Die Kläger waren bei der Beklagten vom 3. September 1973 bis 3. März 1977 als (Schlosser-)Lehrlinge und dann vom 4. März bis 30. Juni 1977 als (Schlosser-)Gesellen beschäftigt. Auf ihre Dienstverhältnisse, welche durch Kündigung der Kläger geendet haben, war der Kollektivvertrag für die eisen- und metallerzeugende und - verarbeitende Industrie anzuwenden. Bei beiden Klägern war das Urlaubsjahr gleich dem Kalenderjahr. Zugleich mit dem Lohn für März 1977 zahlte die Beklagte den Kläge... mehr lesen...
Der Kläger begehrt von der Erstbeklagten den Kaufpreis von 2226 S für einen Griller, eine Kräutersalbe und vier Kosmetikkoffer, von der Zweitbeklagten den Kaufpreis von 2670 S für einen Griller und ein Frittiergerät. Die Beklagten bestritten den Klagsanspruch nach Grund und Höhe. Sie wendeten ein, daß sie bei der Werbeveranstaltung am 18. September 1975 durch unwahre Angaben veranlaßt worden seien, einen Bestellschein zu unterfertigen und am Heimweg mittels Post an den Kläger zu übe... mehr lesen...
Norm: JN §56JN §58RATG §1RATG §3RATG §7RATG §8RATG §10ZPO §448 bZPO §501ZPO §502 Abs2 Z2 BaZPO §503 Z1 B
Rechtssatz: Wird ein Mieter auf Räumung außerhalb des Geltungsbereiches des Mietvertrages titellos benützter Räume geklagt, hat der Kläger den Streitgegenstand unabhängig von der durch den Rechtsanwaltstarif vorgeschriebenen Bemessungsgrundlage für die Rechtsanwaltskosten nach § 56 Abs 2 JN zu bewerten. Nach dieser Bewertung ist zu beurteile... mehr lesen...
Norm: JN §58 Abs2ZPO §448 bZPO §501ZPO §502 Bb
Rechtssatz: Das Gericht hat eine von ihm erkannte offenbare Unterbewertung durch den Kläger auch ohne Parteienantrag von amtswegen ohne Rücksicht darauf richtigzustellen, ob sie der klagenden oder der beklagten Partei zum Nachteil gereicht. Entscheidungstexte 4 Ob 114/78 Entscheidungstext OGH 20.02.1979 4 Ob 114/78 Veröff: EvBl 1979/139 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 DZPO §448 bZPO §453 Abs2
Rechtssatz: Bei Streitigkeiten nach § 35 EO kann von einer Einschränkung der Klage iS § 453 Abs 2 ZPO nur dann gesprochen werden, wenn nur mehr das Erlöschen oder die Hemmung eines Teiles des vollstreckbaren Anspruches geltend gemacht wird, nicht aber wenn der betreibende Gläubiger die Exekution auf einen S 1.000,-- nicht übersteigenden Betrag einschränkt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §448 b
Rechtssatz: Werden Kosten selbständig eingeklagt, so liegt keine Bagatellsache vor (als Hauptsache zu bewerten). Entscheidungstexte 7 Ob 156/74 Entscheidungstext OGH 10.10.1974 7 Ob 156/74 Veröff: VersRdSch 1976,28 (kritisch Baumann) = ZVR 1975/250 S 336 = SZ 47/107 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §448 aZPO §502 Ba
Rechtssatz: Steht der Klagsforderung eine Gegenforderung gegenüber, dann ist nach § 55 Satz 3 JN für die Streitwertfeststellung die Höhe der ungekürzten Klagsforderung maßgebend, und zwar auch dann, wenn der Kläger die Gegenforderung selbst in Abrechnung bringt. Der im § 55 Satz 3 JN aufgestellte Grundsatz ist sinngemäß auch auf die Beantwortung der Frage anzuwenden, ob eine Bagatellsache vorliegt. ... mehr lesen...
