Norm: ZPO §292TEG §11
Rechtssatz: Ist strittig, ob eine Person die andere überlebt hat, so machen die Sterbeurkunden nach § 292 Abs 1 ZPO vollen Beweis für die darin bezeugten Todeszeitpunkte. Die Kommorientenvermutung des § 11 TEG ist daher nur dann anwendbar, wenn bewiesen wird, dass zumindest einer der in den Sterbeurkunden genannten Todeszeitpunkte unrichtig ist. Entscheidungstexte 2 Ob 6... mehr lesen...
Norm: ZPO §292ABGB idF vor dem 2.ErwSchG §284f
Rechtssatz: Wird in einem Notariatsakt über die Erteilung der Vorsorgevollmacht nur die Abgabe der Erklärung beurkundet, liegt in Bezug auf die Geschäftsfähigkeit keine öffentliche Urkunde vor. Entscheidungstexte 2 Ob 33/18v Entscheidungstext OGH 22.03.2018 2 Ob 33/18v European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: ZPO §292ZPO §294ZPO §503 A
Rechtssatz: Ein eine Aufsandungserklärung enthaltender als Beilage im Akt befindlicher Notariatsakt kann vom OGH seiner Entscheidung zugrunde gelegt werden (vgl 7 Ob 159/03p hinsichtlich einer in erster Instanz unbestritten gebliebenen Urkunde). Entscheidungstexte 2 Ob 53/07v Entscheidungstext OGH 14.02.2008 2 Ob 53/07v Veröff: SZ 2008/22 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §292ZPO §294ZustG §22
Rechtssatz: Anders als die Zustellnachweise nach §22 ZustellG, der wie dieses Gesetz überhaupt nur für Zustellungen von Schriftstücken von Gerichten und Verwaltungsbehörden gilt, sind Übernahmsbestätigungen bei von Privaten aufgegebenen Briefen weder öffentliche noch öffentlich beglaubigte Urkunden. Da die Österreichische Post AG selbst keine Behörde ist, fehlt bei Zustellvorgängen zwischen Privaten jegliche Rech... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §112AußStrG §185dZPO §292ZPO §293ZPO §311
Rechtssatz: Für die Anerkennung der von einem Notariat der Volksrepublik China vorgenommenen Beurkundung einer Adoptionsbeziehung bedarf es nicht der Gegenseitigkeit. Entscheidungstexte 1 Ob 21/04a Entscheidungstext OGH 14.12.2004 1 Ob 21/04a Veröff: SZ 2004/174 Europe... mehr lesen...
Norm: ZPO §292ZPO §368
Rechtssatz: Lichtbilder sind nur dann Urkunden, wenn sie schriftliche Aufzeichnungen festhalten, sonst Augenscheinsgegenstände, wenn sie keinen Gedankeninhalt vermitteln, sondern bloß die äußere Erscheinung von Personen oder Sachen darstellen. Entscheidungstexte 2 Ob 2382/96z Entscheidungstext OGH 19.03.1998 2 Ob 2382/96z ... mehr lesen...
Norm: ZPO §292ZPO §368EGZPO ArtXLIII
Rechtssatz: Art XLIII EGZPO ist analog auch auf gemeinschaftliche Augenscheinsgegenstände anzuwenden. Entscheidungstexte 2 Ob 2382/96z Entscheidungstext OGH 19.03.1998 2 Ob 2382/96z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110198 Dokumentnummer JJR_1998... mehr lesen...
Norm: ZPO §292ZPO §368
Rechtssatz: Urkunden im Sinne der Zivilprozessordnung sind schriftliche Aufzeichnungen von Gedanken, die im Regelfall Tatsachen festhalten. Augenscheinsgegenstände stellen mangels Aufzeichnung von Gedanken keine Urkunden dar. Entscheidungstexte 2 Ob 2382/96z Entscheidungstext OGH 19.03.1998 2 Ob 2382/96z 3 Ob 197/07b... mehr lesen...
Norm: ZPO §87ZPO §88ZPO §292ZustG §2ZustG §13ZustG §24
Rechtssatz: Fehlt auf dem Zustellschein die Unterschrift des Gerichtsbediensteten, so bildet er keine öffentliche Urkunde, die gemäß § 292 Abs 1 ZPO vollen Beweis des darin angeführten Tages der Zustellung begründen würde; diesem Zustellschein kommt nur die Beweiskraft einer Privaturkunde zu und er unterliegt daher der freien Beweiswürdigung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §292ZPO §294
Rechtssatz: Über die materielle (innere) Beweiskraft einer Urkunde, die die Bedeutung der beurkundeten Erklärung für das Beweisthema bezeugt, entscheidet der Richter im Rahmen freier Beweiswürdigung oder im Rahmen der rechtlichen Beurteilung bei Subsumtion des beurkundeten Tatbestandes. Entscheidungstexte 1 Ob 602/93 Entscheidungstext OGH 03.05.1994 1 Ob 602/93... mehr lesen...
