Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Gesellschaft sowie der Dritt- und Viertbeklagte waren 1994 zu je einem Viertel Eigentümer einer Liegenschaft. Weitere Vierteleigentümerin war die Zweitbeklagte (die Mutter des Dritt- und Viertbeklagten). Dieser gegenüber ist Ruhen des Verfahrens eingetreten. Hinsichtlich der fünftbeklagten Sparkasse ist das klagsabweisliche Berufungsurteil in Rechtskraft erwachsen. Der Sechstbeklagte (der Vater des Dritt- und Viertbeklagten) war von Dezember 199... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim BG Donaustadt am 2.4.2004 eingebrachten Mahnklage begehrte die Klägerin ursprünglich EUR 3.600,-- von der Beklagten mit dem Vorbringen, Herr Peter F***** habe mit der Klägerin einen Darlehensvertrag abgeschlossen. Als Sicherstellung habe die Mithaftung der Beklagten, der Lebensgefährtin des Herrn Feuchtinger, zur ungeteilten Hand gedient. Das BG Donaustadt erließ am 26.4.2004 einen Zahlungsbefehl laut dieser Mahnklage (ON 2). Gegen diesen Zahlungsbefehl erho... mehr lesen...
Norm: ZPO §399ZPO §477 Abs1 Z4
Rechtssatz: Erlässt das Erstgericht entgegen §§ 396 Abs.2, 399 ZPO idF der ZVN 2002 trotz Vorbringens der beklagten Partei zur Hauptsache infolge Fernbleibens der beklagten Partei in einer späteren Tagsatzung ein Versäumungsurteil, so ist dieses gemäß §477 Abs.1 Z 4 ZPO nichtig. Entscheidungstexte 16 R 77/05v Entscheidungstext OLG Wien 25.04.2005 16 R 7... mehr lesen...
Begründung: Zur ersten Tagsatzung am 3. 6. 1998 erschienen beide Parteien. Zur folgenden (ersten) mündlichen Streitverhandlung vom 8. 7. 1998 erschien für die klagende Partei, die nunmehrige Gemeinschuldnerin (nach Bekanntgabe der Auflösung des Vollmachtsverhältnisses durch den Klagevertreter) niemand. Das Erstgericht erließ über entsprechenden Antrag der beklagten Partei daraufhin ein negatives Versäumungsurteil in Form eines Urteilsvermerks (ON 6). Dagegen erhob die klagende P... mehr lesen...
Norm: ZPO §399ZPO §442 Abs1ZPO §442 Abs3
Rechtssatz: § 399 ZPO ist für die erste Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung, die nach schriftlich aufgetragener Klagebeantwortung anberaumt wird, auf die Fälle der Beklagtensäumnis zu reduzieren. Bei Säumnis des Klägers in dieser Tagsatzung ist ein echtes Versäumungsurteil gegen ihn zu fällen,gegen das Widerspruch erhoben werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §399
Rechtssatz: Infolge des Säumnisantrages des Klägers gemäß § 399 ZPO ist nicht nur die Gegenseite, sondern auch er selbst von neuen tatsächlichen Vorbringen ausgeschlossen. Erst später eingetretene Umstände können nur insoweit Beachtung finden, als sie zu jenen gehören, die nach § 401 Abs 1 ZPO von Amts wegen zu berücksichtigen sind. Entscheidungstexte 4 Ob 48/94 Entsche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und die beiden Beklagten sind Geschwister und zur Geschäftsführung berechtigte Gesellschafter der prot. Firma A. F***** (OHG, im folgenden Gesellschaft) mit dem Sitz in Wien. Der Kläger belangt 1) den Erstbeklagten, diesem werde mit Rechtskraft des Urteiles die Vertretungsmacht und Geschäftsführungsbefugnis der Gesellschaft entzogen, in eventu, der Erstbeklagte sei schuldig, es zu unterlassen, a) aus dem Vermögen des Unternehmens der Gesellschaft ei... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DVIIZPO §396 BZPO §398ZPO §399
Rechtssatz: Die prozessuale Säumnis einer Partei bewirkt keine materiellrechtliche Geständnisfiktion im Sinne der §§ 266 f ZPO. Entscheidungstexte 1 Ob 611/91 Entscheidungstext OGH 09.10.1991 1 Ob 611/91 Veröff: RdW 1992,11 = SZ 64/138 = WBl 1992,127 = GesRZ 1992,203 = ecolex 1992,95 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte zuletzt die Verurteilung beider Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 472.341,95 s.A. Sie brachte vor, sie habe dem Erstbeklagten Reifen verkauft; der Klagsbetrag sei der noch offene Kaufpreisrest. Der Zweitbeklagte sei dieser Kaufpreisschuld als Mitschuldner beigetreten. Lediglich der Zweitbeklagte erstattete die mit schriftlichem Beschluß aufgetragene Klagebeantwortung. Das Erstgericht beraumte darauf die Verhandlungstagsatzung für den ... mehr lesen...
