Begründung: Das Berufungsgericht hob das Ersturteil, mit dem das Begehren der Klägerin auf eidliche Vermögensangabe durch die Beklagten (Art XLII Abs 1 EGZPO) abgewiesen worden war, unter Rechtskraftvorbehalt auf und verwies die Rechtssache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurück. Rechtliche Beurteilung Da der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat, nicht in einem Geldbetrag besteht, ist zur Beurteilun... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 21. April 1983, 5 Cg 595/82-9, schuldig erkannt, ab sofort dafür zu sorgen, daß seine Ehegattin es unterlasse, in einem von ihr geführten gastgewerblichen Betrieb im Freien mehr als 40 Sitzplätze aufzustellen. Mit Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 27. Juni 1983, 5 R 187/83, wurde dieses Urteil bestätigt und ausgesprochen, daß der Wert des Streitgegenstandes 60.000 S, nicht aber 300.000 S übersteig... mehr lesen...
Begründung: Der Erst- und der Zweitkläger sowie der Beklagte sind Brüder, der Drittkläger ist der Sohn des Erstklägers. Der Erstkläger ist zu 3/8, der Beklagte ist zu 5/8 Eigentümer der Liegenschaft EZ 559 KG Neudorf mit dem Grundstück Nr. 11 Haus KNr. 8 samt Wohn- und Wirtschaftsgebäude im Ortsried, das dem Beklagten als Hofstelle dient. Weiters sind der Erstkläger zu 3/8, der Zweitkläger zu 1/8, der Drittkläger zu 2/8 und der Beklagte zu 2/8 Miteigentümer der Liegenschaft EZ 558... mehr lesen...
zurückgewiesen (§ 528 a ZPO), weil der angefochtene Beschluß gemäß Rechtliche Beurteilung § 18 Abs. 4 ZPO abgesondert unanfechtbar ist und überdies 1) der Bewertungsausspruch des Berufungsgerichtes unanfechtbar (3 Ob 625/86 uva., zuletzt 6 Ob 580/87) und für den Obersten Gerichtshof bindend ist (7 Ob 655, 661, 662/84 uva. zuletzt 4 Ob 315/87) und 2) den Nebenintervenienten im Falle des Unterliegens der Beklagten Regreßverpflichtungen drohen, so daß durch den A... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte im Sinne des auf Räumung einer Wohnung gerichteten Klagebegehrens. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagten nicht Folge und sprach aus, daß der Wert des Streitgegenstandes S 15.000, nicht aber S 60.000 übersteige. Rechtliche Beurteilung Die Beklagte bekämpft das Urteil des Berufungsgerichtes mit einem als außerordentliche Revision bezeichneten Rechtsmittel, welches jedoch nicht zulässig ist. Gemäß § 502 Abs 3 ... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien vertreiben auf dem österreichischen Markt Geschirrspülmittel, die klagende Partei "Palmolive" und die beklagte Partei "Sunlicht". Seit 1984 vertreibt die klagende Partei ihr Geschirrspülmittel "Palmolive" in grünen Flaschen, die mit einem besonderen Verschluß (sogenannter "Komfortverschluß" laut Beilage A) ausgestattet sind. Für diesen Verschluß hat die Muttergesellschaft der klagenden Partei, die C***-P*** C***, New-York, 300 Park Avenue, bei der Kammer... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Verurteilung der Beklagten zur Herausgabe eines PKW. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht hob dieses Urteil des Erstgerichtes unter Rechtskraftvorbehalt auf und verwies die Rechtssache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurück. Es sprach aus, daß der Beschwerdegegenstand S 15.000,-- übersteigt. Seinen Rechtskraftvorbehalt begründete es damit, daß Rechtsfragen im Sinne des § 502 Abs. 4 Z 1 ZPO... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsendbeschluß des Bezirksgerichtes Bad Aussee vom 11. Juli 1983, C 59/83-9, wurde festgestellt, daß der damalige Beklagte, DDr. Peter S***, die damalige Klägerin, Dr. Monika S***, dadurch, daß er das Haus Altaussee, Puchen 271, durch Anbringung von neuen Schlössern an den Hauseingangstüren versperren ließ, im ruhigen Besitz des "Mitbesitzrechtes" dieses Hauses gestört hat, und den Störer verpflichtet, an den Hauseingangstüren das frühere Schloß wieder anzu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die prozessual zulässige Bewertung ist mangels Verstoßes gegen gesetzliche Bewertungsrichtlinien vom Obersten Gerichtshof nicht überprüfbar. Die Verneinung einer Bescheinigung der Konkursvoraussetzungen beruht hier nicht auf der unrichtigen Lösung iS des § 502 Abs.4 Z 1 ZPO erheblicher Rechtsfragen. Anmerkung E09609 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IICZPO §500 Abs4 IVZPO §501
