Norm
AußStrG §36Rechtssatz
Es ist unzulässig, Vorfragen, von denen lediglich die Aktivlegitimation des Klägers in einem bestimmten Rechtsstreit abhängig ist, vorerst durch Zwischenantrag festzustellen, sondern es ist darüber im Urteil selbst mit dem Begehren zu entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0039484Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.06.2021