Norm: ZPO §397aZPO §398ZPO §399ZPO §442a Abs1ZPO §442 Abs3
Rechtssatz: Ein nach (rechtzeitiger) Erstattung der Klagebeantwortung ergangenes Versäumungsurteil kann nicht mit Widerspruch bekämpft werden. Ein solcher Widerspruch kann auch nicht als Berufung umgedeutet werden. Entscheidungstexte 1 Ob 576/91 Entscheidungstext OGH 18.09.1991 1 Ob 576/91 ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten waren seit 1973 Mieter der Wohnung Nr. 13 in dem der Stadtgemeinde Deutschlandsberg gehörigen Haus Deutschlandsberg, Frauentalerstraße 51. Dieses Mietverhältnis wurde am 30. November 1985 beendet. Der Kläger ist nunmehr Mieter dieser Wohnung. Am 29.November 1985 kam es zwischen dem Kläger einerseits und den Beklagten anderseits zu einer Vereinbarung über den Kauf der Einrichtungsgegenstände dieser Wohnung, aufgrund welcher der Kläger den Beklagten den Bet... mehr lesen...
Die klagende Partei war Mieterin von Kellerräumlichkeiten im Hause W, E-Straße 4, dessen Eigentümer der Beklagte ist. Die klagende Partei hatte in den gemieteten Räumen ua. Prospekte gelagert. In der Nähe der Lagerräume befindet sich ein zum Versickern von Oberflächenwasser angelegter Schacht, von dem aus ein Rohr in die öffentliche Kanalisation führte. Dieser Schacht war nicht in den für die Erbauung des Hauses im Jahr 1967 erstellten Einreichplänen enthalten. Der Anschluß des Schach... mehr lesen...
Norm: ZPO §399
Rechtssatz: Der Erschienene hat die Wahl, ob er einen Antrag nach § 399 ZPO (stellt bzw) aufrecht erhält (und damit ein rasches Ende des Rechtsstreites anstrebt) oder ob er den Antrag zurückzieht, um sich die Möglichkeit eines seinem bisherigen Vorbringen widersprechenden Vorbringens offenzuhalten (vgl Fasching III 633 f Anmerkung zu § 399 ZPO). Entscheidungstexte 8 Ob 179/82... mehr lesen...
Norm: ZPO §399
Rechtssatz: Die Säumnisfolgen nach § 399 ZPO vermögen das Gericht keiner der ihm von Amts wegen obliegenden Prüfungen zu entheben. Entscheidungstexte 6 Ob 761/80 Entscheidungstext OGH 01.07.1981 6 Ob 761/80 Veröff: MietSlg 33651 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0041050 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §399 idF vor BGBl I Nr 76/2002
Rechtssatz: Die Säumnisfolgen nach § 399 ZPO zielen auf eine Verfahrenskonzentration ab. Dem Zweck dieser läuft es aber nicht zuwider, auch "neue" Parteienerklärungen und tatsächliche Angaben zu beachten. Die materielle Prozeßleitung nach § 182 ZPO wird durch die Säumnisfolgen nach § 399 ZPO keinesfalls aufgehoben, aber im eben erwähnten Sinn inhaltlich beschränkt. Entscheidun... mehr lesen...
