Begründung: Die Klägerin begründete ihr Klagebegehren über 31.830,76 EUR samt Zinsen damit, dass sie mit der Beklagten in ständiger Geschäftsbeziehung gestanden sei und dieser nach entsprechenden Bestellungen immer wieder Fleischwaren geliefert habe, wobei vier Rechnungen nicht beglichen worden seien. Bei Beginn der Geschäftsbeziehung habe die Klägerin, unter anderem in ihrem Angebot vom 9. 2. 2007, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die wechselseitige Geschäftsbeziehung dere... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger räumte mit Dienstbarkeitsvertrag vom 17. 10. 1989 seiner damaligen Ehefrau sowie der Beklagten, seiner Tochter, auf einer in seinem Eigentum stehenden Liegenschaft ein Wohnrecht ein. Weiters wurde ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten der beiden im Grundbuch eingetragen. Mit der nunmehrigen Klage begehrt er die Löschung dieser Rechte gegenüber der Beklagten mit der
Begründung: , es habe sich dabei um Scheingeschäfte gehandelt, um die Liegenschaft im... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger leitet seine Amtshaftungsansprüche aus seiner Auffassung nach drei schuldhaft rechtswidrigen Entscheidungen des Unabhängigen Verwaltungssenats für Wien ab, die in drei Verwaltungsstrafverfahren ergangen seien. Ihm sei als Fahrzeuglenker vorgeworfen worden, am 2. 11. 2003 das Fahrzeug im Bereich von weniger als fünf Meter vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder abgestellt zu haben, am 3. 4. 2007 gegen die Einbahn gefahren zu sein und keinen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der Beklagten zunächst die Zahlung von 38.002,01 EUR sA und schränkte diesen Betrag in der Folge (ON 4) auf 23.467,44 EUR sA ein. Schon in der Klage wies sie darauf hin, dass das Begehren aufgrund zweier Rechnungen, nämlich einer über 25.149,98 EUR und einer zweiten über 12.852,03 EUR gestellt werde; die Forderungen stünden in keinem tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang. Später (ON 4) präzisierte die Klägerin ihre Forderungen dahin, dass d... mehr lesen...
Norm: JN §43 Abs1ZPO §448
Rechtssatz: Hat ein Gerichtshof einen Zahlungsbefehl erlassen, so ist er an diese Entscheidung gebunden und kann eine allenfalls vorliegende (zu spät bemerkte) Unzuständigkeit nicht mehr von Amts wegen wahrnehmen. Die Einrede der (prorogablen oder unprorogablen) sachlichen oder örtlichen Unzuständigkeit kann nur mehr vom Beklagten und spätestens im Einspruch gegen einen Zahlungsbefehl erhoben werden. Eine Unzuständigke... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 25.5.2007 elektronisch beim Landesgericht Eisenstadt eingebrachten Mahnklage begehrt die klagende Partei EUR 15.184,60 an offenen Leasingraten für den von der Beklagten geleasten Mazda RX-8. Nach den Klagsangaben wohnten beide Beklagten in ***** Neusiedl, *****. Das Erstgericht erließ den Zahlungsbefehl laut Klage und bestimmte die Kosten antragsgemäß (Beschluss vom 29.5.2007, ON 2). Die Zahlungsbefehle konnten den Beklagten nicht zugestellt werden, weil sie m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist grundbücherliche Eigentümerin von 91/2096-stel Anteilen an einer Liegenschaft, mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr. 3 verbunden ist, überdies von 7/2096-stel und weiteren 7/2096-stel Anteilen (Kfz-Stellplätze Nr 9 und 10). Mit Kaufverträgen vom 10. 4. 2002 verkaufte die Klägerin diese Liegenschaftsanteile an den Beklagten. Der Kaufpreis sollte binnen vierzehn Tagen ab Vertragsunterfertigung beim einvernehmlich bestimmten Treuhänder... mehr lesen...
Begründung: Der im Exszindierungsprozess (§ 37 EO) beklagten Partei wurde zu AZ 12 E 1114/00p des Erstgerichts zur Hereinbringung von Kostenforderungen von 1.701,48 EUR und 728,11 EUR die Fahrnisexekution bewilligt, weiters auch zu AZ 12 E 3694/03x des Erstgerichts zur Hereinbringung von 6.015,75 EUR. Am 15. Juni 2005 wurden unter den Postzahlen 1 bis 7 verschiedene Gegenstände gepfändet. Der Bleistiftwert der unter Pz 7 gepfändeten zwei „Aktbilder Tina Larot" wurde vom Gerichtsvol... mehr lesen...