Rechtssatz: Wenn schon das Erstgericht über einen Streitgegenstand entschieden hat, der an Geldeswert S 15.000,-- nicht übersteigt, ist das Gericht zweiter Instanz an den vom Kläger als Wert des Streitgegenstandes angegebenen Betrag gebunden und es steht ihm nicht frei, abweichend von der Bewertung des Klägers auszusprechen, daß eine der in § 500 Abs 2 Z 1 - 3 ZPO genannten Wertgrenzen überschritt... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger gaben den Wert des nicht in einem Geldbetrag bestehenden Streitgegenstandes (Erwirkung der Zuschreibung eines etwa 100 m 2 großen Trennstückes ihres Grundstücks 889 der Liegenschaft EZ 220 II KG Görtschach mit Gödnach zur Liegenschaft des Beklagten EZ 36 I derselben Katastralgemeinde) in der Klage mit S 6.000,- an. Der Beklagte erhob die Einrede der Unzulässigkeit des (streitigen) Rechtsweges und beantragte im übrigen die Abweisung des Klagebegehrens. Das ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte zunächst die Feststellung, die beklagte Partei habe von Walter und Juliane H***** die in einem Anhang zu einem Kaufvertrag vom 11. 1. 1970 und 28. 4. 1970 angeführten Gegenstände unredlich erworben. In der Folge stellte sie das Eventualbegehren, es werde feststgestellt, dass ein rechtskräftiger und rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Walter und Juliane H***** und der beklagten Partei, mit welchem die beklagte Partei die in dem Verzeichnis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte vom Erstbeklagten als Kreditnehmer und von der Zweitbeklagten als Bürgin und Zahlerin die Bezahlung von S 1,180.726,63 s.A., wobei die Exekution hinsichtlich der Zweitbeklagten hinsichtlich des Betrages von S 804.362,50 s.A. auf die Pfandliegenschaften EZ 876 II und 932 II, beide KG Ötz, eingeschränkt ist. Die Beklagten beantragten die Abweisung des Klagebegehrens. Der Kassenleiter der Klägerin habe ausdrücklich die Stundung der Kredite z... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beantragte unter Berufung auf § 1118 ABGB das Urteil, daß der zwischen den Parteien über näher bezeichnete Räume (samt Inventar) abgeschlossene Mietvertrag aufgehoben und der Beklagte verpflichtet sei, diese Räumlichkeiten von den persönlichen Fahrnissen geräumt der Klägerin zu übergeben. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht hob das Urteil des Erstgerichtes unter Rechtskraftvorbehalt auf und verwies die Rechtssache zur neuerlichen ... mehr lesen...
Begründung: Johann A hat nach dem mit Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 27. Juni 1983, 5 R 187/83, bestätigten Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 21. April 1983, 5 Cg 595/82-9, ab sofort dafür zu sorgen, daß seine Ehegattin, Monika A, es unterläßt, in dem von ihr auf den Grundstücken 164/2 und 27 je KG B am C geführten gastgewerblichen Betrieb im Freien mehr als 40 Sitzplätze für gastgewerbliche Zwecke aufzustellen. Josef A hatte die Höhe seines Interesses mit 70.00... mehr lesen...
Norm: ZPO idF ZVN 1983 §500 Abs4 IV
Rechtssatz: Zurückweisung des Rekurses, weil der Bewertungsausspruch gemäß § 500 Abs 4 erster Satz ZPO überhaupt nicht und der Ausspruch der Unzulässigkeit der Revision nicht selbständig mit Rekurs, sondern nur im Rahmen der außerordentlichen Revision mit Zulassungsbeschwerde bekämpfbar ist. Entscheidungstexte 5 Ob 1538/84 Entscheidungstext OGH 20.12.... mehr lesen...
