppositionsbeklagten - schuldbefreiende Wirkung zukam, was die zweite Instanz nach Beweiswiederholung verneinte. Die dabei getroffenen Feststellung... mehr lesen...
Begründung: Beide Klagen wurden nach Prozessverbindung ausgedehnt, die Kläger ließen jeweils ihre ursprüngliche, jeweils undifferenzierte Bewertung (2.500 EUR im Hauptverfahren, 5.800 EUR - nach RATG - im verbundenen Verfahren) unverändert. In seiner bestätigenden Entscheidung sprach das Berufungsgericht nur aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Das Erstgericht legte nunmehr die außerordentlichen Revi... mehr lesen...
Begründung: Der beklagte Verein veranstaltete am 24. Juni 2000 ein Hallenfest, für das er bei einer Unterorganisation der Nebenintervenientin einen Toilettenwagen anmietete. Die Eingänge waren über eine mit dem Wagen verschraubte Metalltreppe zu erreichen, die aus fünf jeweils 18 bis 19 cm hohen Stufen besteht. Die Trittflächen bestehen aus Lochblechen; zwischen den Löchern mit einem Durchmesser von etwa 1 cm befinden sich Noppen, die rutschhemmend sein sollen. Auf einer Seite ist e... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei "H*****" *****gmbH, *****, vertreten durch Wolf, Theiss & Partner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. H*****... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 HI1
Rechtssatz: Dass sich die Lösung des Falles nicht unmittelbar aus der Judikatur des Obersten Gerichtshofes ergibt, bewirkt nicht das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO. Entscheidungstexte 2 Ob 164/03m Entscheidungstext OGH 07.08.2003 2 Ob 164/03m 7 Ob 1/08k Entscheidungstext... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei verkaufte Helmut K***** mit Vertrag vom 2. 11. 1999/25. 5. 2000 eine Liegenschaft. Die klagende Partei erklärte sich bereit, einen Teilbetrag von EUR 145.345,67 für den Ankauf der Liegenschaft gegen grundbücherliche Sicherstellung zu finanzieren. Im März 2001 unterfertigten die klagende Partei, der Käufer Helmut K***** und der Treuhänder Notar Dr. Wolfgang Z***** eine Treuhandvereinbarung folgenden Inhalts: "Wir haben uns bereit erklärt, Herrn K***** ... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat die ordentliche Revision zugelassen, weil keine Rechtsprechung auffindbar gewesen sei, in welcher "die grundsätzlich bejahte Haftung allein auf Grund des Bestehens einer Haftpflichtversicherung im Sinn des § 1310 3. Fall ABGB zur Gänze im Rahmen einer derartig... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der von der Klägerin in ihrer außerordentlichen Revision gestellte Abänderungsantrag nach § 508 ZPO ist verfehlt (§ 502 Abs 1 iVm § 502 Abs 5 Z 4 ZPO). Der von der Klägerin in ihrer außerordentlichen Revision gestellte Abänderungsantrag nach Paragraph 508, ZPO ist verfehlt (Paragraph 502, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 502, Absatz 5, Ziffer 4, ZPO). Die Vorinstanzen stellten für den Obersten Gerichtshof bindend f... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß §§ 528a, 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung eines Rekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Im vorliegenden Verfahren (zur "Vorgeschichte" siehe 7 Ob 301/01t) ist allein noch strittig, ob bzw inwieweit die an sich unstrittige Klagsforderung zufolge einer außergerichtlichen Aufrechnungserklärung der Beklagten durch de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist (§ 502 Abs 1 ZPO). Eine Rec... mehr lesen...
