Norm
ZPO §236 ERechtssatz
Wurde von den Untergerichten der vom Beklagten gestellte Zwischenantrag auf Feststellung, das Klagebegehren bestehe dem Grunde nach nicht zu Recht, mit Zwischenurteil abgewiesen, und ändert der OGH in ein dem Feststellungsantrag stattgebendes Urteil ab, so kann er zugleich aussprechen, daß das Klagebegehren abgewiesen wird und dieses Urteil als Endurteil gilt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0039740Dokumentnummer
JJR_19501011_OGH0002_0030OB00309_5000000_001