Das auf Zahlung von restlichem Werklohn gerichtete Klagebegehren wurde in der Klagebeantwortung mit der Behauptung bestritten, es sei ein Großteil der durchgeführten Arbeiten ohne Einvernehmen des Beklagten von dessen Schwiegersohn in Auftrag gegeben und ein großer Teil der Arbeiten nicht vollendet worden, obwohl namhafte Akontozahlungen geleistet worden seien; ferner sei "ein Teil der Arbeit unsachgemäß ausgeführt" worden. Zum Beweis hiefür berief sich der Beklagte auf Ortsaugenschei... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §399
Rechtssatz: Der Säumige bleibt von allem Vorbringen, auch zur Ergänzung bereits aufgestellter Behauptungen, ausgeschlossen (abweichend von 3 Ob 243/59, 3 Ob 244/59). Auf (nicht schon angenommene) unzulässige Schriftsätze ist nicht Bedacht zu nehmen. Eine Verletzung der Anleitungspflicht kommt hinsichtlich des Säumigen nicht in Betracht. Entscheidungstexte 7 Ob 774/79... mehr lesen...
Norm: JN §31ZPO §399
Rechtssatz: Die Säumnisfolgen des § 399 ZPO bestehen in einem Ausschluß des Nichterschienenen von weiterem Sachvorbringen, nicht aber auch von der Stellung eines Delegierungsantrages in einer späteren Streitverhandlung durch den seinerzeit Nichterschienenen. Entscheidungstexte 4 Nd 520/71 Entscheidungstext OGH 05.08.1971 4 Nd 520/71 ... mehr lesen...
Die Kläger betreiben in L. gemeinsam eine Rechtsanwaltskanzlei. Sie begehren vom Beklagten die Bezahlung eines Honorarbetrages von 10.000 S samt 4% Zinsen seit dem Klagstag mit der Begründung: , der Beklagte habe beabsichtigt, mit der Firma St. in K. über ein ihm gehöriges Geschäftslokal in L. einen Mietvertrag zu schließen, und sie beauftragt, einen Mietvertragsentwurf zu verfassen. Dies sei nach ehreren Besprechungen und umfangreichen Korrespondenzen auch geschehen. Mit dem Beklagten ... mehr lesen...
Norm: ZPO §145 Abs2ZPO §399
Rechtssatz: Die im § 145 Abs 2 ZPO vorgesehene Begünstigung der säumigen Partei gilt auch für den Fall des § 399 ZPO. Entscheidungstexte 4 Ob 542/68 Entscheidungstext OGH 22.10.1968 4 Ob 542/68 Veröff: SZ 41/138 8 Ob 25/69 Entscheidungstext OGH 11.02.1969 8 Ob 25/69 ... mehr lesen...
Die Kläger belangten im vorliegenden Prozeß die Beklagte auf Feststellung des Bestandes einer Servitut (Streitwert 6000 S), worüber beim Bezirksgericht Weitra am 14. Februar und 20. November 1962 sowie am 10. Juli 1963 Tagsatzungen zur mündlichen Streitverhandlung stattfanden. Die Beklagte war - ebenso wie die Kläger - jedesmal anwaltlich vertreten. Im Protokoll über die Tagsatzung vom 10. Juli 1963 wurden während der Vernehmung des Zeugen Johann H., des Gatten der Beklagten, folgende... mehr lesen...
