Norm
EheG §60Rechtssatz
Zufolge Unwirksamkeit einer nur für den Fall der Stattgebung der Hauptklage erhobenen bedingten Widerklage liegt, soweit die Untergerichte ihre Entscheidungen auf der Grundlage der Widerklage gefällt haben, ein Nichturteil vor, weil die Entscheidungen insoweit den begrifflichen Grundvoraussetzungen eines Zivilurteils nicht entsprechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0041867Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.04.2013