Rechtssatz
Die Säumnisfolgen nach § 399 ZPO zielen auf eine Verfahrenskonzentration ab. Dem Zweck dieser läuft es aber nicht zuwider, auch "neue" Parteienerklärungen und tatsächliche Angaben zu beachten. Die materielle Prozeßleitung nach § 182 ZPO wird durch die Säumnisfolgen nach § 399 ZPO keinesfalls aufgehoben, aber im eben erwähnten Sinn inhaltlich beschränkt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0037131Dokumentnummer
JJR_19810701_OGH0002_0060OB00761_8000000_003