Norm: ABGB §1167ZPO §502 HIII5
Rechtssatz: Ob der Besteller eine Verbesserung verlangt bzw jedenfalls mit einer solchen einverstanden ist, kann immer nur aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles beurteilt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 152/03x Entscheidungstext OGH 10.07.2003 2 Ob 152/03x European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1) Das Problem des etwaigen Ersatzes der Sowieso-Kosten stellt sich dort, wo ein Werk einen bestimmten Erfolg aufweisen soll, dieser Erfolg aber nicht erreicht wird, weil mit dem laut Vertrag qualitativ und/oder quantitativ einzusetzenden Mitteln dieser Erfolg nicht erreichbar ist (Reischauer in Rummel³ ABGB § 932 Rz 20 l mwN); es ist also immer zuerst zu prüfen, ob die im Vertrag genannten Eigenschaften wirklich vereinbart... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die klagende Partei, die als Haftpflichtversicherer der T***** GmbH an ihre Versicherungsnehmerin auf Grund eines Ölschadens Versicherungsleistungen erbracht hat, begehrt die von ihr geleisteten Zahlungen von der Beklagten gemäß § 67 VersVG mit der Behauptung ersetzt, diese habe den Schaden zu vertreten. Die klagende Partei, die als Haftpflichtversicherer der T***** GmbH an ihre Versicherungsnehmerin auf Grund eines Ölschad... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit der am 17. 4. 2001 eingebrachten Klage die Verurteilung der beklagten Partei zur Zahlung von S 80.000 (nunmehr EUR 5.813,83) samt 4 % Zinsen seit 1. 1. 2001. Sie habe einen von der beklagten Partei ausgerichteten Studienlehrgang für Psychomotorik und Motopädagogik besucht, wobei ihr von der beklagten Partei zugesagt worden sei, mit der Absolvierung dieses als "postgradualer Studienlehrgang an der Donauuniversität Krems" bezeichneten Lehrganges se... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte, der türkischer Staatsbürger ist, unterfertigte anlässlich der Besichtigung der zwei Kaufobjekte am 23. Mai 2000 das mit "verbindliches Anbot" überschriebene von der Klägerin stammende Schriftstück. Es wurde festgehalten, dass über Vermittlung der Klägerin die zwei Häuser zu einem bestimmten Kaufpreis und bestimmten Übergabstermin gekauft werden. Unter anderem ist geregelt: "Der Mieter/Käufer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass mit Unterfertigung dieses ... mehr lesen...
Begründung: Die außerordentliche Revision der Beklagten ist mangels erheblicher Rechtsfragen im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO unzulässig: Die außerordentliche Revision der Beklagten ist mangels erheblicher Rechtsfragen im Sinne des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO unzulässig: Rechtliche Beurteilung 1. Zum Leistungsverweigerungsrecht (§ 1052 ABGB): 1. Zum Leistungsverweigerungsrecht (Paragraph 1052, ABGB): Zur Unbehebbarkeit des in Bodensetzungen bestehenden M... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger absolvierte vom Herbst 1996 bis Ende April 1998 das von der Beklagten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts, angebotene viersemestrige Studium der Psychomotorik und Motopädagogik. Er bezahlte dafür einen Studienbeitrag von EUR 1.453,46 je Semester, demnach insgesamt EUR 5.813,83. Der Kläger begehrte mit seiner am 17. 4. 2001 beim Erstgericht eingebrachten Klage den Zuspruch dieses Betrages mit der wesentlichen
Begründung: , die Beklagte habe ihm zugesag... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Der Kläger begehrt die Zahlung von EUR 39.035,44 als restlichen Werklohn für die von der Gemeinschuldnerin bei den Bauvorhaben Pöchlarn und Rudolfstraße erbrachten Dachdecker-, Isolierungs- und Spenglerarbeiten. Die beklagte Partei wendete ein, die Gemeinschuldnerin... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1. 8. 1982 als Balletttänzer in dem von den beklagten Parteien betriebenen Landestheater engagiert, wobei jeweils - entsprechend der Spielsaison - Bühnendienstverträge für den Zeitraum vom 1. 8. eines Jahres bis zum 31. 7. des Folgejahres geschlossen wurden, zuletzt für die Zeit vom 1. 8. 2000 bis 31. 7. 2001. Knapp vor dem 10. 10. 2000 kam es zu einer Besprechung zwischen dem Kläger, dem Theaterintendanten und dem Ballettdirektor, bei dem über Vors... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 50... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 50... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer, Dr. Spenling, Dr. Kuras und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Stefan Langer, Rechtsanwalt, 1030 Wien, Ölzeltgasse 4, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der J***** GmbH, wider die beklagte ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die Klägerin begehrt an der "Donauuniversität ... mehr lesen...