Entscheidungsgründe: Der Beklagte fuhr am 3. Dezember 1954 um zirka 11 Uhr mit seinem Pkw Steyr 220, *****, in Gmunden in der Linzerstraße. Er wollte dort die Salzkammergut-Bundesstraße überqueren und geradeaus weiter bergauf in die Dr. Wolfsgruberstraße fahren. Zu gleicher Zeit kam auf der Salzkammergut-Bundesstraße aus der Richtung Laakirchen der vom Zweitkläger gelenkte, der erstklagenden Partei gehörige, Lieferwagen Ford M 12 heran. Es kam zum Zusammenstoß zwischen beiden Fahrze... mehr lesen...
Die Klägerin behauptet, sie habe für den Beklagten in dessen Auftrag im Jahr 1946 Bauarbeiten in Regie durchgeführt. In der ihm gelegten und von ihm auch bezahlten Rechnung sei ein Betrag von 511 S für gelieferte Kalkmengen von 1460 kg nicht enthalten. Dieser sei zum Vorteil des Beklagten verwendet worden, der dadurch bereichert sei. Ferner sei sie durch die Weigerung des Beklagten, diesen Betrag zu bezahlen, genötigt gewesen, einen Rechtsstreit mit dem Baumeister Leo St., aus dessen ... mehr lesen...
Norm: ZPO §393
Rechtssatz: War die Rechtssache nach den Feststellungen und nach der Rechtsauffassung einer unteren Instanz nicht voll entscheidungsreif, weil der Anspruch zwar dem Grunde nach als zu Recht bestehend erkannt wurde, aber die Entscheidung über die Höhe des Anspruches noch nicht erfolgen konnte, so ist das Rechtsmittelgericht nicht gehindert, bei anderer Rechtsauffassung über den Grund des Anspruches an Stelle des Zwischenurteils de... mehr lesen...
Der Kläger begehrt, den Beklagten zur Lieferung von 9495 kg gerebeltem Mais, Qualität I a, als Pachtzins zu verurteilen, und fügt diesem Begehren bei, der Beklagte könne sich durch Zahlung eines Betrages von 18.515 S 25 g von der Schuld befreien. Der Beklagte beantragt Abweisung des Klagebegehrens. Er macht Gegenforderungen im Betrage von 27.073 S 16 g, 111.252 S und 35.000 S geltend. Das Erstgericht erkannte den Beklagten schuldig, dem Kläger Zug um Zug gegen Übergabe einer Zessi... mehr lesen...
Norm: ZPO §391 AZPO §393ZPO §411 E
Rechtssatz: Dadurch, daß der Kläger keine Berufung erhoben hat, ist der Ausspruch des Zwischenurteiles erster Instanz darüber, daß der Klagsanspruch dem Grunde nach zu 1/3 nicht zu Recht bestehe, rechtskräftig geworden; dadurch wurden aber die dem Kläger ungünstigen Feststellungen des Erstgerichtes, soweit dessen Zwischenurteil nicht rechtskräftig geworden ist, also für den restlichen Teil des Klagsanspruches ... mehr lesen...
Norm: ZPO §393
Rechtssatz: Nur dann, wenn rechtserzeugende Tatsache für alle Ansprüche bejaht wird, soll die Frage, in welcher Höhe die einzelnen Ansprüche bestehen, dem Endurteil vorbehalten werden. Entscheidungstexte 1 Ob 441/54 Entscheidungstext OGH 01.12.1954 1 Ob 441/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §36ZPO §236 AZPO §393
Rechtssatz: Es ist unzulässig, Vorfragen, von denen lediglich die Aktivlegitimation des Klägers in einem bestimmten Rechtsstreit abhängig ist, vorerst durch Zwischenantrag festzustellen, sondern es ist darüber im Urteil selbst mit dem Begehren zu entscheiden. Entscheidungstexte 3 Ob 559/53 Entscheidungstext OGH 30.09.1953 3 Ob 559/53 Veröff: JBl 19... mehr lesen...
Norm: ABGB §802ZPO §393
Rechtssatz: Die Einschränkung der Haftung des Erben zufolge der bedingten Erbserklärung muß bei der Erlassung eines Zwischenurteils noch nicht berücksichtigt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 22/53 Entscheidungstext OGH 17.02.1953 4 Ob 22/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0015... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt die Verurteilung beider Beklagten zur ungeteilten Hand zur Bezahlung des Betrages von 20.869.60 S, welches Begehren im Zuge des Rechtsstreites auf Zahlung eines Betrages von 82.080 S erweitert wurde, mit der Begründung: , es sei das ihr gehörige Haus in Sch. dadurch abgebrannt, daß der Zweitbeklagte, dem der Erstbeklagte 7000 kg ungelöschten Kalk zur Verwendung an einer Baustelle zusandte, diesen Kalk in einem an das Haus der Klägerin anstoßenden Schuppen unsachgemä... mehr lesen...
Norm: ZPO §208 Z1 AZPO §239 HZPO §393ZPO §395
Rechtssatz: Ein Anerkenntnis kann sowohl bei der ersten Tagsatzung als auch bei der ersten Streitverhandlung, es kann mündlich oder schriftlich erfolgen und muss nicht an bestimmte Worte geknüpft sein. Das Anerkenntnis ist eine einseitige, daher keine Annahme bedürftige, aber durch Abgabe unwiderruflich gewordene Erklärung der Prozesspartei an das Gericht. Seine Wirkung ist keine des Privatrechtes s... mehr lesen...