Begründung: Mit Kreditvertrag vom 18. 6. 1993 Nr. *****671 gewährte die Beklagte dem Kläger einen Kredit in Höhe von S 180.000,-- (= EUR 13.081,11), der in 300 gleich hohen monatlichen Pauschalraten von S 1.426,-- (= EUR 103,63), beginnend mit 1. 7. 1993, endend mit 1. 6. 2018, zurückgezahlt werden sollte. Der Kläger war berechtigt, den Kredit vorzeitig zu tilgen. Hievon machte er Gebrauch und deckte die Restschuld durch eine Zahlung am 31. 7. 2001 ab. Mit Kreditvertrag Nr. *****6... mehr lesen...
Begründung: Dem gegenständlichen Verfahren liegt eine bereits am 9. 1. 2001 eingebrachte und von der Klägerin vormals mit S 30.000,--, nunmehr EUR 2.180,-- bewertete Räumungsklage gegen die beklagten Eheleute, welche die vom Räumungsbegehren erfasste Liegenschaft titel- und entgeltlos benützten, zugrunde. Das Erstgericht gab dem Räumungsbegehren statt. Das Berufungsgericht gab der von den beklagten Parteien erhobenen Berufung nicht Folge und sprach aus, dass der Wert des Entscheidu... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass zur Frage des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei Beförderungsverträgen und der analogen Anwendung der oberstgerichtlichen Überlegungen zum Pauschalreisevertrag höchstgerichtliche Judikatur fehle und es sich vor allem im Hinblick auf die beispielhafte Wirkung für andere Flugreisen um eine erhebliche Rechtsfrage handle. Nach § 502 Abs 1 ZPO ist die Revision nur dann zulässig, wenn die Entsch... mehr lesen...
Begründung: Sein Klagebegehren auf Zahlung von 30.000 EUR stützt der Kläger auf zwei Gewinnzusagen der beklagten Partei, die eine über 17.500 EUR mit Schreiben vom 10. September 2002 und die andere über 12.500 EUR mit Schreiben vom 3. Oktober 2002. Das Berufungsgericht gab der Berufung der beklagten Partei gegen das in der Hauptsache klagestattgebende Urteil der ersten Instanz nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Das Erstgericht legte die geg... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner Klage begehrte der Kläger die Feststellung, dass die Beklagte schuldig ist, die beiden Kopiergeräte, die sie dem Kläger auf Grund von zwei verschiedenen Mietverträgen überlassen hat, zu übernehmen, in eventu stellte er das Begehren, dass diese beiden am 8. 9. bzw 29. 9. 2000 geschlossenen Mietverträge aufgehoben werden. Er stützte dieses Begehren zusammengefasst darauf, dass beide Kopiergeräte untauglich gewesen seien und der Kläger nach erfolgloser Mängelrü... mehr lesen...
Begründung: Mit der dem Obersten Gerichtshof vorgelegten Klage beabsichtigt die Klägerin gegen die Beklagte, die ihren Sitz in Deutschland hat, Forderungen von jeweils unter EUR 10.000 in Höhe von insgesamt EUR 11.765 sA aus grenzüberschreitenden Güterbeförderungen auf der Straße gerichtlich geltend zu machen. Der Entladeort sei in Österreich gelegen. Aus dem daher anzuwendenden Art 31 Abs 1 lit b CMR ergebe sich die inländische Gerichtsbarkeit. Mangels eines österreichischen Geric... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger buchte bei der Beklagten als Reiseveranstalterin für sich und seine Familie einen Tauchurlaub vom 12. bis 26. 8. 1999 in Shams Alam (Ägypten) zu einem Pauschalpreis von 57.590 S. Der Flug wurde von der Nebenintervenientin als Vertragspartnerin der Beklagten durchgeführt. Beim Hinflug wurde ein Gepäckstück des Klägers nicht mitttransportiert. Dieses enthielt seine Taucherausrüstung samt Unterwasserkameras, nämlich zwei Kameragehäuse, drei Objektive, ei... mehr lesen...
