Entscheidungsgründe: Die Kläger sind die beiden Miteigentümer der Liegenschaft EZ 62 GB ***** mit der Anschrift E*****straße 11. Dieser Liegenschaft wurde das Wegegrundstück Nr. 471/1 (künftig: Weg) mit Beschluss des Bezirksgerichtes Leoben vom 11. 2. 2002 aus der EZ 50.000 (öffentliches Gut) mit Wirkung vom 1. 3. 2002 lastenfrei zugeschrieben. Mit dem am 30. 3. 2000 rechtskräftig gewordenen Urteil des Bezirksgerichtes Leoben vom 28. 9. 1999, 5 C 1529/96f, war die Gemeinde St. P****... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte von den beklagten Parteien, das Betreten des von der klagenden Partei auf einer bestimmten Liegenschaft betriebenen und zuvor von der erstbeklagten Partei gepachteten Pflegeheims zu unterlassen. Im Pachtvertrag sei zwar ein Inspektionsrecht der erstbeklagten Partei vereinbart worden, der Zweitbeklagte habe dieses aber entgegen der Vereinbarung mehrmals und unbefugt ohne Vorankündigung ausgeübt und den Pflegebetrieb gestört. Wegen seines unber... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft Grundbuch M***** EZ 43, zu der bis zum Jahr 2004 auch das GSt Nr 141/2 (alt) gehörte. Aufgrund eines 1994 rechtskräftig gewordenen Urteils aus dem Jahr 1992, dem eine Teilungsvereinbarung aus dem Jahr 1973 zugrunde lag, war der Kläger verpflichtet, in einen Teilungsplan und in Grundbuchshandlungen zur Realteilung dieses Grundstücks einzuwilligen. Die Beklagte setzte diesen Anspruch im Jahr 2004 durch Exekution nac... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien waren als Geschwister je Hälfteeigentümer des Grundstücks (GSt) Nr 141/2 der EZ 43 .... Der Beklagte ist aufgrund eines rechtskräftigen Urteils (hg. 2 Ob 540/93) verpflichtet, in die Realteilung dieser Liegenschaft einzuwilligen. Die Klägerin führte zur Durchsetzung des Teilungsanspruchs Exekution. Noch vor der rechtskräftigen Verbücherung ihres Alleineigentums an dem vom GSt Nr 141/2 abzutrennenden Grundstück (Nr 141/3 neu) begehrte sie mit der am 14. Jänne... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte fest, dass zugunsten eines im Eigentum des Klägers stehenden Grundstücks das Recht des Gehens über ein im öffentlichen Gut der beklagten Gemeinde stehendes Grundstück besteht und verpflichtete die beklagte Partei zur Zustimmung zur Verbücherung des Gehrechts. Das auf Feststellung und Verbücherung des Rechts des Fahrens gerichtete Mehrbegehren des Klägers wurde abgewiesen. Mit der angefochtenen Entscheidung gab das Berufungsgericht der Berufung d... mehr lesen...
Begründung: Dem Verfahren liegt eine Deckungs- als Feststellungsklage zugrunde, welche von der klagenden Partei (gemäß § 56 Abs 2 JN) - unbeanstandet - mit EUR 72.000 bewertet worden war. Während das Erstgericht dem (modifizierten) Klagebegehren stattgab, wurde dieses über Berufung der beklagten Partei vom Gericht zweiter Instanz abgewiesen und weiters ausgesprochen, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Ein Ausspruch über den Wert des Entscheidungsgegenstands im Beru... mehr lesen...
Begründung: Auf einem Grundstück der Klägerin ist die Belastung mit einem „Geh- und Fahrweg" zugunsten des Grundstücks der Beklagten verbüchert. Die Klägerin begehrt die Erklärung des teilweisen Erlöschens dieser Dienstbarkeit auf einer näher bezeichneten Teilfläche des dienenden Grundstücks sowie die Einwilligung der Beklagten zur Einverleibung der Teillöschung im Grundbuch. Hilfsweise wird die Feststellung begehrt, dass hinsichtlich der Teilfläche „kein wie auch immer gearteter ... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft des Beklagten wird durch einen über die Nachbarliegenschaft des Klägers führenden Servitutsweg erschlossen, der sowohl vom Kläger und dessen Mieterin als auch vom Beklagten und dessen Mietern benützt wird. Der Kläger begehrte vom Beklagten anteilige Wegeerhaltungskosten von insgesamt 8.300 EUR, wobei er von einen vom Beklagten zu tragenden Kostenanteil von einem Drittel ausging. Der Beklagte beantragte die Abweisung der Klage, bestritt das Begehren dem... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist aufgrund eines Exekutionstitels gegenüber dem Beklagten als Vermieter verpflichtet, den von ihm in seiner Wohnung gehaltenen Hund binnen 14 Tagen zu entfernen und ab sofort jede weitere Hundehaltung in der Wohnung zu unterlassen. Der Kläger begehrte, die aufgrund des genannten Exekutionstitels bewilligte Exekution gemäß § 355 EO für unzulässig zu erklären bzw den Anspruch auf Unterlassung für erloschen zu erklären. Der Kläger begehrte, die aufgrund des ... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht verwarf mit der angefochtenen Entscheidung die vom Kläger gegen das Urteil des Erstgerichtes erhobene Nichtigkeitsberufung aus den geltend gemachten Gründen des § 477 Abs 1 Z 1, 2 und 3 ZPO und bestätigte im Übrigen das Urteil des Erstgerichtes, mit welchem das vom Kläger erhobene Unterlassungs- und Feststellungsbegehren abgewiesen wurde. Das Berufungsgericht sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die Anträge der Antragsteller auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Antragsgegnerin ab. Mit dem ersten angefochtenen Beschluss wies das Rekursgericht zwar den Rekurs der Drittantragstellerin zurück, gab den Rekursen der übrigen Antragsteller aber Folge, hob den Beschluss des Erstgerichtes auf und trug ihm die neuerliche Entscheidung über die Konkurseröffnungsanträge nach Verfahrensergänzung auf. Es nahm in seinen Beschluss keinen... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren, den näher bezeichneten Grenzverlauf zwischen der in ihrem Hälfteeigentum stehenden Liegenschaft und dem öffentlichen Gut festzustellen, und die Beklagte schuldig zu erkennen, der Vermarkung des Grenzverlaufs zuzustimmen. Eventualiter begehren die Kläger die Feststellung, dass der Grenzverlauf der Katastergrenze entspreche. Die Kläger bewerteten ihre Begehren in der Klage wie folgt "Feststellung eines Grenzverlaufs StrW RAT ATS 60.000, JN ATS 300.00... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Facharzt und seit 1. Oktober 1994 Mieter von Ordinations- und Wohnräumen sowie von zwei - zu einem Raum vereinigten - Kellerabteilen in einem Haus, dessen Eigentümer (und Vermieter) der Beklagte ist. Das Haus, in dem das Bestandobjekt liegt, wurde aufgrund der Baubewilligung vom 1. 2. 1994 errichtet; in dieser war als Auflage vorgesehen, "dass die maßgebliche Rückstauebene, welche 10 cm über dem Straßenniveau liegt, bei Anschlüssen, die unterha... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte zuletzt (nach mehrmaliger Klagsänderung) den Zuspruch von EUR 12.457,58 sA. Dazu erhob sie noch mehrere Herstellungs-, Feststellungs- und Einwilligungsbegehren. Das Berufungsgericht gab mit seinem Urteil vom 21. 10. 2003 den Berufungen beider Streitteile teilweise Folge, wobei es aussprach, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands insgesamt EUR 20.000,-- nicht übersteige und die Revision nicht zulässig sei. Die Klägerin stellte gemäß § 508 Abs 1 ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht die vom Erstgericht aufgrund Zuwiderhandels des Verpflichteten gegen einen Unterlassungstitel verhängte (weitere) Beugestrafe von 2.000 EUR aufgehoben und den Strafantrag des Zweitbetreibenden abgewiesen. Es sprach aus, der Wert der Entscheidungsgegenstands übersteige nicht 4.000 EUR; der Revisionsrekurs sei (daher) jedenfalls unzulässig. Die Bewertung des Entscheidungsgegenstands orientiere sich an der Bewertung im ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem auf titellose Benützung eines Hauses gestützten Räumungsbegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Eine Bewertung des Entscheidungsgegenstands sei gemäß § 502 Abs 5 ZPO nicht erforderlich. Welchen konkreten Tatbestand dieser gesetzlichen Bestimmung das Berufungsgericht für verwirklicht hielt, ist dessen Entscheidung nicht zu entnehmen. Das Berufungsgericht best... mehr lesen...
Begründung: Die klagende GmbH errichtete als Generalunternehmerin für den Erst- und die Zweitbeklagte ein Fertighaus (ohne Keller) auf Grund des Kaufvertrags vom 29. Juni 1996 und des Werkvertrags vom 29. Juni 1996 (zwei Vertragsurkunden). Die Auftraggeber verpflichteten sich zur treuhändigen Hinterlegung einer Bankgarantie über 2,688 Mio S, nämlich für die Kosten des Hauses abzüglich einer Anzahlung von 90.000 S, beim Drittbeklagten. Die garantierende Bank sollte sich zur Auszahlun... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger wurden auf Grund eines Erbübereinkommens im Verlassenschaftsverfahren nach ihrem am 8. 2. 1996 verstorbenen Onkel Eigentümer von vier Grundstücken, eines in der Natur aus fünf Grundstücken bestehenden Feldes. Grundlage des Erbübereinkommens war eine Legatsanordnung des Verstorbenen zu Gunsten der Kläger. Erst im Jahr 2000 wurde den Klägern bewusst, dass zur Liegenschaft ein fünftes Grundstück gehört, das der Verstorbene ihnen ebenfalls vermachen habe wollen... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist das Begehren auf Feststellung der Haftung des Beklagten für den Ersatz aller Verbindlichkeiten des Klägers im Zusammenhang mit einem Leasingvertrag, das in der Klage mit S 12.500,-- bewertet wurde. Das Berufungsgericht sprach in der angefochtenen Entscheidung aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands EUR 4.000 nicht übersteige und die Revision (daher) jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Gemäß §... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte zunächst, das Gericht möge feststellen, dass die seit 1. 1. 1995 fortgeführte Praxis der Erhebung von 10 % an Umsatzsteuer auf sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten des Hausbesorgers, die Versicherungsleistungen und die Grundsteuer, die der Klägerin als Mitglied der WEG weiterverrechnet würden und werden, sei gesetzlich nicht erforderlich. Das Feststellungsbegehren bewertete sie mit S 500. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 6. 7. ... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht gab (nach der in Rechtskraft erwachsenen Abweisung des Hauptbegehrens) der Berufung des Beklagten weder in Ansehung des klagestattgebenden Eventualbegehrens auf Leistung von 82.536,61 S (= 5.998,17 EUR) noch in Ansehung eines weiteren Eventualbegehrens auf Feststellung Folge; es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands hinsichtlich dieser Eventualbegehren 4.000 EUR, nicht jedoch 20.000 EUR übersteige und die ordentliche Revision nicht z... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Der Kläger begehrt Schadenersatz von der beklagten Partei mit der
Begründung: , er habe sich nach Beratung durch die beklagte Partei an einer in der Folge insolvent gewordenen GmbH mit einer Einlage von S 100.000 beteiligt. Die beklagte Partei habe wesentliche und entscheidungsrele... mehr lesen...