Norm: ZPO §225 Abs2ZPO §399ZPO §442 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 225 Abs 2 ZPO, daß die Gerichtsferien auf den Lauf der Rechtsmittelfristen gegen Versäumungsurteile keinen Einfluß haben, bezieht sich nicht auf Urteile nach §§ 399, 442 Abs 2 ZPO in Nichtferialsachen. Entscheidungstexte 1 Ob 199/63 Entscheidungstext OGH 17.01.1964 1 Ob 199/63 Veröff: RZ 1964,138 = SZ ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 AZPO §399ZPO §442
Rechtssatz: Eine Klagsänderung (Ausdehnung des Klagebegehrens) bei Abwesenheit des Beklagten von der Tagsatzung ist auch dann unzulässig, wenn diese Ausdehnung dem Beklagten vorher mit Schriftsatz bekanntgegeben wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 118/60 Entscheidungstext OGH 04.05.1960 6 Ob 118/60 1 Ob 33/... mehr lesen...
Norm: ZPO §399
Rechtssatz: Nähere Ausführungen zu einer bereits aufgestellten Behauptung sind ähnlich wie bei Einwendungen nach § 577 ZPO auch in den Fällen des § 399 ZPO zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 3 Ob 243/59 Entscheidungstext OGH 25.06.1959 3 Ob 243/59 7 Ob 774/79 Entscheidungstext OGH 22.11.1979 7 Ob 774/79 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §399
Rechtssatz: Wenn der Kläger Urteilsfällung nach § 399 ZPO beantragt hat, kann er nicht hinterher die Klage erweitern (in Übereinstimmung mit Neumann S 1144). Entscheidungstexte 2 Ob 517/56 Entscheidungstext OGH 10.10.1956 2 Ob 517/56 1 Ob 183/73 Entscheidungstext OGH 19.12.1973 1 Ob 183/73 Beisatz: Die Frage... mehr lesen...
Norm: ZPO §399
Rechtssatz: Die Erstreckung der versäumten Tagsatzung nimmt auf die nach § 399 ZPO eingetretenen Präklusionsfolgen keinen Einfluß. Ein dem Urteil nach § 399 ZPO vorausgehender, den Eintritt der Präklusionsfolgen aussprechender Beschluß ist im Gesetz nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 2 Ob 64/55 Entscheidungstext OGH 02.03.1955 2 Ob 64/55 Veröff: JBl 1955 H7,1... mehr lesen...
Norm: ZPO §399 idF vor BGBl I Nr 76/2002
Rechtssatz: Wenn der Antrag auf Fällung eines Urteils nach § 399 ZPO gestellt wurde, ist der Prozessgegner von jedem weiteren Vorbringen ausgeschlossen. Auch wenn der Gegner auf neues Vorbringen der im weiteren Verfahren erschienenen Gegenpartei eingeht, von dem diese gemäß § 399 ZPO ausgeschlossen ist, gilt dies nicht als Zurückziehung des Antrages auf Fällung eines Urteils nach § 399 ZPO. Eine solche Z... mehr lesen...
Norm: ZPO §279ZPO §376ZPO §399
Rechtssatz: Aus der Tatsache, das eine Partei im Laufe des Rechtsstreites einen längeren Studienaufenthalt im Ausland (USA) antritt, kann nicht geschlossen werden, daß sie auf ihre Vernehmung als Partei verzichtet hat. Entscheidungstexte 1 Ob 255/54 Entscheidungstext OGH 12.05.1954 1 Ob 255/54 European ... mehr lesen...
Norm: ZPO §239 Abs2 DZPO §261 Abs3ZPO §396 AZPO §399ZPO §442
Rechtssatz: Kein Versäumungsurteil nach § 396 ZPO, sondern nur nach § 399 ZPO, wenn Kläger nach Überweisung gemäß § 261 Abs 6 ZPO vor dem offenbar nicht unzuständigen Gericht zur ersten Verhandlung nicht erscheint. Entscheidungstexte 3 Ob 334/53 Entscheidungstext OGH 27.05.1953 3 Ob 334/53 Veröff: JBl 1953,658 ... mehr lesen...