Norm: ZPO §§448. 450. ABGB §466. GBG §§61. 95
Rechtssatz: Für eine reine Hypothekarklage, mit der ausschließlich die pfandrechtliche Haftung des Liegenschaftseigentümers geltend gemacht wird, steht das Mahnverfahren nicht zur Verfügung. Zur Beschwer des Klägers gegen die Abweisung eines Antrags auf Zahlungsbefehl. Zur Rechtsnatur der Hypothekarklage: Zur ausnahmsweisen Zulässigkeit einer aufhebenden Entscheidung des Rekursgerichts in Grundbuchs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss mit der Beklagten am 10. 10. 1994 einen Beherbergungsvertrag über einen Zeitraum von 30 Jahren. Er bezahlte die vereinbarten 114.450 S und erwarb damit "Urlaubspunkte", die ihn nach einem Punktesystem berechtigen, in den Clubhotels der Beklagten Zimmer, Studios und Suiten gegen Voranmeldung zu Urlaubszwecken zu nutzen. Der Gesamtpreis für Urlaubspunkte beinhaltet nur den Mietpreis des Zimmers, nicht aber die Betriebskosten, die Kurtaxe und... mehr lesen...
Begründung: Am 10. 11. 1998 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem die Tochter der Klägerin als Lenkerin eines von dieser gehaltenen PKWs und ein Notarztwagen der zweitbeklagten Partei, gelenkt vom Erstbeklagten, haftpflichtversichert bei der drittbeklagten Partei, beteiligt waren. Die Klägerin macht geltend, es seien ihr selbst Schäden in der Höhe von S 54.500 entstanden, der Lenkerin stehe ein Schmerzengeldanspruch von S 25.000 zu, der Gesamtschaden betrage S 79.500. Unte... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und widerbeklagte Versicherung begehrt aus zwei verschiedenen Versicherungsverträgen, und zwar einem aus dem Jahre 1993 und einem aus dem Jahre 1995 die Rückzahlung der dabei der beklagten Versicherungsnehmerin gewährten Dauerrabatte wegen vorzeitiger Vertragsauflösung. Bei der ersten Versicherung betraf der Dauerrabatt eine Familienunfallversicherung, bei der zweiten Versicherung eine Haftpflicht-, Glasbruch-, Feuer-, Betriebsunterbrechungs- und Einbruc... mehr lesen...
Norm: ZPO §448 ffAHG §1 ff
Rechtssatz: In Amtshaftungssachen finden die Vorschriften über das Mahnverfahren keine Anwendung Entscheidungstexte 14 R 137/00w Entscheidungstext OLG Wien 05.07.2000 14 R 137/00w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLGW009:2000:RW0000058 Dokumentnummer JJR_20000705_... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin brachte an das Landesgericht für ZRS Wien eine "Mahnklage wegen Geldleistungen im Amtshaftungsverfahren" ein, aus der, wenngleich in der Form einer formatierten Klage, zu entnehmen ist, dass die Klägerin von der Apothekenkammer aufgrund deren - für pflichtwidrig erachteten - Anzeigenverhalten die Zahlung eines Betrages von S 123.614,18 samt 4 % Zinsen ab 10.11.1999 begehrt; die "Mahnklage" enthält auch eine ausführliche Klageerzählung und Beweisanbote. Mit ... mehr lesen...
Norm: ZPO §448LGVÜ Art14LGVÜ Art18
Rechtssatz: Die Zustellung eines Zahlungsbefehls vom 15. 12. 1997 verstößt gegen kein gesetzliches Verbot, selbst wenn man davon ausgeht, dass der Beklagte schon damals seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatte. Umso weniger liegt aber ein Nichtigkeitsgrund nach der ZPO vor. Aber auch aus den Bestimmungen des LGVÜ lässt sich eine solche Nichtigkeit nicht ableiten. Entsch... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ aufgrund der von der klagenden Partei eingebrachten Mahnklage, in der für den Beklagten eine Adresse im Sprengel des Erstgerichtes angegeben war, antragsgemäß am 15. 12. 1997 einen bedingten Zahlungsbefehl. Dieser konnte am 18. 12. 1997 dem Beklagten nicht zugestellt werden, weil dieser verzogen war. Mit Antrag vom 9. 3. 1998 beantragte die klagende Partei die neuerliche Zustellung des Zahlungsbefehls an eine Adresse des Beklagten in der Bund... mehr lesen...
