RS OGH 1995/11/22 1Ob41/94 (1Ob42/94)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.1995
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Norm

ZPO §41 B3
ZPO §43

Rechtssatz

Bei bereits vor Einleitung des Zivilprozesses entstandenen Privatbeteiligtenkosten ist die Ermittlung eines "Durchschnittserfolgs", abgestellt auf das Obsiegen in den jeweiligen Verfahrensabschnitten, weder zweckmäßig noch geboten. Für ihren Ersatz ist nur erheblich, inwieweit der ursprünglich (bei Klageseinbringung) erhobene Anspruch berechtigt war, sie sind also dem ersten Verfahrensabschnitt zuzuordnen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 41/94
    Entscheidungstext OGH 22.11.1995 1 Ob 41/94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087614

Dokumentnummer

JJR_19951122_OGH0002_0010OB00041_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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