Norm: AußStrG §16 BII2gZPO §477 Z4 D4
Rechtssatz: Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist nur dann gegeben, wenn das Gericht überhaupt die Möglichkeit hatte, das rechtliche Gehör wahrzunehmen. Dies setzt voraus, daß das Gericht den Aufenthalt jener Person, die ihren Standpunkt vor Gericht darlegen will, kennt. Entscheidungstexte 7 Ob 542/87 Entscheidungstext OGH 26.03.1987 7 O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2gZPO §477 Z4 D4
Rechtssatz: Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist nur dann gegeben, wenn das Gericht überhaupt die Möglichkeit hatte, das rechtliche Gehör wahrzunehmen. Dies setzt voraus, daß das Gericht den Aufenthalt jener Person, die ihren Standpunkt vor Gericht darlegen will, kennt. Entscheidungstexte 7 Ob 542/87 Entscheidungstext OGH 26.03.1987 7 O... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsmittelwerber sind gesetzliche Erben, denen mit Beschluß des Erstgerichtes vom 19.12.1984 (ON 26) die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses überlassen wurde. Maria S***, die Lebensgefährtin des Erblassers, ist im Besitz von zwei Sparbüchern, die ihr der Erblasser vor seinem Ableben mit dem Bemerken übergab, daß sie diese im Falle seines Todes behalten könne. Nach dem Standpunkt der gesetzlichen Erben liegt eine wirksame Schenkung nicht vor. Sie stellten den ... mehr lesen...
Begründung: Der am 28.November 1985 verstorbene Aldo Johann Z*** hinterließ ein Testament, in dem er seine Ehegattin Ernestine Z*** zur Alleinerbin einsetzte. Weiters hielt er fest, daß er seinem Sohn aus der Ehe mit Ernestine Z*** die ihm gehörende Hälfte der Liegenschaft EZ 769 KG St. Martin auf den Todesfall geschenkt habe, wobei diese Schenkung auf den Pflichtteil anzurechnen sei. Seiner Tochter aus erster Ehe, Britta DE P***, vermachte er Liegenschaftsanteile und hielt fest, ... mehr lesen...
Begründung: Der am 30. Dezember 1984 verstorbene Elmar A*** war Alleineigentümer von 23 Liegenschaften, Miteigentümer von zwei Liegenschaften und war auch an Gesellschaften beteiligt. Er hinterließ nach den Forderungsanmeldungen Schulden in der Höhe von rund 25 Millionen S. Zum Todeszeitpunkt waren außerdem einige Rechtsstreite bei Gericht anhängig. Der Erblasser setzte in seinem Testament vom 27. Jänner 1980 seine Ehegattin Dorothea A*** zur Alleinerbin ein und bedachte (neben ei... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte wurde am 17.2.1975 von Monika S***, nunmehr verehelichte F***, als uneheliches Kind geboren. 1981 gab der Ehemann der Mutter der Beklagten seinen Familiennamen. Sowohl die Mutter als auch das beklagte Kind sind österreichische Staatsbürger und waren dies auch bei der Geburt der Beklagten. Am 6.3.1975 nahm die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems, Jugend- und Gesundheitsfürsorge-Außenstelle Grünburg (im folgenden kurz Jugendamt) mit der Mutter eine... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII1bZPO §477 A2
Rechtssatz: Verfahrensverstöße begründen Nichtigkeit im Sinne des § 16 Abs 1 AußStrG nur dann, wenn sie für die Sachentscheidung von ganz entscheidender Bedeutung sind. Entscheidungstexte 8 Ob 703/86 Entscheidungstext OGH 22.01.1987 8 Ob 703/86 5 Ob 547/86 Entscheidungstext OGH 19.05.1987 ... mehr lesen...
Begründung: Elisabeth B*** hat in ihrem Testament vom 16.5.1978 ihren Sohn Helmut B*** zum Alleinerben eingesetzt. Nach dem Inhalt der mit diesem Sohn erstellten Todfallsaufnahme hat die Erblasserin lediglich wertlose Fahrnisse hinterlassen. Das Erstgericht sprach hierauf aus, daß eine Verlassenschaftsabhandlung mangels eines Nachlaßvermögens nicht stattfinde (§ 72 Abs 1 AußStrG). Mit Schriftsatz vom 28.1.1985 beantragte der zweite erblasserische Sohn Dkfm. Kurt B*** die Einleitun... mehr lesen...
