Norm
ZPO §235 ARechtssatz
Eine Klagsänderung (Ausdehnung des Klagebegehrens) bei Abwesenheit des Beklagten von der Tagsatzung ist auch dann unzulässig, wenn diese Ausdehnung dem Beklagten vorher mit Schriftsatz bekanntgegeben wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0039330Dokumentnummer
JJR_19600504_OGH0002_0060OB00118_6000000_001