Norm
ABGB §804Rechtssatz
Nach Einbringung der Pflichtteilsklage hat auch das Recht des Pflichtteilsberechtigten auf Inventarisierung des Nachlasses, da das Inventar eine öffentliche Urkunde ist, keineswegs seine Bedeutung verloren. Es dient der Ermittlung des vom Erben durch den Erbgang erworbenen Vermögens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0007915Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.02.2013