Norm: ZPO §41ZPO §42ZPO §43
Rechtssatz: Aufwendungen, die der Durchsetzung eines Anspruchs ohne Prozeß dienen, sind keine vorprozessualen Kosten, deren Ersatz nach den §§ 41 ff ZPO durchgesetzt werden kann. Sie sind Nebenforderungen zur Hauptforderung iSd § 54 Abs 2 JN und können im Klageweg geltend gemacht werden. Das gilt im Besonderen für die Kosten eines Inkassounternehmens. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befa... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Fakturenklage begehrt die Klägerin von der Beklagten insgesamt S 346.981,55 s.A. Sie habe der Beklagten zu angemessenen Preisen Waren geliefert, wofür per 4.12.1996 ein Kaufpreis von S 307.296,-- offen aushafte. An kapitalisierten Zinsen bis zum Tag der Einbringung der Kläger schulde die Beklagte S 8.809,13. Weiters sei zwischen den Streitteilen vereinbart, daß die Beklagte der Klägerin die Kosten eines Inkassobüros zu ersetzen habe. Die Inkassos... mehr lesen...
Norm: ZPO §41ZPO §42ZPO §43JN §54 Abs2
Rechtssatz: Aufwendungen, die der Durchsetzung eines Ausspruches ohne Prozeßkosten dienen, sind keine vorprozessualen Kosten, deren Ersatz nach den §§ 41 ff ZPO durchgesetzt werden kann. Sie sind Nebenforderungen zur Hauptforderung iSd § 54 Abs.2 JN und können im Klageweg geltend gemacht werden. Das gilt im besonderen für die Kosten eines Inkassounternehmens. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §41ZPO §43ZPO §50ZPO §65
Rechtssatz: Bewilligung der Verfahrenshilfe seit Inkrafttreten des Verfahrenshilfegesetzes BGBl. Nr 569/1973 ist im Rahmen eines Zwischenverfahrens zu lösen. Kostenersatz findet nach den Grundsätzen der §§ 41, 43, 50 ZPO statt, sofern der Rekurs den Streitpunkt aus dem weiteren Verfahren ausscheidet (EFSlg 23.095). Kein Zwischenbescheid bei mangelnder Beteiligung des Gegners am Verfahrenshilfeverfahren (... mehr lesen...
Norm: ABGB §932ZPO §41ZPO §43
Rechtssatz: 1.) ABGB §932 Ein deutlich wahrnehmbares, mit jedem Kupplungsvorgang verbundenes Schleifergeräusch, das mit höherer Motordrehzahl immer lauter wird und bei Neufahrzeugen unüblich ist, ist ein wesentlicher Mangel, der bei Unbehebbarkeit zur Wandlung berechtigt. 2.) ZPO §41; ZPO §43 Einschränkung des Zahlungsbegehrens des Wandlungsklägers auf Leistung Zug-um-Zug durch das Urteil bedeutet teilweis... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 B3ZPO §43
Rechtssatz: Bei bereits vor Einleitung des Zivilprozesses entstandenen Privatbeteiligtenkosten ist die Ermittlung eines "Durchschnittserfolgs", abgestellt auf das Obsiegen in den jeweiligen Verfahrensabschnitten, weder zweckmäßig noch geboten. Für ihren Ersatz ist nur erheblich, inwieweit der ursprünglich (bei Klageseinbringung) erhobene Anspruch berechtigt war, sie sind also dem ersten Verfahrensabschnitt zuzuordnen. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §43
Rechtssatz: Betrifft das erfolgreiche Eventualbegehren denselben Streitgegenstand und ist es auch in seiner Wirkung ähnlich, als wäre dem Hauptbegehren stattgegeben worden, dann ist, auch wenn der Kläger nur mit seinem Eventualbegehren obsiegte, dennoch keine Kostenteilung vorzunehmen, wenn die Beurteilung des gesamten Verfahrensverlaufs ergibt, daß praktisch die gleichen Kosten erwachsen sind, hätte der Kläger von dem abgewiesene... mehr lesen...
Norm: UWG §25ZPO §43
Rechtssatz: Die Klägerin, welche ihr Unterlassungsbegehren - nach der eigenen Bewertung - um 2/3 eingeschränkt hat, ist zu zwei Drittel unterlegen. Das muss aber zwingend auch für das Veröffentlichungsbegehren gelten, weil ja von der Veröffentlichung der stattgebende
Spruch: erfasst wird, so dass dessen geringerer Wert auf die Bewertung des Veröffentlichungsbegehrens durchzuschlagen hat. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 D1ZPO §41 D3ZPO §43ZPO §50
Rechtssatz: Die (infolge verschiedener Verfahrensabschnitte den Parteien wechselseitig zustehenden) Kosten einer Instanz sind in der Kostenentscheidung zu saldieren. Entscheidungstexte 3 Ob 23/94 Entscheidungstext OGH 07.09.1994 3 Ob 23/94 Veröff: SZ 67/143 1 Ob 2050/96v Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 19.12.1965 verkaufte der Kläger das ihm gehörige Grundstück 100/9 KG E***** an die beiden Beklagten um den Preis von S 268.400. Punkt V des Kaufvertrages hat folgenden Wortlaut: „Herr Johann H***** erklärt hiemit rechtsverbindlich für sich und seine Rechtsnachfolger im Besitze dieser Liegenschaft, daß auf der verkauften Grundfläche keinerlei Gasthaus oder Gastgewerbebetrieb mit ähnlichen Konzessionen (ausgenommen ein Fremdenheim) errichtet we... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger beabsichtigte als Bauherr, in einer Kärntner Fremdenverkehrsgemeinde ein Eigenheim errichten zu lassen, in dem auch die Räumlichkeiten für seine ärztliche Ordination vorzusehen waren. Er hatte an einem vom Beklagten als Architekt entworfenen Typ eines Atriumhauses Gefallen gefunden, das der Beklagte unter anderem auch für ein bestimmtes Grundstück geplant hatte, das dort aber dann tatsächlich nicht gebaut wurde. Dieses rund 900 m2 große, annähernd q... mehr lesen...
