RS OGH 1998/10/29 2Ob274/98b

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Veröffentlicht am 29.10.1998
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Norm

ZPO §399
ZPO §442 Abs1
ZPO §442 Abs3

Rechtssatz

§ 399 ZPO ist für die erste Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung, die nach schriftlich aufgetragener Klagebeantwortung anberaumt wird, auf die Fälle der Beklagtensäumnis zu reduzieren. Bei Säumnis des Klägers in dieser Tagsatzung ist ein echtes Versäumungsurteil gegen ihn zu fällen,gegen das Widerspruch erhoben werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111095

Dokumentnummer

JJR_19981029_OGH0002_0020OB00274_98B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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