Das Erstgericht schränkte die Verhandlung auf den Grund des Pensionsanspruchs ein und erkannte mit Zwischenurteil, daß dem Kläger ein Betrag von 3141.89 S an Pension für die Zeit vom 1. August 1949 bis 31. März 1951 dem Gründe: nach zustehe. Die Versetzung des Klägers in den dauernden Ruhestand sei mit 1. Dezember 1947 wirksam, weil ihm das Dekret am 26. November 1947 zugestellt worden sei. Wenngleich im rechtskräftigen Teil- und Zwischenurteil des Arbeitsgerichtes Wien vom 8. Feber 19... mehr lesen...
Norm: ZPO §393
Rechtssatz: Wird über eine Klage, mit der mehrere Geldforderungen geltend gemacht werden, ein Zwischenurteil gefällt und bestehen nur einzelne dieser Ansprüche dem Grunde nach zu Recht, so ist im Zwischenurteil die Entscheidung über die einzelnen Ansprüche zu trennen und auszusprechen, daß das Zwischenurteil, soweit es das Bestehen einzelner Ansprüche dem Grunde nach verneint, im Falle der Rechtskraft als abweisendes Endurteil gi... mehr lesen...
Der Kläger begehrte die Verurteilung beider Beklagten zur Leistung von Schadenersatzbeträgen, und zwar zur Zahlung eines Betrages von 60.000 S als Ersatz für den Entgang der Tätigkeit, bzw. Mitarbeit seiner aus dem Verschulden der Beklagten getöteten Gattin, eines Betrages von 10.000 S als Ersatz für seelische Schmerzen und eines Betrages von 3101.75 S für Leichenkosten mit der Begründung: , die Gattin des Klägers, Gabriele S., sei am 12. November 1947 dadurch getötet worden, daß ein gr... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 EZPO §393
Rechtssatz: Wurde von den Untergerichten der vom Beklagten gestellte Zwischenantrag auf Feststellung, das Klagebegehren bestehe dem Grunde nach nicht zu Recht, mit Zwischenurteil abgewiesen, und ändert der OGH in ein dem Feststellungsantrag stattgebendes Urteil ab, so kann er zugleich aussprechen, daß das Klagebegehren abgewiesen wird und dieses Urteil als Endurteil gilt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 A1ZPO §228 DZPO §393
Rechtssatz: Enthält eine Klage ein Leistungsbegehren und ein Feststellungsbegehren und schränkt das Gericht das Verfahren auf den Grund der erhobenen Ansprüche ein, so sind in dem Zwischenurteil alle bezüglichen Sachanträge, demnach auch das Feststellungsbegehren, zu erledigen. Entscheidungstexte 2 Ob 532/50 Entscheidungstext OGH 06.09.1950 2 Ob ... mehr lesen...
Im Jahre 1928 haben die Beklagte und ihr in der Folge gestorbener Gatte das Hochparterrehaus Nr. 25 in L., das gegenwärtig im Eigentum der Gemeinde steht, samt Garten um 1200 S jährlich gemietet. Im Haus befinden sich zwei Zimmer, acht Kabinette, eine Küche und eine Speis. Im Jahre 1939 wurden von den gemieteten Räumen der Gemeinde ein Zimmer und zwei Kabinette überlassen und auch ein großer Kellerraum der Benützung durch die Mieter entzogen, wofür der Mietzins auf 450 RM jährlich her... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 Abs1 AZPO §393ZPO §405 A
Rechtssatz: Das über einen Zwischenantrag ergehende Urteil darf nicht andere als die im Antrage begehrten Feststellungen enthalten. Entscheidungstexte 2 Ob 273/49 Entscheidungstext OGH 16.11.1949 2 Ob 273/49 Veröff: SZ 22/176 8 Ob 45/80 Entscheidungstext OGH 11.09.1980 8 Ob 45/8... mehr lesen...
Das Erstgericht sprach mit Zwischenurteil aus, daß der Anspruch des Klägers gegen die Beklagte auf Ersatz von Heilungskosten, Schmerzengeld, Sachschaden, entgangenen Gewinn und Zahlung einer Rente infolge eines erlittenen Eisenbahnunfalls dem Gründe: nach zu Recht bestehe. Die Berufung hat das erstgerichtliche Urteil insbesondere damit bekämpft, daß das Gericht kein Zwischenurteil hätte fällen dürfen, ohne zur Frage des Mitverschuldens des Klägers Stellung zu nehmen. Das Berufungsger... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs1 EZPO §393
Rechtssatz: RG 8.5.1942, VIII 736/39 Eine Erweiterung des Klagsanspruches ist auch nach Rechtskraft des über den Grund des Klagsanspruches ergangenen Zwischenurteils möglich und ihre Zulässigkeit lediglich von dem Gesichtspunkt des § 235 ZPO zu prüfen. Entscheidungstexte 8 RG 736/39 Entscheidungstext RG 08.05.1942 8 RG 736/39 Veröff: DREvBl 1942/22... mehr lesen...