Der Kläger nahm in der Zeit vom 23. März bis 2. April 1971 auf Grund eines Anbotes der beklagten Partei an einer von dieser als Reisebüro veranstalteten Ägyptenreise teil. Er behauptet, daß die beklagte Partei mehrere vertragliche Leistungen nicht erbracht habe. So habe er den vorgesehenen Ausflug nach Abu Simbel selbst organisieren und bezahlen müssen; für Droschkenfahrten anläßlich der Verhandlungen über den Ausflug habe er 30.30, für den Ausflug 1243 S bezahlen müssen, aber nur 860... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IBABGB §1165JN §55ZPO §227 IIZPO §448 cZPO §502 Abs3 De1
Rechtssatz: Ein von einem Kunden mit einem Reisebüro abgeschlossener Reiseveranstaltungsvertrag ist ein mit einer Geschäftsbesorgung verbundener Werkvertrag, bei dem sich schon auf Grund der einheitlichen Buchung die Bestellung des Kunden nicht in einzelne Reiseleistungen zerlegen läßt (Arndt, Der Reiseveranstaltungsvertrag 15, 24 f). Aus einem solchen Vertrag abgeleitete... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 EZPO §448ZPO §501ZPO §502 Abs2 B
Rechtssatz: Die Einschränkung auf Nebengebühren bewirkt im Gerichtshofverfahren nicht, daß die Sache zur Bagatellsache wird und daß daher die Berufung nur in eingeschränkter Form zulässig wäre. Entscheidungstexte 2 Ob 61/73 Entscheidungstext OGH 26.04.1973 2 Ob 61/73 Veröff: RZ 1973/168 S 171 7 ... mehr lesen...
Dem Kläger steht im sogenannten F-Bach von seiner Einmundung in die Drau etwa 2.2 km flußaufwärts das Fischereirecht zu. Er behauptet, der Beklagte habe aus einer ihm gehörigen, oberhalb des Fischwassers gelegenen Lehmgrube ungeklärte Abwässer in den F-Bach eingeleitet, was Ertragsverluste an Krebsen und Forellen zur Folge gehabt habe. Im Jahre 1969 habe der Schaden S 8000.- betragen, worauf der Beklagte bis auf einen Rest von S 1253.18 Zahlung geleistet habe; der Schaden im Jahre 197... mehr lesen...
Das Erstgericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 35.889.75 S samt 5% Zinsen aus 34.506.30 S seit 24. Mai 1967, wobei es den Bestand von aufrechnungsweise eingewendeten Gegenforderungen zur Gänze verneinte. Ein Mehrbegehren wies es ab. Die Abweisung des Mehrbegehrens blieb unangefochten. Die gegen den stattgebenden Teil dieses Urteiles erhobene Berufung des Beklagten blieb erfolglos. Der Oberste Gerichtshof wies die Revision zurück. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Nach dem Klagsvorbringen ist der Kläger bei der Beklagten als Angestellter pflichtversichert. Er nahm im Jahre 1967 die ärztliche Behandlung durch zwei Fachärzte in Anspruch, die in keinem Vertragsverhältnis zur Beklagten stehen. Er bezahlte die Honorarforderungen dieser Ärzte von 351.10 S, 167.80 S, 78.80 S und 63.80 S aus Mitteln von Personalkleinkrediten, die er jeweils bei der X-Sparkasse in Graz aufnahm. Unter Hinweis auf die Bestimmung des § 131 ASVG., betreffend die Erstattung ... mehr lesen...
Norm: JN §55 Abs1ZPO §227 Abs1 IZPO §448 C
Rechtssatz: Übersteigt bei mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen kein Streitwert die Bagatellgrenze, so sind alle Ansprüche im Bagatellverfahren zu verhandeln und zu entscheiden. Entscheidungstexte 2 Ob 117/69 Entscheidungstext OGH 06.11.1969 2 Ob 117/69 Veröff: RZ 1970,82 = JBl 1971,96 = SZ 42/165 ... mehr lesen...
