RS OGH 2018/3/22 2Ob33/18v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.2018
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Norm

ZPO §292
ABGB idF vor dem 2.ErwSchG §284f

Rechtssatz

Wird in einem Notariatsakt über die Erteilung der Vorsorgevollmacht nur die Abgabe der Erklärung beurkundet, liegt in Bezug auf die Geschäftsfähigkeit keine öffentliche Urkunde vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132108

Im RIS seit

02.08.2018

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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