Norm
ZPO §7 Abs1Rechtssatz
Für den Ausspruch der Nichtigkeit ist die Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlußfassung hierüber, nicht aber im Zeitpunkt eines allenfalls vorher erfolgten Fristablaufes maßgebend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0035261Dokumentnummer
JJR_19741008_OGH0002_0080OB00193_7400000_001