Begründung: Der Vater beantragte, der Mutter, mit der er in Scheidung lebe, die elterlichen Rechte in Ansehung aller drei Kinder zu entziehen, weil sie in deren Gegenwart Selbstmord angedroht sowie die Kinder geschlagen habe und überhaupt außer Stande sei, für deren körperliches und geistiges Wohl zu sorgen. Die Mutter stellte den entgegengesetzten Antrag, weil sich der Vater um die Kinder nicht kümmere und sie außerdem schlage. Im Laufe des Verfahrens änderte sie ihren Antrag da... mehr lesen...
Norm: ZPO §234ZPO §477 A1
Rechtssatz: Erstinstanzliches Urteil, das trotz fehlender Zustimmung des Prozeßgegners von der Wirksamkeit des vom Forderungsübernehmer erklärten Parteieintritts ausgeht, ist kein Nichturteil und kein als solches untaugliches Anfechtungsobjekt. Entscheidungstexte 6 Ob 688/86 Entscheidungstext OGH 11.12.1986 6 Ob 688/86 ... mehr lesen...
Begründung: Ein Kaufmann leitete durch seine Fakturenklage den Rechtsstreit ein. Die Klagsgleichschrift wurde der beklagten Partei am 13.Februar 1985 zugestellt. Am 8.Oktober 1985 erklärte der anwaltliche Vertreter des Klägers vor einem Rechtshilfegericht - in Abwesenheit der beklagten Partei -, er habe mit 1.Oktober 1985 seinen Betrieb an seinen Sohn übergeben, er stelle den Namen der klagenden Partei auf den seines Sohnes um. Der Klagevertreter schritt fortan namens des Sohnes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater des Klägers, der Rechtsanwalt Dr. Ekkehard S***, ist am 17. Dezember 1979 verstorben. Seiner Witwe Heidi S*** wurde die Verwaltung und Benützung der Verlassenschaft überlassen. Eine Einantwortung ist noch nicht erfolgt. Zum Verlassenschaftsvermögen gehören die 84/1703-Anteile an der Liegenschaft EZ 232 II KG Arzl, mit welchen das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 12 im Hause Innsbruck, Pontlatzerstraße 51 a, verbunden ist. Mit der vorliegenden Klag... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete Mladen S***, seiner außerehelichen Tochter Marsela N*** ab 1. Jänner 1986 einen monatlichen Unterhalt von 1.600 S anstelle des bisherigen Betrages von 800 S zu bezahlen. Diese Entscheidung wurde am 22. Jänner 1986 dem Unterhaltsschuldner zugestellt. Dagegen langte beim Erstgericht ein am 4. Februar 1986 zur Post gegebener, von Dr. Heinrich S***, Rechtsanwalt in Kitzbühel, verfaßter Rekurs mit dem Antrag ein, den angefochtenen Beschluß auf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Gericht zweiter Instanz hat über die Berufung der klagenden Partei gegen das das Klagebegehren abweisende Urteil des Erstgerichtes in der offenkundig irrtümlichen Annahme, es sei von keiner der Parteien die Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung beantragt worden, gemäß § 492 Abs. 2 ZPO in nichtöffentlicher Sitzung befunden. In Wahrheit hatte jedoch die klagende Partei in ihrer Berufungsschrift (AS 46) ausdrück... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der Beklagten Werklohn für eine größere Anzahl von Elektroreparaturen. Er stellte sein Zahlungsbegehren in vier getrennten Klagen, die das Erstgericht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden hat. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung über sämtliche verbundenen Klagen vom 11. Juli 1985 erklärte die Beklagte nach dem Inhalt der Verhandlungsniederschrift zunächst eine Anerkennung der Klagsforderungen. Im Anschluß an dies... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 6.3.1986, ON 13, verpflichtete das Erstgericht den Antragsgegner antragsgemäß, der Antragstellerin - seine uneheliche Tochter - ein Heiratsgut von S 60.000 zu bestellen. Das Erstgericht traf folgende Feststellungen: Die Parteien haben 25 Jahre lang - die Antragstellerin ist am 4.3.1960 geboren - keinen Kontakt miteinander gehabt. Am 9.8.1985 hat die Antragstellerin ohne Wissen des Antragsgegners geheiratet. Der Mann der Antragstellerin ist Betriebsschl... mehr lesen...