zurückgewiesen, Rechtliche Beurteilung weil der Bewertungsausspruch gemäß § 500 Abs 4 erster Satz ZPO überhaupt nicht und der Ausspruch der Unzulässigkeit der Revision nicht selbständig mit Rekurs, sondern nur im Rahmen der außerordentlichen Revision, die hier nicht zugleich erhoben wurde, mit Zulassungsbeschwerde bekämpfbar ist. Anmerkung E08907 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:0... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Stix als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kralik, Dr. Vogel, Dr. Kropfitsch und Dr. Zehetner als Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. B***** K*****, vertreten durch Dr. Kuno Ther, Rechtsanwalt in Villach, wider die beklagte Partei K*****Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Gewolf, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wegen S 24.45... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z1 IIE1ZPO §500 Abs4 Satz1 IVaZPO §508aAußStrG 2005 §59 Abs2AußStrG 2005 §59 Abs3AußStrG 2005 §59 Abs4 Satz1
Rechtssatz: An die Bewertung des Streitgegenstandes durch das Berufungsgericht ist auch der OGH gebunden. Entscheidungstexte 7 Ob 655/84 Entscheidungstext OGH 11.10.1984 7 Ob 655/84 8 Ob 591/84 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs4 IVaZPO §519 Abs1 Z3 DZPO §526 Abs2 E
Rechtssatz: Ein Rechtskraftvorbehalt, dessen
Begründung: zwar erkennen lässt, dass das Berufungsgericht dabei den Zulassungsbereich vor Augen hatte, ersetzt die erforderlichen Aussprüche über die Bewertung des Streitgegenstandes nicht. Entscheidungstexte 6 Ob 598/84 Entscheidungstext OGH 07.06.1984 6 Ob 598/84 Veröff: RZ 1984/87... mehr lesen...
Norm: ZPO idF ZVN 1983 §500 Abs4 IIIaZPO §502 Abs4 Z1 H
Rechtssatz: Die außerordentliche Revision ist zulässig, wenn Nichtigkeit infolge mangelnder Vertretungsbefugnis geltend gemacht wird. Entscheidungstexte 5 Ob 516/84 Entscheidungstext OGH 17.01.1984 5 Ob 516/84 3 Ob 121/90 Entscheidungstext OGH 17.10.1990 3 Ob 121/90 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §415ZPO §416 Abs2ZPO §500 Abs2 Abs4 IIa IIIa IVZPO §502 Abs2 Abs3 Abs4 Abs5 HIV2
Rechtssatz: Bei einem nach § 415 ZPO vorbehaltenen Urteil des Berufungsgerichtes kommt es für die Beurteilung der Frage, ob bei Prüfung der Zulässigkeit der Revision von der Rechtslage vor oder nach dem Inkrafttreten der ZVN 1983 auszugehen ist, auf den Tag an, an dem die Entscheidung tatsächlich gefällt wurde. Das einem vorbehaltenen Urteil beigesetzte D... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs4 IV
Rechtssatz: Der in Beschlußform ergangene Auftrag des OGH an das BerG, die Streitwertbemessung hinsichtlich jeder der beiden streitverfangenen Einlagebücher gesondert vorzunehmen, ist unanfechtbar. Zwangsläufig gilt dies auch für den in dessen Ausführung ergangenen Beschluß des Berufungsgerichtes, das an die Rechtsansicht des OGH gebunden ist. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...
Das Berufungsgericht hat das erstrichterliche Urteil aufgehoben und die Sache an die erste Instanz rückverwiesen. Es sprach die Rechtsansicht aus, daß der von der beklagten Partei erst bei der Streitverhandlung geltend gemachte Mangel der Aktivlegitimation, weil verspätet erhoben, im Verfahren nicht zu berücksichtigen sei und das Erstgericht nur zu prüfen habe, ob der geltend gemachte Kündigungsgrund gegeben sei oder nicht. Das Erstgericht erklärte nach Verfahrensergänzung die Kündigu... mehr lesen...
Die Klägerin kundigte dem Beklagten das diesem vermietete Geschäftslokal im Hause D.gasse unter Geltendmachung des Kündigungsgrundes des § 19 Abs. 2 Z. 10 MietG. mit der Begründung: auf, daß der Beklagte einen Teil dieses Lokales, und zwar das gassenseitig gelegene Verkaufslokal, gegen eine im Verhältnis mit dem von ihm für das ganze Geschäftslokal zu entrichtenden Mietzins von 68 S monatlich unverhältnismäßig hohe Gegenleistung, und zwar gegen einen Untermietzins von 460 S monatlich, ... mehr lesen...