Norm: GBG §33ZPO §292ZPO §310
Rechtssatz: Bei Vorliegen einer öffentlichen Urkunde (hier: Anmeldungsbogen) ist es nicht Sache des Gerichtes zu überprüfen, ob der unterfertigende Beamte nach Maßgabe der inneren Bestimmungen der einschreitenden Behörde zur Ausstellung der Urkunde berechtigt war. Entscheidungstexte 5 Ob 65/93 Entscheidungstext OGH 29.06.1993 5 Ob 65/93 ... mehr lesen...
Norm: StPO §39 Abs1 AStPO §45a Abs1StPO §281 Abs1 Z1aZPO §292
Rechtssatz: Die Zulassung eines Rechtsanwaltsanwärters, der weder in der Verteidigerliste eingetragen war noch die Rechtsanwaltsprüfung mit Erfolg abgelegt hatte und dem auch das Erfordernis jener Prüfung nicht erlassen worden war, zur Verteidigung in der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht verstößt gegen die Bestimmungen der §§ 39 Abs 1, 45 a Abs 1 StPO, bewirkt Urteilsnichtigk... mehr lesen...
Norm: StmkGVG §24 Abs1 Satz1ZPO §292ZPO §293 Abs1ZivTG §6 Abs1ZivTG 1993 §16 Abs1
Rechtssatz: Ein von einem Zivilingenieur innerhalb seines Berechtigungsumfanges in der vorgeschriebenen Form verfaßtes Gutachten ist eine öffentliche Urkunde und genügt als Nachweis dafür, daß die Zustimmung der Grundverkehrskommission nicht erforderlich ist. Entscheidungstexte 5 Ob 59/85 Entscheidungstext... mehr lesen...
Am 21. August 1963 wurde vom Landesgericht Klagenfurt zu Sa 23/63 über das Vermögen des Verpflichteten das Ausgleichsverfahren eröffnet. Der Ausgleichsschuldner erklärte am 27. September 1963 gemäß § 31a Abs. 2 AO schriftlich, sämtliche angemeldeten Forderungen zu bestreiten. Nach Einstellung dieses Ausgleichsverfahrens eröffnete das Erstgericht mit Beschluß vom 24. April 1964, S 10/64, über das Vermögen des Verpflichteten den Anschlußkonkurs. Nach dem Inhalt des Protokolls über die e... mehr lesen...
Norm: KO §108ZPO §292
Rechtssatz: Die Eintragungen im Anmeldungsverzeichnis sind Beurkundungen von Parteierklärungen durch das Gericht und machen vollen Beweis für die beurkundeten Tatsachen. Nach § 292 Abs 2 ZPO ist aber der Gegenbeweis der Unrichtigkeit des Protokolles und damit auch des Anmeldungsverzeichnisses, das gemäß § 108 Abs 2 KO als Bestandteil des bei der Prüfungstagsatzung aufgenommenen Protokolles gilt, trotz Unterlassung des Wide... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 AcEO §78ZPO §292
Rechtssatz: Auf den nach § 7 Abs 2 EO zu erbringenden urkundlichen Nachweis sind die Vorschriften der §§ 292 ff ZPO anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 155/79 Entscheidungstext OGH 07.11.1979 3 Ob 155/79 EvBl 1980/63 S 214 = SZ 52/161 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:197... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIAZPO §272 AZPO §292ZPO §503 C6
Rechtssatz: Urkunden sind Beweismittel; sie stellen kein Prozessvorbringen dar und können solches nicht ersetzen. Entscheidungstexte 3 Ob 641/78 Entscheidungstext OGH 19.09.1979 3 Ob 641/78 7 Ob 507/86 Entscheidungstext OGH 20.02.1986 7 Ob 507/86 ... mehr lesen...
Norm: GBG §33 Abs1 litaNO §2NO §36NO §55ZPO §292
Rechtssatz: Ein Notariatsakt ist nur insoweit eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 33 Abs 1 lit a GBG (vgl auch § 292 Abs 1 ZPO), als er von einem öffentlichen Notar innerhalb der Grenzen seiner Amtsbefugnisse aufgenommen wurde und mit dem im § 32 GBG vorgeschriebenen Erfordernissen versehen ist; es gehört aber nicht zu den Amtsbefugnissen eines öffentlichen Notars, in einem Notariatsakt das V... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z4StGB §224ZPO §292ZPO §293
Rechtssatz: Bei der einem mit Aufgaben der Heeresverwaltung betrauten Wirtschaftsunteroffizier obliegenden Erstellung von Sammelausweisen für verlorenes bzw beschädigtes Wirtschaftsgerät im Rahmen eines Versorgungsregimentes handelt es sich um die Herstellung öffentlicher Urkunden. Entscheidungstexte 11 Os 190/78 Entscheidungstext OGH 06.0... mehr lesen...