Begründung: Der am 7. Juni 1981 geborene mj. Erwin R*** entstammt der Ehe zwischen Anna R*** und Erwin R***. Diese Ehe wurde mit Urteil des Kreisgerichtes St. Pölten vom 13.April 1983 rechtskräftig geschieden. Mit Beschluß vom 21.Oktober 1982 hat das Bezirksgericht Scheibbs die elterlichen Rechte und Pflichten der Mutter zuerkannt. Rechtsmittel des Vaters blieben erfolglos. Allerdings scheiterte eine Übergabe des Kindes durch den Vater an die Mutter am Verhalten des Vaters. Ein we... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 20.3.1985 eingelangten Klage begehrt die Klägerin den Zuspruch von S 142.699,85 s.A. und bringt vor, der Beklagte sei Geschäftsführer der W*** J.E.Müller KG in Klagenfurt gewesen. Über das Vermögen dieser Gesellschaft sei zur GZ 6 S 24/82-52, des Landesgerichtes Klagenfurt der Konkurs eröffnet und am 3.10.1983 wieder aufgehoben worden. Mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 25.1.1984, 24 Cg 518/83-9, sei die Kommanditgesellschaft verurteilt worden, der ... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Arnold K*** ist ein eheliches Kind des Arnold K*** und der Veronika L***. Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil des Kreisgerichtes St. Pölten vom 18.November 1971, 1 Cg 759/71-6, rechtskräftig geschieden. Mit pflegschaftsbehördlich genehmigtem Vergleich vom selben Tag vereinbarten die Eltern, daß der Minderjährige in Pflege und Erziehung der Mutter bleibe. Der Vater verpflichtete sich zu einer Unterhaltszahlung von 900 S monatlich. Mit Beschluß des Erstgerichtes ... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 DIIIa5ZPO §477 C
Rechtssatz: Eine von Amts wegen wahrzunehmende Nichtigkeit liegt im Fall der sachlichen Behandlung einer unzulässigen Aufrechungseinrede nicht vor, da eine solche nicht schwere wiegen kann als die Sachentscheidung über ein überhaupt nicht gestelltes Begehren, die gemäß § 405 ZPO von Amts wegen nicht aufzugreifen ist. Entscheidungstexte 5 Ob 535/86 Ents... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Rechtsfrage, von deren Lösung die Entscheidung über die gegen den Unterhaltsanspruch, zu dessen Gunsten mit Beschluß des Exekutionsgerichtes Wien vom 5. Juni 1984, GZ 2 E 6262/84-2, die Exekution bewilligt wurde, erhobenen Einwendungen abhängt, in Einklang mit der einheitlichen und ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes beantwortet. Der Eintritt der Volljährigkeit stellt keine nach E... mehr lesen...
Begründung: Franz M*** ist zu TZ 2497/1981 unter BOZ 1 b auf Grund des Kaufvertrages vom 30.Juni 1981 als Eigentümer der Liegenschaft EZ 386 Grundbuch Kaiserebersdorf einverleibt. Zu TZ 2452/1983 ist unter BOZ 1 c die Klage 39 f Cg 230/83 des Landesgerichtes für ZRS Wien angemerkt. Zu TZ 2814/1981 ist unter COZ 3 a im Rang TZ 2666/1981 auf Grund der Pfandurkunde vom 27.August 1981 das Pfandrecht des K*** DER Z*** WIEN bis zum Höchstbetrag von 1,950.000 S einverleibt, zu TZ 3491/1... mehr lesen...
