RS OGH 1979/2/20 4Ob114/78, 1Ob5/84, 1Ob668/84, 1Ob639/85, 4Ob603/87, 7Ob629/91, 3Ob181/06y, 2Ob68/0

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Veröffentlicht am 20.02.1979
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Norm

JN §58 Abs2
ZPO §448 b
ZPO §501
ZPO §502 Bb

Rechtssatz

Das Gericht hat eine von ihm erkannte offenbare Unterbewertung durch den Kläger auch ohne Parteienantrag von amtswegen ohne Rücksicht darauf richtigzustellen, ob sie der klagenden oder der beklagten Partei zum Nachteil gereicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0041580

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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