Begründung: Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt - wie der Oberste Gerichtshof geprüft hat - nicht vor; dies bedarf gemäß § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner weiteren
Begründung: . Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt - wie der ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Beklagte sind Hauptmieterinnen übereinanderliegenden Wohnungen. Die Klägerin begehrte, die Beklagte schuldig zu erkennen, jede störende Lärmerregung aus ihrer Wohnung, insbesondere "durch Herumstampfen und Hüpfen in der Wohnung, lautes Radiospielen, Klopfen und zu Bodenwerfen von Gegenständen etc" sowie ferner "das Herabwerfen von Gegenständen sowie das Herabschütten von Flüssigkeiten" auf den Balkon der Klägerin zu unterlassen. Dieses Unterlassung... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Klagebegehren auf Unzulässigerklärung einer Räumungsexekution sowie auf Feststellung der Unwirksamkeit des gerichtlichen Räumungsvergleichs vom 5. 9. 2000 und des Kaufvertrags vom 1. 9. 2000 als nichtig ab. Mit dem angefochtenen Urteil bestätigte das Berufungsgericht die erstgerichtliche Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Einen Bewertungsausspruch enthält dieses Urteil nicht. Rechtliche ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte zuletzt die Zahlung von 1.108,82 EURO sA (= 15.257,71 S sA) und die Räumung einer Wohnung infolge einer von Anfang an titellosen Benützung, weil mit dem Beklagten niemals ein Mietvertrag geschlossen worden sei. Der Beklagte wendete ein, aufgrund eines Mietvertrags mit der klagenden Partei Mieter der streitverfangenen Wohnung zu sein. Das Erstgericht wies das Zahlungsbegehren ab und gab dem Räumungsbegehren statt. Das Berufungsgericht bestäti... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerinnen begehren von den beiden beklagten Liegenschaftsnachbarn und vom Drittbeklagten als Nutzungsberechtigten der belasteten Liegenschaft die Zustimmung zur Einverleibung einer ersessenen Wegeservitut im Grundbuch, die Beseitigung von Absperrungen und die Unterlassung der Errichtung von Hindernissen und Einschränkungen an der Benützung dieses Weges. Die Vorinstanzen gaben dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht sprach aus, dass der Wert des Entsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs4 IVZPO §508 Abs3
Rechtssatz: Gegen einen Abänderungsausspruch des Berufungsgerichtes nach § 508 Abs 3 ZPO ist ein Rekurs des Revisionsgegners unzulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 140/01s Entscheidungstext OGH 27.06.2001 7 Ob 140/01s 2 Ob 151/02y Entscheidungstext OGH 20.06.2002 2 Ob 151/02y ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hatte mit Kaufvertrag vom 8. 6. 1989 um 3,360.000 S ein rund 9000 m2 großes Grundstück vom Bruder des Klägers erworben. Dieses Grundstück war Bestandteil der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuchs R*****. Die Liegenschaft war mit einem Vorkaufsrecht des Klägers belastet. Dieser äußerte sich zur geplanten lastenfreien Abschreibung des Grundstücks in einem Aufforderungsverfahren nach den §§ 4 f LiegTeilG nicht. Das Grundstück wurde abgeschrieben, für den Kä... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger stützten das auf einen Vorraum bezogene Räumungsbegehren auf titellose Benützung durch die Beklagte nach dem Widerruf eines Prekariums. Überdies begehrten sie, die Haftung der Beklagten für ihren aus der Verzögerung der Räumung "über den 24. 9. 1994 hinaus" entstehenden Schaden festzustellen. Das Feststellungsbegehren. erhoben zunächst alle drei Kläger. In der mündlichen Verhandlung vom 15. 4. 1999 zog der Erstkläger seine Feststellungsklage zurück (ON 32 S ... mehr lesen...