Begründung: Brigitte R*** und Manfred R*** haben am 29.1.1982 die Ehe geschlossen. Der Ehe entstammen der am 7.2.1982 geborene Peter und die am 18.3.1984 geborene Pauline. Am 2.10.1985 brachte Brigitte R*** gegen Manfred R*** eine Klage auf Scheidung der Ehe ein. Eine Entscheidung über diese Klage ist noch nicht ergangen. I. Brigitte R*** stellte am 29.10.1985 (ON 1, wiederholt mit ON 2) den Antrag, ihr hinsichtlich beider Kinder die elterlichen Rechte und Pflichten gemäß § 177 AB... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, ein österreichischer Staatsbürger, hat am 6.3.1980 die Vaterschaft zu dem von der deutschen Staatsangehörigen Irene Karoline M*** am 26.1.1980 in München geborenen beklagten Kind vor dem Stadtjugendamt München anerkannt. Am 11.4.1980 haben der Kläger und die Mutter des beklagten Kindes vor dem Standesamt I München die Ehe geschlossen. Diese Ehe wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Dornbirn vom 12.1.1984 gemäß § 55 a EheG geschieden; dieser Beschluß ist a... mehr lesen...
Begründung: Die am 1. März 1983 von Marianne S*** unehelich geborene Klägerin begehrte die Feststellung der Vaterschaft des Beklagten und seine Verurteilung zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.000,-- ab Klagstag im wesentlichen mit der
Begründung: , der Beklagte habe ihrer Mutter innerhalb der gesetzlichen Vermutungsfrist (3. Mai bis 2. September 1982) beigewohnt und sei wirtschaftlich in der Lage, den verlangten angemessenen Unterhalt zu bezahlen. Der Beklagte wendete i... mehr lesen...
Begründung: Für die am 18. Oktober 1965 außer der Ehe geborene Anna Petra N*** war zunächst das Bezirksjugendamt für den 2. Bezirk in Wien gesetzlicher Amtsvormund. Über Antrag ihres Onkels Ing. Ernst N*** (oft auch "N***") wurde dieser mit Beschluß vom 21. Februar 1983 (ON 2) zum Vormund bestellt. Das Bezirksjugendamt für den 2. Bezirk in Wien wurde jedoch in der Folge einerseits zum besonderen Sachwalter zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche (Beschluß vom 10. Mai 1983 ON 9) u... mehr lesen...
Begründung: Franz W*** ist der Vater des am 16. Juli 1966 unehelich geborenen Manfred N***. Der Vater wurde mit dem Beschluß des Erstgerichtes vom 17. August 1981, ON 25, verpflichtet, zum Unterhalt seines Sohnes ab 1. Juli 1981 bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit einen Betrag von S 3.000,-- monatlich zu bezahlen. Dem Antrag des Vaters auf Herabsetzung des Unterhaltsbetrages gab das Rekursgericht mit dem Beschluß vom 22. Juni 1983, ON 43, nicht Folge. In dem am 2. Jänner 1985 beim E... mehr lesen...
Begründung: Über das Begehren der Klägerin, die Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 25.960,- s.A. zu verurteilen, wurde, da die erste zur Vornahme einer mündlichen Streitverhandlung bestimmte Tagsatzung vom 11.3.1985 von den Beklagten versäumt wurde, auf Antrag der erschienen Klägerin durch ein der Klage stattgebendes Versäumungsurteil erkannt. Die Beklagten erhoben gegen dieses Versäumungsurteil Widerspruch. Das Erstgericht beraumte daraufhin eine Tagsatzung zur münd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien, deren Ehe mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 7.Oktober 1981, 15 Cg 93/81-12, geschieden worden ist, sind je zur Hälfte Miteigentümer der nur aus dem Grundstück 309/17, Wohnhaus in Judendorf, Murfeldsiedlung 24, bestehenden Liegenschaft EZ.1666 Grundbuch Judendorf-Straßengel, deren Einheitswert zum 1.Jänner 1983 S 357.000,-- betrug. In der am 14.Dezember 1984 eingebrachten, mit S 357.000,-- bewerteten, als ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei hatte der beklagten Partei einen Standplatz an der Straßenfront ihres in Wien, Kärntnerstraße 19 betriebenes Warenhauses zur Verfügung gestellt. Streit herrscht darüber, ob der beklagten Partei noch das Recht zur Benützung des Standplatzes zusteht oder nicht. Von Bedeutung für die vorliegende Rechtssache ist vor allem der Rechtsstreit 47 C 234/80 des Erstgerichtes: Die klagende Partei begehrte in dieser Rechtssache die Feststellung, daß dem Beklagten ... mehr lesen...