RS OGH 1972/10/11 7Ob224/72, 8Ob689/88, 6Ob205/12h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.1972
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Norm

ABGB §804
AußStrG §97 C
ZPO §292

Rechtssatz

Nach Einbringung der Pflichtteilsklage hat auch das Recht des Pflichtteilsberechtigten auf Inventarisierung des Nachlasses, da das Inventar eine öffentliche Urkunde ist, keineswegs seine Bedeutung verloren. Es dient der Ermittlung des vom Erben durch den Erbgang erworbenen Vermögens.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0007915

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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