Norm
ZPO §279Rechtssatz
Aus der Tatsache, das eine Partei im Laufe des Rechtsstreites einen längeren Studienaufenthalt im Ausland (USA) antritt, kann nicht geschlossen werden, daß sie auf ihre Vernehmung als Partei verzichtet hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0040351Dokumentnummer
JJR_19540512_OGH0002_0010OB00255_5400000_001