Zur Hereinbringung eines der beklagten Partei Irene G. gegen ihren geschiedenen Gatten Gustav G. zustehenden Unterhalts wurden im Jahre 1964 in der Wohnung Wien 8., P.-Gasse 35, verschiedene Gegenstände gepfändet. Die Klagerin brachte eine Klage nach § 37 EO. ein, in der sie behauptete, die unter den Postzahlen 1 bis 4 und 7 bis 9 gepfändeten Gegenstände seien ihr Eigentum. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren vollinhaltlich statt. Es stellte folgenden Sachverhalt fest: Gustav G. i... mehr lesen...
Norm: ZPO §448 bZPO §517
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Bagatellsache vorliege, ist von dem in der Klage angegebenen Wert des Streitgegenstandes auszugehen. Dabei ist nur entscheidend, was das bei Gericht befindliche Original der Klage enthält. Der Umstand, daß es versehentlich unterlassen wurde, in der Klagsgleichschrift die Verbesserungen durchzuführen, fällt nicht weiter ins Gewicht. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: EO §35 DJN §57ZPO §448 eZPO §501
Rechtssatz: Das Urteil über eine Oppositionsklage, die sich gegen die Exekution zur Hereinbringung eines unter der Bagatellgrenze liegenden Betrages samt Zinsen und Kosten richtet, kann nur im Rahmen des § 501 ZPO mit Berufung angefochten werden. Entscheidungstexte 3 Ob 43/64 Entscheidungstext OGH 01.04.1964 3 Ob 43/64 ... mehr lesen...
Norm: JN §54 ffJN §56ZPO §448 a
Rechtssatz: Es widerspricht den öffentlich - rechtlichen Grundsätzen des Prozeßrechtes, dem Kläger die Bestimmung des anzuwendenden Verfahrens (ordentliches oder Bagatellverfahren) zu überlassen. Daher steht in solchen Fällen sowohl dem Gericht ein Überprüfungsrecht als auch dem Beklagten das Recht zu, gegen die Bewertung des Klägers Einwendungen zu erheben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Am 20. 10. 1960 öffnete der Kläger in seinem Amtszimmer in Innsbruck zum Zwecke der Lüftung das Fenster. Dieses wurde durch einen Luftzug zugeschlagen, wobei eine Scheibe zerbrach. Am 27. 11. 1961 richtete die Finanzlandesdirektion ein Schreiben an den Kläger, in dem zuerst der Sachverhalt dargelegt, der Beklagte auf die Möglichkeit der Entlüftung des Zimmers durch Kippen des Fensters hingewiesen und ihm vorgehalten wurde, dass er den Erlass der Finanzlandesdirektion vom... mehr lesen...
Norm: EO §35 DZPO §448. ZPO §453
Rechtssatz: Wird während eines Oppositionsprozesses die Exekution unter eine Bagatellgrenze eingeschränkt, wird die Rechtssache dadurch nicht zur Bagatellsache (im gleichen Sinne OGH vom 04.05.1937, ÖRZ 1937,299). Entscheidungstexte 3 Ob 112/59 Entscheidungstext OGH 08.04.1959 3 Ob 112/59 EvBl 1959/248 S 438 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §448 eZPO §453ZPO §501
Rechtssatz: Bei Anwendung des § 501 ZPO kommt es nicht darauf an, ob die Streitsache zu einer Bagatellsache geworden ist, sondern nur darauf, daß das Gericht über einen die Bagatellgrenze nicht übersteigenden Betrag judiziert, daß also ein Bagatellurteil vorliegt. Entscheidungstexte 3 Ob 779/36 Entscheidungstext OGH 25.11.1936 3 Ob 779/36 Ähnlic... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 EZPO §448
Rechtssatz: Zulässigkeit eines Zwischenfeststellungsantrages im Bagatellverfahren und Anfechtbarkeit der bezüglichen Entscheidung bei entsprechender Bewertung (vgl Judikat 190). Entscheidungstexte 4 Ob 121/55 Entscheidungstext OGH 06.09.1955 4 Ob 121/55 Veröff: JBl 1956 H2,56 = Arb 6304 European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 EZPO §448