Norm: ZPO §43KartG 1988 §82 Z3 liltcKartG 2005 §52
Rechtssatz: Handelt es sich um Urteilsansprüche, die nicht in Geld bestehen, hat das Gericht nach freiem Ermessen das Verhältnis des erfolgreichen und des abgewiesenen Begehrens zu bemessen. Entscheidungstexte 1 Ob 578/84 Entscheidungstext OGH 27.06.1984 1 Ob 578/84 1 Ob 16/86 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ZPO §43
Rechtssatz: Bei der Kostenentscheidung ist auch das Obsiegen bzw Unterliegen mit Nebenforderungen zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 5 Ob 677/81 Entscheidungstext OGH 26.01.1982 5 Ob 677/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0035996 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kostenvoranschlag vom 4. 11. 1976 bot der Kläger dem Beklagten (im einzelnen nach Ausmaß und Preis angeführte, nach den Naturmaßen zu verrechnende) Dachdeckerarbeiten an dessen Neubau in S***** an, wobei als Preis für die als „Variante" angebotenen Arbeiten (einschließlich Umsatzsteuer) 55.182,70 S genannt war (Beilage ./3). Der Beklagte nahm diesen Voranschlag an und leistete bereits vor Arbeitsbeginn eine Akontozahlung von 20.000 S. Der Beklagte erklärte d... mehr lesen...
Norm: ZPO §43ZPO §50
Rechtssatz: Zur Kostenentscheidung: Abweichend von 3 Ob 226/75 und 2 Ob 195/78 wurden (bei annähernd gleichem Streitwert der beiden Revisionen) die Kosten des Revisionsverfahrens gemäß § 43 Abs 1 ZPO gegeneinander aufgehoben, obwohl der Kläger keine Revisionsbeantwortung erstattet hatte. Der Senat hält zwar am Abrechnungsgrundsatz für mehrere Revisionsbeantwortungen wie 2 Ob 138/66 (= EvBl 1966/381!) ua fest; bei gleichem o... mehr lesen...
Norm: ZPO §43ZPO §50
Rechtssatz: Schränkt der Kläger infolge Teilzahlung nicht ein und wird die Klage insoweit abgewiesen, so sind dem Kläger keine Kosten für das Verfahren bis zur Teilzahlung zuzusprechen. Entscheidungstexte 5 Ob 184/74 Entscheidungstext OGH 02.10.1974 5 Ob 184/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: ZPO §43
Rechtssatz: Bei gemeinsamer Vertretung mehrerer Personen durch einen Rechtsanwalt ist die Frage des Kostenersatzes bei Obsiegen gegenüber nur einer von diesen Personen im allgemeinen auf Grund der Annahme zu lösen, dass die Personen den Rechtsanwalt nach Kopfteilen bezahlen und sie daher nach außen nur den jeweils entfallenden Kopfteil der gemeinsamen Kosten zu beziehen oder zu fordern haben (ZBl 1915/82, 5 Ob 110/73). ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1336 FZPO §43
Rechtssatz: Anwendung des § 43 Abs 2 ZPO bei Ausübung des richterlichen Mäßigungsrechtes gemäß § 1336 ABGB. Entscheidungstexte 3 Ob 66/72 Entscheidungstext OGH 22.06.1972 3 Ob 66/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0032129 Dokumentnummer JJR_19720622_... mehr lesen...
Norm: ZPO §43
Rechtssatz: § 43 ZPO kommt im einseitigen Rekursverfahren nicht in Betracht, vielmehr sind dem Rekurswerber bei einem von ihm erzielten Teilerfolg nach dessen Maßgabe Rekurskosten zuzuerkennen. Entscheidungstexte 3 Ob 46/72 Entscheidungstext OGH 18.05.1972 3 Ob 46/72 1 Ob 194/73 Entscheidungstext OGH 14.11.1973 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §43
Rechtssatz: Bei einem teilweisen Prozeßerfolg sind nicht die gegenseitigen Kostenforderungen aufzurechnen, sondern nur die Anteile am Erfolg und am Mißerfolg gegenüberzustellen. Entscheidungstexte 2 Ob 364/70 Entscheidungstext OGH 27.05.1971 2 Ob 364/70 Beisatz: Berichtigungsbeschluß (T1) 2 Ob 74/05d Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StPO §389ZPO §43
Rechtssatz: Der § 43 ZPO ist im Dienststrafverfahren nach dem RichterdienstG nicht anwendbar, wohl aber der § 389 Abs 2 StPO. Entscheidungstexte Ds 6/68 Entscheidungstext OGH 10.06.1968 Ds 6/68 Veröff: RZ 1968,170 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0035956 Dok... mehr lesen...
Norm: StPO §393 Abs4ZPO §41 B3ZPO §43
Rechtssatz: Gemäß § 393 Abs 4 StPO bilden die Kosten des Strafverfahrens eine Teil der Kosten des zivilgerichtlichen Verfahrens, ohne daß unterschieden wird, ob ein Schuldspruch oder ein Freispruch gefällt wurde. Es ist daher gemäß § 41 ZPO nur die Notwendigkeit der Kosten zu prüfen. Entscheidungstexte 2 Ob 63/66 Entscheidungstext OGH 03.03.19... mehr lesen...