Norm: ZPO §292
Rechtssatz: Der von der Wiener Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte ausgestellte Rückstandsausweis stellt eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 292 ZPO dar. Entscheidungstexte 2 Ob 21/78 Entscheidungstext OGH 30.03.1978 2 Ob 21/78 8 Ob 209/79 Entscheidungstext OGH 14.09.1979 8 Ob 209/79 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §292ZPO §297ZPO §357
Rechtssatz: Ein Sachverständigengutachten ist in dem Rechtsstreit, in welchem es erstattet wurde, keine Urkunde im Sinne der Zivilprozessordnung. Entscheidungstexte 6 Ob 132/75 Entscheidungstext OGH 04.03.1976 6 Ob 132/75 7 Ob 629/87 Entscheidungstext OGH 29.10.1987 7 Ob 629/87 ... mehr lesen...
Norm: StGB §223ZPO §292
Rechtssatz: Von einem Vollstrecker ausgestellte Quittungen (GeoForm Nr 6) sind öffentliche Urkunden, und zwar auch dann, wenn der zahlende Verpflichtete keine Unterschrift auf die Quittung gesetzt hat. Entscheidungstexte 10 Os 27/75 Entscheidungstext OGH 11.03.1975 10 Os 27/75 RZ 1975/80 S 181 = SSt 46/13 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §292
Rechtssatz: Öffentliche Urkunde: Niederschrift, die vor einer österreichischen Botschaft aufgenommen wurde und ein Beiwohnungsgeständnis enthält. Entscheidungstexte 1 Ob 5/75 Entscheidungstext OGH 22.01.1975 1 Ob 5/75 Veröff: SZ 48/5 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0040435 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §292
Rechtssatz: Dem Teilungsplan des Geometers (Ziviltechniker) kommt der Charakter einer öffentlichen Urkunde zu. Entscheidungstexte 2 Ob 156/73 Entscheidungstext OGH 08.11.1973 2 Ob 156/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0040404 Dokumentnummer JJR_19731108_OGH0002_... mehr lesen...
Norm: ABGB §804AußStrG §97 CZPO §292
Rechtssatz: Nach Einbringung der Pflichtteilsklage hat auch das Recht des Pflichtteilsberechtigten auf Inventarisierung des Nachlasses, da das Inventar eine öffentliche Urkunde ist, keineswegs seine Bedeutung verloren. Es dient der Ermittlung des vom Erben durch den Erbgang erworbenen Vermögens. Entscheidungstexte 7 Ob 224/72 Entscheidungstext OGH 11... mehr lesen...
Norm: ZPO §292ZPO §351ZPO §503 Z4 E4c2
Rechtssatz: Der Inhalt des Aktes eines Sozialversicherungsträgers - und damit auch die Frage, ob eine Invaliditätspension wegen unfallskausaler Körperschäden gewährt wurde - kann nicht Gegenstand des Gutachtens eines ärztlichen Sachverständigen sein. Da dies somit kein zusätzliches Beweismittel darstellt, kann eine unrichtige Auslegung des Aktes durch die Untergerichte im Rahmen der Rechtsrüge vom OGH wahr... mehr lesen...
Norm: PostSpG 1969 allgZPO §292
Rechtssatz: Beweis der Unrichtigkeit einer Eintragung in einem Postsparbuch. Entscheidungstexte 5 Ob 308/71 Entscheidungstext OGH 01.12.1971 5 Ob 308/71 Veröff: QuHGZ 1972 H2,101 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0040445 Dokumentnummer JJR_197112... mehr lesen...
Norm: ZPO §277ZPO §292
Rechtssatz: Urkunden, zu denen die Gegenseite keine Erklärung abgegeben hat, dürfen auch ohne Beweisbeschluß berücksichtigt werden (ähnlich Rsp 1926/135). Entscheidungstexte 5 Ob 10/69 Entscheidungstext OGH 05.03.1969 5 Ob 10/69 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0040330 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 AII2ZPO §292
Rechtssatz: Auch die schriftliche Auskunft einer Behörde ist eine Urkunde und daher geeignetes Beweismittel. Entscheidungstexte 8 Ob 93/65 Entscheidungstext OGH 25.05.1965 8 Ob 93/65 8 Ob 163/72 Entscheidungstext OGH 29.08.1972 8 Ob 163/72 European ... mehr lesen...
Norm: KAG §10ZPO §292
Rechtssatz: Die Krankengeschichte ist keine öffentliche Urkunde (so bereits Rechtsprechung 1936/15). Entscheidungstexte 4 Ob 7/62 Entscheidungstext OGH 20.02.1962 4 Ob 7/62 Veröff: Arb 7610 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0040458 Dokumentnummer JJR_1... mehr lesen...