Norm: ZPO §243 Abs4ZPO §440 Abs1ZPO §440 Abs2ZPO §448ASGG §56ASGG §59 Abs1 Z2RATG §23 Abs6
Rechtssatz: Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist nicht bei jedem Entfall einer ersten Tagsatzung ein doppelter Einheitssatz zuzusprechen, sondern nur unter den taxativ genannten Fällen des § 23 Abs 6 RATG, wenn gemäß § 448 ZPO und § 56 ASGG ein bedingter Zahlungsbefehl zu erlassen ist. Eine analoge Anwendung des § 23 Abs 6 RATG über den Fall des obligato... mehr lesen...
Norm: ZPO §243 Abs4ZPO §440 Abs1ZPO §440 Abs2ZPO §448ArbGerG §17 Abs1ASGG §56ASGG §59 Abs1 Z2RATG §23 Abs6
Rechtssatz: Durch § 23 Abs 6 RATG sollte nach den Materialien im rechtsanwaltlichen Honorarrecht insgesamt ein gewisser Ausgleich für die Zurückdrängung der ersten Tagsatzung geschaffen werden. Der Absicht des Gesetzgebers entsprach es, nur für die zwei neuen Zurückdrängungsfälle (§ 448 ZPO; § 243 Abs 4 ZPO), nicht aber auch für die schon ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin brachte gegen ihre ehemalige Arbeitgeberin zu 18 Cga 321/97z des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien eine Klage auf Zahlung von S 253.445,20 sA ein; in der für den 16. 12. 1997 anberaumten mündlichen Streitverhandlung erging ein klagestattgebendes Versäumungsurteil. Dabei wurde der Klägerin ein Kostenbetrag von S 21.792,80 zugesprochen unter anderem der doppelte Einheitssatz von 100 % für die Klage. Gegen dieses Versäumungsurteil wurde von der bek... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin einer Liegenschaft die zum Teil vom Beklagten benützt wird. Die Klägerin begehrt vom Beklagten Räumung wegen titelloser Benützung und gab den Wert des Streitgegenstandes mit S 7.950,-- an. Das Vorliegen eines Bestandvertrages wurde von niemandem behauptet. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. In der dagegen vom Beklagten erhobenen Berufung wird - zutreffend - darauf verwiesen, daß die Bewertung von Klagen auf Räumung wegen t... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei war von der beklagten Partei laut Kostenvoranschlag vom 7. 7. 1997 beauftragt worden, ein Kanalräumungsfahrzeug der beklagten Partei zufolge unzureichender Kompressorsaugleistung zu zerlegen (Gesamtpreis S 28.800,--). Da sich hiebei herausstellte, daß zusätzlich die Saugdruckumschaltung defekt war, erfolgte ein weiterer (zweiter) mündlicher Reparaturauftrag auch zur Behebung dieser Schadhaftigkeit um S 8.650,--. Die hiefür insgesamt mit S 35.655,-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger verkaufte im Sommer 1996 dem Beklagten eine Segelyacht, die er zuvor zur Durchführung von Segeltörns auf dem Mittelmeer verwendet hatte. Er begehrt mit seiner am 27. 1. 1997 beim Erstgericht eingelangten Klage den restlichen Kaufpreis von 950.000 S. Es sei ein Kaufpreis von 2,350.000 S vereinbart worden. Der Beklagte behauptete einen vereinbarten Kaufpreis von 1,4 Mio S, den er bereits zur Gänze gezahlt habe. In der Tagsatzung vom 22. 1. 1998... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei erbrachte für die beklagte Partei verschiedene Leistungen (Transportfahrten), die sie jeweils mit einzelnen Fakturen (eine vom 29.8.1994 über S 12.934,-, zwei vom 30.8.1994 über S 12.876,- und S 13.340,-, eine vom 31.8.1994 über S 13.746,- zwei vom 6.9.1994 über S 13.050,- und S 12.992,-, und eine vom 13.9.1994 über S 12.818,-, insgesamt sohin über S 91.756,-) in Rechnung stellte. Sie begehrte von der beklagten Partei Zahlung von S 91.756,- sA für... mehr lesen...