Norm: JN §58 Abs1ZPO §500 Abs2 Z1 IIiZPO §500 Abs3ZPO §500 Abs4 IIIb
Rechtssatz: Mit dem Begehren auf Unterlassung von Eingriffen in eine Dienstbarkeitsberechtigung wird kein Recht auf Bezug von wiederkehrenden Nutzungen im Sinne des § 58 Abs 1 JN geltend gemacht (so schon 7 Ob 528/91). Der Streitwert ist - für das Berufungsgericht nicht bindend - vom Kläger anzugeben. Entscheidungstexte 2 O... mehr lesen...