Norm
ZPO §292Rechtssatz
Wird in einem Notariatsakt über die Erteilung der Vorsorgevollmacht nur die Abgabe der Erklärung beurkundet, liegt in Bezug auf die Geschäftsfähigkeit keine öffentliche Urkunde vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132108Im RIS seit
02.08.2018Zuletzt aktualisiert am
02.08.2018