Rechtssatz: Wenn eine Rechtssache (hier Bestandsache) auf Kosten eingeschränkt wird, wird sie zur Bagatellsache. Entscheidungstexte 1 Ob 358/51 Entscheidungstext OGH 30.05.1951 1 Ob 358/51 4 Ob 155/54 Entscheidungstext OGH 26.02.1954 4 Ob 155/54 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: JN §55VersVG §8ZPO §227 IIZPO §448 CZPO §502 Abs2 LZPO §502 Abs3 De1
Rechtssatz: Zusammenrechnung; tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang; Bagatellgrenze. Entscheidungstexte 1 Ob 357/54 Entscheidungstext OGH 19.05.1954 1 Ob 357/54 6 Ob 244/70 Entscheidungstext OGH 21.10.1970 6 Ob 244/70 nur: Zusammenrechnung; tatsächliche... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs1 A3ZPO §416ZPO §448ZPO §501
Rechtssatz: Wenn in einem Rechtsstreit das Hauptbegehren unter der Bagatellgrenze liegt, das Eventualbegehren jedoch diese Wertgrenze übersteigt, und in der Berufung nur die Entscheidung über das Eventualbegehren bekämpft wird, finden die Rechtsmittelbeschränkungen des Bagatellverfahrens nicht Anwendung, desgleichen nicht der Wirksamkeitsbeginn ab Verkündung des Urteiles in Gegenwart beider Teile. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §448 aZPO §453ZPO §501ZPO §502 Abs2 Ba
Rechtssatz: Nur eine Herabsetzung des Wertes des Streitgegenstandes vor Schluß der Verhandlung erster Instanz hat die Folge, daß die Sache von da ab als Bagatellsache zu behandeln ist. Hingegen bleibt der Umstand, daß die Anträge in den Rechtsmittelschriften nur einen die Bagatellgrenze nicht übersteigenden Teil des Wertes des Streitgegenstandes betreffen, ohne Bedeutung. Ents... mehr lesen...
Norm: ZPO §224 Abs1 Z7ZPO §236 AZPO §448 d
Rechtssatz: Ein im Rahmen einer Bagatellsache gestellter Zwischenfeststellungsantrag ist ohne Rücksicht auf die Höhe seiner Bewertung als Ferialsache zu behandeln. Entscheidungstexte 3 Ob 755/52 Entscheidungstext OGH 10.12.1952 3 Ob 755/52 Veröff: EvBl 1953/146 S 186 7 Ob 63/82 Entsche... mehr lesen...
Das Erstgericht hat der auf den Betrag von 373 S lautenden Klage hinsichtlich des Betrages von 186.50 S stattgegeben, im übrigen aber das Klagebegehren abgewiesen. Der Kläger hat den abweisenden Teil des Urteiles in Rechtskraft erwachsen lassen. Das Berufungsgericht hat die Berufung der beklagten Partei in der mündlichen Berufungsverhandlung durch Beschluß als unzulässig zurückgewiesen. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision Folge, hob den Beschluß des Berufungsgerichtes auf und... mehr lesen...
22 Kläger, die Mieter von nicht dem Mietengesetz unterliegenden Wohnungen sind, begehrten von den Hauseigentümern den Rückersatz der Beträge, die sie auf deren Verlangen durch mehrere Monate über den vereinbarten Pauschalzins hinaus, ohne daß eine Entscheidung der Preisbehörde für eine Zinserhöhung vorgelegen war, gezahlt hatten. Nur die Forderung eines Mieters (N.) überstieg den Betrag von 200 S; die von den übrigen Mietern geforderten Beträge lagen durchwegs unter der Bagatellgrenze... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z2 CZPO §448
Rechtssatz: Mehrere Mieter, welche zuviel bezahlte Mietzinse in einer gemeinsamen Klage vom Vermieter zurückfordern, sind formelle Streitgenossen. Für diese Ansprüche gelten die besonderen Bestimmungen über das Verfahren in Bagatellsachen, soweit die einzelnen Ansprüche die Bagatellgrenze nicht übersteigen, wenn auch die Summe der Ansprüche größer ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...