Norm
ZPO §11 Z2 CRechtssatz
Mehrere Mieter, welche zuviel bezahlte Mietzinse in einer gemeinsamen Klage vom Vermieter zurückfordern, sind formelle Streitgenossen. Für diese Ansprüche gelten die besonderen Bestimmungen über das Verfahren in Bagatellsachen, soweit die einzelnen Ansprüche die Bagatellgrenze nicht übersteigen, wenn auch die Summe der Ansprüche größer ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0035540Dokumentnummer
JJR_19510510_OGH0002_0020OB00262_5100000_001